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kammerjaeger
aus Versehen
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Real OC or Post God !
22 Jahre dabei !

Intel Core i3
3100 MHz mit 1.10 Volt


Gerade bei Sachen die rar sind oder weit unter dem sonst üblichen Preis verkauft werden, würde ich niemals per Vorkasse zahlen!
Dir bleibt wohl nur, denen eine Frist zu setzen...

(Geändert von kammerjaeger um 23:58 am Nov. 9, 2009)


PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB ///  Mein Spielmobil

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MisterY
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OC God
19 Jahre dabei !

AMD Athlon II
2800 MHz
42°C mit 1.4 Volt



Zitat von MisterY um 18:20 am Nov. 9, 2009
Mister X ist kunde bei einem großen Handyprovider. Er hat dort eine Telefonflatrate gebucht.

Der Vertrag besteht seit ca. 2 Monaten.

Mister X erhält mehrmals pro Woche (manchmal auch mehrmals pro Tag) Anrufe, die für den Vorbesitzer der Sim-Karte bestimmt sind (Mister X hat diese Karte direkt vom Provider erhalten). Da der Vorbesitzer ein großer Geschäftsmann war/ist, ist es natürlich extrem nervig. Da er griechischer Abstammung ist, erhält Mister X natürlich auch Auslandsgespräche und fühlt sich mitlerweile richtig genötigt. Der Anbieter/Provider hat sich routinemäßig bei Mister X erkundigt, ob er zufrieden ist, was er auch bejahte bis auf eben diese Anrufe. der Anbieter erklärte, dass dies eigentlich nicht möglich sei, da die Nummern mind. 6 Monate "brach" liegen. Mister X bat darum mindestens die Auslandsgespräche zu blockieren. Der Anbieter bot Mister X an die Numemr zu tauschen, was Mister X aber ablehnte da er die neue Nummer schon an alle Leute verteilt hat. Der Anbieter wollte daraufhin nachschaun ob die blockierung des auslandsgespräche möglich sei und wollte sich nochmal melden. seitdem ist nichts passiert.

Frage: Was kann Mister X verlangen? er dachte daran dem Provider anzubieten, eine zusatzoption kostenlos zu erhalten.



niemand?

(Geändert von MisterY um 0:43 am Nov. 10, 2009)

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crazy
aus Hamburg
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OC God
20 Jahre dabei !

AMD Athlon XP
2000 MHz


Bräuchte mal euren Rat für folgenden Fall:

Person A verkauft über E*ay sein Handy mit der Navigationssoftware der Herstellers "X".

Hersteller "X" hat mit E*ay eine Abmachung, dass seine Software bei E*ay nur verkauft werden darf, wenn der Verkäufer ein Foto von seinem Produkt-Key Card (Ziffern unkenntlich gemacht) einstellt.

Die Auktion von Person A wurde von E*ay beendet, weil der Verkäufer die o.g. Vorschrift von Hersteller "X" nicht befolgt hat, weil er davon nichts wusste. Person A hat das Handy anschließend anderweitig verkauft.

Meine Frage:
Kann der Hersteller nun den Verkäufer wegen Urheberrechtsverletzung verklagen? Ich meine nicht, wegen dem anderweitigen verkaufen, sondern, weil er es bei E*ay verkaufen wollte?

Ich würde mal sagen "Nein", da der Hersteller nicht beweisen kann, dass die Software legal oder illegal betrieben wurde.
Was meint ihr?


(Geändert von crazy um 5:19 am Nov. 13, 2009)


(Geändert von crazy um 5:21 am Nov. 13, 2009)

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rage82
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Real OC or Post God !
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Intel Core i7
3700 MHz @ 3700 MHz
53°C mit 1.05 Volt



Zitat von MisterY um 0:42 am Nov. 10, 2009

Zitat von MisterY um 18:20 am Nov. 9, 2009
Mister X ist kunde bei einem großen Handyprovider. Er hat dort eine Telefonflatrate gebucht.

Der Vertrag besteht seit ca. 2 Monaten.

Mister X erhält mehrmals pro Woche (manchmal auch mehrmals pro Tag) Anrufe, die für den Vorbesitzer der Sim-Karte bestimmt sind (Mister X hat diese Karte direkt vom Provider erhalten). Da der Vorbesitzer ein großer Geschäftsmann war/ist, ist es natürlich extrem nervig. Da er griechischer Abstammung ist, erhält Mister X natürlich auch Auslandsgespräche und fühlt sich mitlerweile richtig genötigt. Der Anbieter/Provider hat sich routinemäßig bei Mister X erkundigt, ob er zufrieden ist, was er auch bejahte bis auf eben diese Anrufe. der Anbieter erklärte, dass dies eigentlich nicht möglich sei, da die Nummern mind. 6 Monate "brach" liegen. Mister X bat darum mindestens die Auslandsgespräche zu blockieren. Der Anbieter bot Mister X an die Numemr zu tauschen, was Mister X aber ablehnte da er die neue Nummer schon an alle Leute verteilt hat. Der Anbieter wollte daraufhin nachschaun ob die blockierung des auslandsgespräche möglich sei und wollte sich nochmal melden. seitdem ist nichts passiert.

