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QnkeI
aus Wolfenbüttel offline
OC God 21 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 X2 Dual Core 2200 MHz
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Zitat von spraadhans um 13:23 am Dez. 13, 2008 Strafanzeigen gegen Nachbarn sind immer eine heikle Sache, wenn man sich das gut überlegt hat, dann zur Polizei oder StA. Wenn aber der Umfang der Vereinbarung zw. den Nachbarn nicht beweisbar ist, schaut es meiner Sicht schlecht aus...
| Nicht ohne vorher einen guten Anwalt befragt zu haben (die sind selten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, die meisten machn das garnicht mehr mit...)
Zitat von MisterY um 20:58 am Dez. 13, 2008 ach also darf man in einen wildfremden garten gehen, da alles kurz und klein schlagen und dann wird man dafür nicht belangt??
| Solange man nicht erwischt wird, ja Sonst kann man angezeigt werden wegen Hausfriedensbruch und verklagt werden auf Schadenersatz. Und da es hier nur eine mündliche, nicht belegbare Aussage gibt (anscheinend) ist das nur zu Bs Vorteil, der jetzt entweder darauf pocht, dass er ausdrücklich verboten hat "Hauptäste" abzutrennen oder einfach sagt, dass das Gespräch nicht stattgefunden hat... C is hier in der Beweispflicht, dass er die Äste hat abschneiden dürfen. Wenn ich das richtig verstehe, hat C ja ne Firma beauftragt, die dafür in Bs Garten musste.
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Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7941 Tagen | Erstellt: 14:48 am 21. Dez. 2008
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