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eskimo
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OC God
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Hallo, ich arbeite ganz normal in meinem Beruf und mache nebenher noch ab und an ein paar Fotos (Portraits usw...). Anfangs nur von Freunden, inzwischen fragen auch mir nicht Bekannten Leute an. Bei meinen Freunden habe ich natürlich nichts verlangt - bei mir nicht Bekannten Personen sehen ich das allerdings nicht ein. (Meine Ausrüstung hat einige Tausend Euro gekostet).

Allerdings kenne ich mich in diesem Bereich überhaupt nicht aus, ob ich ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Zudem müsste ich mir das ganze dann wohl auch von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen. (In der Regel kein Problem).

Habt ihr mit sowas Erfahrung? Geht das auch ohne Gewerbeanmeldung? Einfach mal drauf los, und Einnahmen dann in der Steuererklärung mit angeben? (Wenn ich damit mal mehr verdienen sollte,  ist es mir klar, dass ich zum Finanzamt/Arbeitgeber muss - aber bislang spreche ich hier von vielleicht mal 50€ für ein paar Bilder).

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spraadhans
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Fotografen sind eher Freiberufler als Gewerbetreibende, von daher ist eine Gewerbeanzeige hier wohl nicht erforderlich.

Das ist aber nur die ordnungsrechtliche Seite, das Finanzamt interessiert sich für nahezu jegliche entgeltliche Tätigkeit...


(Geändert von spraadhans um 19:49 am April 25, 2011)


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SchlitzerMcGourgh
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Also ich an deiner Stelle würde es "soooo" machen. Ansonsten lohnt sich das glaube gar nicht. Kann sein das wenn du zuviel verdienst du mehr steuern Zahlen musst und somit auch noch was drauflegst. Ich für meinen Teil bin super gut bedient. Ich muss fast eine fünfstellige Summe jeden Monat einnehmen damit ich keinen Verlust machen. Heißt ab da mache ich erst Gewinn. Ab dann ist alles bezahlt. Ich schätze mal nicht das du in dieser größenordnung Arbeiten wirst. Wenn du glaubst das du auch nicht viel verdienen wirst, mach kein alzu großes aufsehen um die Sache und verdien dir nebenbei was dazu. Das soll jetzt niemanden zur Schwarzarbeit animieren, geschweige würde ich diese Fördern, aber manchmal ist weniger mehr. Oder Reden ist silber, schweigen ist gold.


Spanky Ham, Ling Ling, Garfield and Angus

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VPS
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OC God
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Da es eine kreative Tätigkeit ist, kannst es sich sicherlich freischaffend tun. Dann musst du kein Gewerbe anmelden, aber eine Nebentätigkeit. (Beim Finanzamt) Dieser muss ja auch dein Arbeitgeber zustimmen.

Das ganze würde ich dann als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit laufen lassen.


Ich übernehme keine Haftung!

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DarkFacility
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Fotografen sind ganz klar Gewerbetreibende. Selbstständig sind nur solche Leute, die eine bestimmte Qualifikation (Studium oder eine qualifizierte Ausbildung) haben und diesen Beruf auch selbstständig ausüben. Nicht dazu gehören definitiv die Fotografen die Werbefotografie machen, scheinbar wurden noch keine weiteren Fälle entschieden. Also Gewerbe anmelden!
Da es in der Regel keinen großen Unterschied macht ob du einen Gewerbebetrieb hast oder Selbstständig tätig, würde ich da kein Risiko eingehen.
Bei der Umsatzsteuer optiert man zur Kleinunternehmer Regelung (Achtung: Umsätze <17.500€/Jahr), somit wird die Umsatzsteuer nicht erhoben (Achtung: das ist nicht dasselbe wie umsatzsteuerfrei), Gewerbesteuer fällt nicht an (wegen Freibetrag von 24.500€) und Einkommensteuer ist eh bei beiden Einkunftsarten gleich.


"Hecken schützen Heckenschützen."
“Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U

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OberstHorst
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OC God
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Meld dich doch mal in einem der großen Foren an (DSLR-Forum oder DForum und wie sie alle heißen) und frag da einfach nach, wie die das so machen. Da sind genug Leute angemeldet, die neben ihrem Beruf fotografieren.

Ich würds wohl unter der Hand machen ... aber psssst ;)


<-- Killerspielespieler
Geh doch zum MediaMarkt und lass dich da beraten...

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spraadhans
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Fotografen sind ganz klar Gewerbetreibende.


Nein, sind sie so klar nicht, zumindest solange sie künstlerisch-kreativ tätig sind.

Selbständigkeit spielt in diesem Zusammenhang nicht die angesprochene Rolle, denn selbständig ist der Gewerbetreibende ebenso wie derjenige, der einen freien Beruf ausübt.


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Sachsen Paule
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OC Newbie
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Bei Arbeitsleistungen  mit keiner Regelmässigkeit kann man auch als Privatperson ne Recnung schreiben (soweit mir bekannt). Wird dann in der Steuererklärung mit angeben. Must mal googlen. Sollte für deine Zwecke vieleicht reichen.

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DarkFacility
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Zitat von spraadhans um 12:28 am Mai 4, 2011

Fotografen sind ganz klar Gewerbetreibende.


Nein, sind sie so klar nicht, zumindest solange sie künstlerisch-kreativ tätig sind.

Selbständigkeit spielt in diesem Zusammenhang nicht die angesprochene Rolle, denn selbständig ist der Gewerbetreibende ebenso wie derjenige, der einen freien Beruf ausübt.



Das die Leute hier Sachen durcheinanderwerfen und etwas assoziieren, dafür kann ich wirklich nichts!

Es steht in der Richtlinie R15.6 "Fotograf" und hier eine eher allgemeine Verfügung der OFD Frankfurt, damit man ein Gefühl dafür bekommt was selbstständig überhaupt bedeutet:

Zur freiberuflichen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört u.a. auch die selbstständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit. Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. H 15.6 „Künstlerische Tätigkeit” EStH) liegt eine künstlerische Tätigkeit dann vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild durch eine eigenschöpferische Leistung gekennzeichnet sind, in der die individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreicht. Da eine künstlerische Tätigkeit in besonderem Maße persönlichkeitsbezogen ist, kann sie als solche nur anerkannt werden, wenn der Künstler auf sämtliche zur Herstellung eines Kunstwerks erforderlichen Tätigkeiten den entscheidenden gestaltenden Einfluss ausübt.

Und irgendwo gab es noch ein BFH-Urteil.
Mal davon abgesehen ist es in der Praxis bei sehr kleinen Umsätzen eh wurscht ob das eine oder das andere, aber das hab ich ja schon gesagt. Und ich bleib dabei: Gewerbebetrieb :thumb:


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spraadhans
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Gefragt war nach der Anmeldung eines Gewerbes, das hat mit Steuerrecht zunächst wenig zu tun, das ist klassisches Gewerbe- also Verwaltungsrecht.

Der deutsche Gewerbebegriff nimmt aber nun mal ganz eindeutig die freien Berufe aus und darunter wird u.U. eben auch der selbständige Fotograf gerechnet.

Letztlich deckt sich das auch mit der zitierten Verfügung, wobei interne Anweisungen der Exekutive nicht unbedingt der Rechtslage entsprechen.

Letztlich kann es bei der Anzeige des Gewerbes im Ordnungsamt also dazu kommen, dass dort die Anzeige entgegen genommen oder dass man wieder weggeschickt wird.;)

(Geändert von spraadhans um 21:46 am Mai 4, 2011)


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