Frage: Was kann Mister X verlangen? er dachte daran dem Provider anzubieten, eine zusatzoption kostenlos zu erhalten.



niemand?

(Geändert von MisterY um 0:43 am Nov. 10, 2009)



der provider kann nicht so einfach deine ankommenden auslandsgespräche sperren, da musst du schon höchst selbst aktiv werden. stell dir vor, die werden jetzt gesperrt und in 3 wochen landet deine freundin auf dem weg nach australien in griechenland zwischen und will dich erreichen um dir das mitzuteilen. plötzlich stellst du fest, deine auslandsgespräche ankommend sind blockiert... zu diesem zeitpunkt wirst du höchst sauer sein und dich beschweren ;)

also wenn du das wirklich wünschst, dann schriftlichen verkehr. für die anrufe kann der provider nun leider wirklich nichts. es ist einfach so, das der nummernpool voll ist, da kann man ihm keinen vorwurf machen.


"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl

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MisterY
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OC God
19 Jahre dabei !

AMD Athlon II
2800 MHz
42°C mit 1.4 Volt


An Mister Xs Auto ist ein Teil verreckt. So hat er sich dazu entschieden in einem Autoforum von einem aktiven und meist positivibewerteten mitglied ein solches Teil zu bestellen.

am 5.11 wurde das Geld überwiesen, was am 9.11 verbucht wurde. am 10.11 schrieb er mister x, dass morgen (am 11.11) das paket auf reisen geht. seitdem fragt mister x ihn nach der paket-id, aber er gab sie ihm nie. am 19.11 kam die nachricht, dass das paket angeblich zurückgekommen sei und er ihm nochmal die adresse nennen soll (die aber definitiv schon vorher richtig angegeben war; hätte er mister x die id gegeben, hätte er da auch anrufen können udn das problem erläutern können, wenn der verkäufer es denn überhaupt versdchickt hat). mister x schrieb ihm dennoch nochmalsmeine adresse (da er dem mister x versprach, dass heute das paket dann ankommen würde), aber diese nachricht hat er nicht mehr gelesen.

da mister x dank google andere foren gefunden hat wo dieser user das selbe abgezogen hat, ging ihm natürlich die hutschnur hoch.

was kann mister x tun? er hat ihn öffentlich im forum angeprangert und dazu appelliert sich zu melden und heute das paket zu liefern, auch wenn er von bayern nach nrw fährt.

desweiteren ist eine anzeige wegen betrugs und unterschlagung ins auge gefasst worden.
kann mister x dem verkäufer auch eine ausfallentschädigung anrechnen? da mister x nun ein auto seit über 2 wochen vor der tür stehen hat, was nicht läuft und dennoch steuern und versicherung frisst.


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kammerjaeger
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3100 MHz mit 1.10 Volt


Mister X kann nur eine Frist setzen, bis zu der das Paket (nachweisbar!) abgeschickt oder das Geld zurück überwiesen wird. Die Frist muss natürlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so etwas wie "morgen" geht also nicht!
Erst wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden oder eine Anzeige wegen Betrugs erfolgen (besonders vor dem Hintergrund, dass die gleiche Vorgehensweise von dem Anbieter bekannt ist).
Eine Ausfallentschädigung wird Mister X nicht verlangen können, denn wenn es dringend ist, kann er ja zum örtlichen Händler fahren, auch wenn es dort ein paar Euro teurer wird... ;)


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MisterY
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OC God
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AMD Athlon II
2800 MHz
42°C mit 1.4 Volt


ein paar Euro teurer wirds nicht sein, eher so um die 100-200€ teurer

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spraadhans
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Intel Core i7
3700 MHz @ 3700 MHz
55°C mit 0.99 Volt


Wenn der Kaufvertrag beweisbar ist, dann kann der K dem V eine angemessene Frist zur Leistung setzen.
Verstreicht diese erfolglos, dann kann K auf Erfüllung klagen und Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis per Onlinemahnverfahren zurückfordern und wiederum Schadensersatz verlangen.

So viel zur grauen Theorie.


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MisterY
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OC God
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AMD Athlon II
2800 MHz
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Mister X hat letztendlich das Paket, aber die versprochene Entschädigung nicht erhalten. Da die Ware nach eingehender Prüfung (es handelt sich um einen Anlasser) nicht funktionstüchtig ist (dreht zu langsam/schwach) obwohl er als "neuwertig" mit "neuen kohlen, gereinigt und gefettet" verkauft wurde.

Was für möglichkeiten hat Mister X? vorallem meldet sich der Verkäufer nicht mehr auf Fragen. Ist hier ein Betrug gegeben? ein Mahnschreiben schicken?


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spraadhans
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Intel Core i7
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Betrug wohl eher nicht.

Man müsste den Einzelfall genau anschauen, aus der Ferne ist das immer schlecht.

Für die Zukunft würde ich mir überlegen, ob ich mit Wildfremden überhaupt Geschäfte machen will.


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