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Gibtnix
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Zitat von QnkeI um 22:24 am Mai 10, 2005

Zitat von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005
@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)



Das Polizeigesetz sagt, dass die Polizei dich durchsuchen darf! Sonst kein anderer, außer du willigst ein. Wenn du nicht einwilligst, müssense die Polizei holen.



aber bis die Polizei da ist, vergeht ja Zeit. Bin ich denn verpflichtet, so lange da zu warten?:noidea:

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ErSelbst
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Türlich...

die werden nicht nochmal nen Termin mit die machen, wenn die Polizei dann irgendwann ankommen :blubb:


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Gibtnix
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deswegen meinte ich:


Zitat von eskimo um 0:19 am Mai 7, 2005


Dabei hätte wir dann aber schon wieder das nächste Problem.
Die dürfen dich nämlich nicht so einfach gegen deinen Willen festhalten.
Auch dann nicht, wenn sie die Polizei holen.
Im Prinzip kannst du also einfach gehen, egal was die sagen, bzw. verlangen.
Ich habe des schon des öfteren so gemacht.
Was bitte gehts so einer Schnapsdrossel an der Kasse an, was ich in meiner Tasche rumtrage. Darin befinden sich private Dinge, die ich nicht vorzeigen möchte. (Frauen lassen sich ja auch von niemanden in die Handtasche schauen).

Mich wollte dann sogar schonmal der Chef persönlich (Markleiter) aufhalten.
Ich habe Ihn dann nur gefragt, ob er mir irgendwie per Überwachungsband etc... beweisen könnte, dass ich etwas geklaut hätte.
Darauf hat er gemeint: "Nein, aber wer seine Taschen nicht kontrollieren lässt macht sich verdächtig".
Darauf habe ich gesagt, dass sich eben in meinem Rucksack private Dinge befinden, die Ihn bzw. seine Mitarbeiter nicht zu interessieren haben.
Er hat dann nur gemeint, dass er dann die Polizei ruft und ich warten soll.
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht warten werde, weil ich einfach nicht die Zeit habe und mit welchem Recht er mich hier festhalten möchte.
Personalien etc... hätte er dann auch noch haben wollen, habe ich ihm aber nicht gegeben.
(Habe extra auf stur geschalten).

Erst wollte er mich nicht gehen lassen, aber als ich ihm dann gesagt habe, dass das was er mir hier unterstellt etc... eine Frechheit ist und er kein Recht hat mich festzuhalten hat er dann doch den Weg freigemacht.


Geklaut hatte ich natürlich nix, bin da rein in Supermarkt, habe zwei Gurken oder sowas gekauft und wollte wieder gehen.
(War max. 5 Minuten da drinnen).


Zitat von eskimo um 0:19 am Mai 7, 2005


Dabei hätte wir dann aber schon wieder das nächste Problem.
Die dürfen dich nämlich nicht so einfach gegen deinen Willen festhalten.
Auch dann nicht, wenn sie die Polizei holen.
Im Prinzip kannst du also einfach gehen, egal was die sagen, bzw. verlangen.
Ich habe des schon des öfteren so gemacht.
Was bitte gehts so einer Schnapsdrossel an der Kasse an, was ich in meiner Tasche rumtrage. Darin befinden sich private Dinge, die ich nicht vorzeigen möchte. (Frauen lassen sich ja auch von niemanden in die Handtasche schauen).

Mich wollte dann sogar schonmal der Chef persönlich (Markleiter) aufhalten.
Ich habe Ihn dann nur gefragt, ob er mir irgendwie per Überwachungsband etc... beweisen könnte, dass ich etwas geklaut hätte.
Darauf hat er gemeint: "Nein, aber wer seine Taschen nicht kontrollieren lässt macht sich verdächtig".
Darauf habe ich gesagt, dass sich eben in meinem Rucksack private Dinge befinden, die Ihn bzw. seine Mitarbeiter nicht zu interessieren haben.
Er hat dann nur gemeint, dass er dann die Polizei ruft und ich warten soll.
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht warten werde, weil ich einfach nicht die Zeit habe und mit welchem Recht er mich hier festhalten möchte.
Personalien etc... hätte er dann auch noch haben wollen, habe ich ihm aber nicht gegeben.
(Habe extra auf stur geschalten).

Erst wollte er mich nicht gehen lassen, aber als ich ihm dann gesagt habe, dass das was er mir hier unterstellt etc... eine Frechheit ist und er kein Recht hat mich festzuhalten hat er dann doch den Weg freigemacht.


Geklaut hatte ich natürlich nix, bin da rein in Supermarkt, habe zwei Gurken oder sowas gekauft und wollte wieder gehen.
(War max. 5 Minuten da drinnen).


