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Man sollte seine Ansprüche kennen und in diesem Fall hast du keine, bis nicht der Beweis erbracht ist, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag oder ursächlich angelegt war.
Wenn Abit eine Garantie gewährt, dann hat der Verkäufer ggü. dir damit erstmal nichts zu tun.
Longer bars indicate better performance.
Beiträge gesamt: 12300 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2004 | Dabei seit: 7662 Tagen | Erstellt: 14:26 am 19. Feb. 2010
Frage: Was tut das zur Sache? Wenn Abit sagt, dass der Artikel nicht defekt ist und es sich um eine "nicht berechtigte Reklamation" handle, seid doch dahin gestellt ob ich jetzt einen Anspruch gehabt habe oder nicht.
Wenn ich keinen Gewährleistungsanspruch hätte, dann müssten se was anderes schreiben.
Edit: Noch etwas: Ich habe den Artikel ja auch nicht zu Abit eingeschickt. Dies hat der Händler selbst gemacht.
(Geändert von CremeFresh um 17:19 am Feb. 19, 2010)
Beiträge gesamt: 6728 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2003 | Dabei seit: 7755 Tagen | Erstellt: 17:17 am 19. Feb. 2010
Das ist es ja. Ich hab die Einsendung mit diesem Rückschein gemacht, wie mir der nette Mensch an der Hotline gesagt hat. Hierzu hat mir KM dann noch einen Paketaufkleber geschickt, damit ich es an KM einsenden kann. Auf dem Schein steht null von AGB Hinweisen oder sonstigen Infos etwaiger Selbstkosten etc.
Grüße
Beiträge gesamt: 6728 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2003 | Dabei seit: 7755 Tagen | Erstellt: 17:44 am 19. Feb. 2010
Aber der AGB hab ich im Grunde genommen ja gar nicht zugestimmt!?
Bei O2 beispielsweise steht das ja schön und sauber im EInsendeformular. Hinweise auf Selbstkosten und "Mit der Unterschrift - AGB zustimmen" blablabla.
Beiträge gesamt: 6728 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2003 | Dabei seit: 7755 Tagen | Erstellt: 17:48 am 19. Feb. 2010
Zitat von CremeFresh um 17:48 am Feb. 19, 2010 Aber der AGB hab ich im Grunde genommen ja gar nicht zugestimmt!?
Bei O2 beispielsweise steht das ja schön und sauber im EInsendeformular. Hinweise auf Selbstkosten und "Mit der Unterschrift - AGB zustimmen" blablabla.
Den AGBs haste schon beim Kauf des Artikels zugestimmt...
Lieber in der Kaiserin als Imperator Quelle: Jürgen von der Lippe
Beiträge gesamt: 66538 | Durchschnitt: 8 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 8005 Tagen | Erstellt: 17:49 am 19. Feb. 2010
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