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CREON
aus Dormagen offline
OC God 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7 3500 MHz @ 3500 MHz 70°C mit 1.1 Volt
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In dem Link, der mir empfohlen wurde, steht es so drin, wie ich es gelesen habe. Ich zahlte, da ich die Option nicht gewählt hab, keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer etc.), da ich weit unter einem Umsatz von 6000 € liege (ich glaub so eine Zahl stand irgendwo in dem Text, der hier mal verlinkt war), zahle ich auch keine Gewerbesteuer. Was gibts denn noch für Steuern?
Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.
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Beiträge gesamt: 4050 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8665 Tagen | Erstellt: 14:57 am 19. Dez. 2002
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Mxgic
aus Weingarten offline
Enhanced OC 22 Jahre dabei !
AMD Athlon XP 1800 MHz @ 1800 MHz 60°C mit 1.650 Volt
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He Bub, was Du hast ist eine Personengesellschaft, für die zahlt man keine Gewerbesteuer. Du musst bei Deiner Einkommensteuererklärung nach Anlage "GSE" die entsprechenden Einnahmen (auch nach einfach Gewinn/Verlustrechnung) auf Deine Haupterklärung übernehmen. Dann kannste noch Deine Pauschbeträge abziehen und wirst wahrscheinlich ewig im Freibetrag drinbleiben. Umsatzsteuer wird imho immer fällig, Du darfst die Steuer auf keinen Fall behalten. Desweiteren wirst Du Dich dann eines Tages schon noch wundern, dass Dir unterm Strich dass pro Stunde übrigbleibt, wofür Deine Kumpels auch arbeiten, nämlich 5-7 EUR wenns gut lauft! HF&GL!
Arctic Cooling Super Silent pro TC,256 MB DDR 266 Samsung @ CL 2, 30 GB Seagate Barracuda III + 120 GB Maxtor, ASUS A7V8X, Geforce 4Ti4200 Asus, NoName Gehäuse 350W NT, Selfmade Dämmung Bitumen http://www.nethands.de/pys/show.php4?user=Mxgic
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Beiträge gesamt: 371 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2002 | Dabei seit: 8187 Tagen | Erstellt: 18:40 am 19. Dez. 2002
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Mxgic
aus Weingarten offline
Enhanced OC 22 Jahre dabei !
AMD Athlon XP 1800 MHz @ 1800 MHz 60°C mit 1.650 Volt
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Mein Gott ist das so schwer oder was? 1. Gewerbeschein holen aufm Rathaus, dazu über 18 Jahre alt sein. Und ca. 10-20 EUR mitnehmen für Barbezahlung des Scheines. (Gebührenmarken) 2. Händler anfragen Bsp.: HDD für 116 EUR kaufen = 100 netto + 16% Umsatzsteuer zahlen (Vorsteuer in deiner Finanzbuchhaltung genannt) 3. HDD verkaufen für 130 EUR ->Gewinn = 130-116 EUR = 14 EUR, dabei dem Kunden die volle MwSt. aus 130 EUR berechnen, also 17,93 EUR. 4. Angenommen Du hast eine HDD im Jahr verkauft, dann rechnest Du zum Schluss so: Eingenommene MwSt. - Vorsteuer = Differenz Bsp hier: 17,93 - 16,00 EUR = 1,93 EUR -> d.h. Du müsstest 1,93 EUR Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Sodele angenommen Du hast jetzt 100 so Platten verkauft, dann musste 193 EUR ans Finanzamt bezahlen und zwar Umsatzsteuer. 5. Gewinn berechnen: (130 EUR - 116 EUR EK - 1,93 EUR Umsatzsteueranl)* Platten = 1207 EUR Gewinn. Bei kleinen Unternehmen nennt man das auch "Gewinn/Verlustrechnung" oder einfache Buchführung, d.h. Du nimmst Deine Einnahmen und ziehst Deine Ausgaben davon ab. 6. Von nun musst Du eine Einkommensteuererklärung machen, d.h. den ganzen Krempel den Dein vater jedes Jahr macht, den musst Du auch machen. Wichtig dabei ist die Anlage "GSE" = Einkünfte aus selbständigem Gewerbebetrieb. Damit Du die Ausfüllen kannst, muss aber wenns geht zuerst Deine Jahresbilanz vom Finanzamt abgestempelt sein. 7. Da Du keinen anderen Job hast machste überall Nullen rein bei "Arbeitnehmer" etc., musst dann aber Zinseinkünfte, oder Einkünfte für Miete mit angeben. Sodele, angenommen Du hast nur dies 1207 EUR Gewinnübertrag aus Anlage "GSE", dann kannste gleichmal Deine Pauschbeträge abziehen und kommst in der Erklärung auf 0 EUR zu versteuerndes Einkommen. 8. Machen kannste das bis ca. 8000 EUR oder so, ab dann musste Einkommensteuer zahlen, das fängt dann irgendwo bei 20% oder so an von dem Gewinn was Du erwirtschaftet hast. Wenn Du das jetzt immer noch nicht kapiert hast, dann lass es besser bleiben. Noch was, alle Akten mussen 10 JAHRE aufbewahrt werden, ebenso kann das Finanzamt theoretisch zur Buchführungseinsicht vorbeikommen, desweiteren bist Du als Einzelunternehmer Vollhafter- d.h. Dein gesamtes Vermögen kann herangezogen werden, wenn Du irgendwie sch****e baust, z.B. einer Deiner PC´s fängt an zu brennen und ne Halle brennt ab und man kann Dir Nachweisen, dass Du nicht an PC´s schrauben dürftest. (Kann ich Dir gleich sagen, dazu brauchste den Elektromeister oder sowas in die Art) -> Ergo, Du dürftest eh nur mit Komponenten dealen. (Geändert von Mxgic um 19:33 am Dez. 21, 2002)
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Beiträge gesamt: 371 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2002 | Dabei seit: 8187 Tagen | Erstellt: 19:28 am 21. Dez. 2002
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