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QnkeI
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Zitat von Gibtnix um 22:40 am Mai 10, 2005

Zitat von QnkeI um 22:24 am Mai 10, 2005

Zitat von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005
@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)



Das Polizeigesetz sagt, dass die Polizei dich durchsuchen darf! Sonst kein anderer, außer du willigst ein. Wenn du nicht einwilligst, müssense die Polizei holen.



aber bis die Polizei da ist, vergeht ja Zeit. Bin ich denn verpflichtet, so lange da zu warten?:noidea:



Bei einem konkreten Verdacht und Fluchtgefahr haben sie ja nach der StPO, die ich gepostet habe, das Recht dich festzuhalten ja sogar die Pflicht !

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Gibtnix
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aber besteht denn ein konkreter Verdacht bzw. die Rechtfertigung des Festhaltens alleine dadurch, dass ich meine Tasche nicht kontrollieren lasse?:noidea:

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Godot
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OC God
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:noidea: sinnlos?

ja die können dich festhalten wenn sie wollen! keine ahnung ob du ne entschädigung bekommst wenn du nix geklaut hast und festgehalten wurdest... aber auf jeden fall dürfen die das bei nem verdacht! is jetzt ma gut? es gibt echt sinnlose fragen ;)

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werneee
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Gesetze muss man lesen können !!!!!!

Sprich: Tatbestandsmerkmale subsumieren !!!!


Da heißt es im 127 StPO  ....

...auf "frischer Tat betroffen" oder "verfolgt"
und
..."der Flucht verdächtigt "oder "seine Identität nicht sofort feststellbar ist"....


Also müssen die dich direkt beim klauen erwischen oder einer ruft, haltet den Dieb.

Wenn sie dich dann haben und du einen  gültigen deutschen Personalausweiß vorzeigen kannst, müssen die dich gehen lassen !!!!!!

Der Flucht verdächtigt ist  z.B. ein Ausländer mit  nem ganz eigenartigen Ausweiß. der könnte schnell  mal untertauchen...

Die Strafanzeige wegen Diebstahl können sie auch ohne Dich , dann anhand deiner Personalien und Zeugenaussagen(Detektive) stellen.

Wird anschließend von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. :blubb:

Wollen die mich trotzdem festhalten, womöglich noch mit Gewalt "unmittelbarer Zwang" ,  obwohl ich mich ordentlich ausweisen kann, nennt man das "Freihheitsberaubung".
Das hagelt ne saftige Anzeige von mir !!!!

(Geändert von werneee um 12:33 am Mai 11, 2005)


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Gibtnix
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Zitat von werneee um 11:54 am Mai 11, 2005
Gesetze muss man lesen können !!!!!!

Sprich: Tatbestandsmerkmale subsumieren !!!!


Da heißt es im 127 StPO  ....

...auf "frischer Tat betroffen" oder "verfolgt"
und
..."der Flucht verdächtigt "oder "seine Identität nicht sofort feststellbar ist"....


Also müssen die dich direkt beim klauen erwischen oder einer ruft, haltet den Dieb.

Wenn sie dich dann haben und du einen  gültigen deutschen Personalausweiß vorzeigen kannst, müssen die dich gehen lassen !!!!!!

Der Flucht verdächtigt ist  z.B. ein Ausländer mit  nem ganz eigenartigen Ausweiß. der könnte schnell  mal untertauchen...

Die Strafanzeige wegen Diebstahl können sie auch ohne Dich , dann anhand deiner Personalien und Zeugenaussagen(Detektive) stellen.

Wird anschließend von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. :blubb:

Wollen die mich trotzdem festhalten, womöglich noch mit Gewalt "unmittelbarer Zwang" ,  obwohl ich mich ordentlich ausweisen kann, nennt man das "Freihheitsberaubung".
Das hagelt ne saftige Anzeige von mir !!!!

(Geändert von werneee um 12:33 am Mai 11, 2005)



das ist ja mal ein Wort! thx:thumb:

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mastaqz
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OC God
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Zitat von QnkeI um 22:24 am Mai 10, 2005

@mastaqz
Da haftet dann eigentlich die Kassiererin dafür, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Da würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehn!





und woher den Zeuge nehmen, der sagen kann, dass ich
1. meinen Rucksack überhaupt da abgegeben habe und
2. dass da davor ein Handy usw. drin waren?

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Venom
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aber die können schon in den Rucksack schauen, wenn Du zB Deine Einkäufe in dem Rucksack "zwischenlagerst", also sie aus dem Regal nimmst, in den Rucksack packst, und dann wieder an der Kasse rausholst..


ich mag Kinder... ich schaff nur kein ganzes

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