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poschy
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hey, also folgendes Problem ist heute eingetrudelt.

Habe im Juli bei ebay ein Auto verkauft.
Vorweg, die Auktion ist nicht mehr aufrufbar, ob die Käuferin noch ne Kopie hat weiss ich nicht.  Ich habe leider keine. :-(

jetzt kam folgende email ins haus


wir haben vor einigen Monaten das Cabrio gekauft. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das Auto mehrere Mängel aufweist, die in der Artikelbeschreibung nicht angegeben wurden. Natürlich sind auch Mängel dabei, die altersbedingt auftreten, in denen man nicht drinsteckt, davon rede ich nicht!
Fakt ist, dass Sie nicht angegeben haben, dass die Scheibe einen Steinschlag hatte!
Es bleibt natürlich mir überlassen, ob ich weiterhin damit fahre oder sie austauschen lasse - ein Sicherheitsrisiko stellt dies natürlich allemal dar.
Abgesehen davon habe ich das Auto von einem Sachverständigen untersuchen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Auto einen Unfall hatte!! Sie haben diesen Unfallschaden NICHT angegeben!!! Hinzu kommt, dass eben dieser Unfall bzw. der Schaden nicht sach-und fachgerecht repariert wurde!!
Ich bitte Sie dazu mit realistischen Vorstellungen für den weiteren Verlauf Vorschläge zu machen, andererseits werde ich die Sache nicht nur einem Anwalt übergeben, sondern auch strafrechtlich verfolgen lassen! Das soll keine Drohung sein. Ich bin auch gerne bereit das anders zu regeln. Aber bei einem Autokauf mit versteckten Mängeln ist nicht zu spaßen, vor allem da einem Laien nicht zugemutet werden kann so etwas zu erkennen.
Ausserdem sind damit erhebliche Sicherheitsrisiken verbunden!
Ich verbleibe dennoch mit freundlichen Grüßen,



Ich hab auch leider meinen Kaufvertrag von dem Kauf des Cabrio`s nicht mehr.
Jedenfalls ist das Cabrio ohne Probleme durch den Tüv gekommen und der Steinschlag wurde Fachmännisch repariert.
Während meiner Zeit hatte ich keinen Unfall und ich bin auch ziemlich sicher das dass fahrzeug keinen hatte ( sonst hätte ichs ja nicht gekauft )

was soll ich jetzt tun?
Ich weiss das in der Auktion folgendes Stand:
"Da Privatverkauf weder Garantie noch Rechnung, vor dem bieten muss der Wagen besichtigt werden. Wer damit nicht einverstanden darf auch nicht bieten"

edit:
meinen Kaufvertrag hab ich doch :thumb:
hab den wagen letztes jahr im Juni als unfallfrei gekauft :thumb:
während der Zeit habe ich auch keinen unfall gehabt.

(Geändert von poschy um 20:56 am Nov. 1, 2009)


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spraadhans
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Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Die müsste sich an einer anwaltlichen Erstberatung beteiligen.

Folgendes nur ganz allgemein:

Wenn der Käufer kein arglistiges Verschweigen von Mängeln nachweisen kann und die damalige Beschreibung auch nicht vom tatsächlichen Lieferzustand abwich, hat der Verkäufer ganz gute Karten, soweit die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

Also jede Menge, die ein Fachmann vor Ort genauer anschauen sollte oder man einigt sich irgendwie mit der Gegenseite.

(Geändert von spraadhans um 21:01 am Nov. 1, 2009)


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poschy
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die gewährleistung hab ich absolut sicher ausgeschlossen.. (wer macht das denn nicht beim Autoverkauf UND ebay)

morgen früh rufe ich die arag an, und dann lass ich das alles auf mich zukommen..

bin mir absolut keiner schuld bewusst.. daher seh ich das jetzt einfach mal locker


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die gewährleistung hab ich absolut sicher ausgeschlossen.. (wer macht das denn nicht beim Autoverkauf UND ebay)


Und wie nun genau?


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was soll ich jetzt tun?
Ich weiss das in der Auktion folgendes Stand:
"Da Privatverkauf weder Garantie noch Rechnung, vor dem bieten muss der Wagen besichtigt werden. Wer damit nicht einverstanden darf auch nicht bieten"



sie muss mir ja erstmal nachweisen das sie den wagen bei mir gekauft hat... und dafür braucht sie die auktion wo das drin steht :thumb:


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Hitman
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Damit hast du die Garantie ausgeschlossen, nicht jedoch die Gewährleistung. Ein Fehler der schnell mal passiert.


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:noidea:


oh oh


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Naja, ich würde das schon als Ausschluss der Gewährleistung auslegen, allerdings ist der Passus sicherlich angreifbar.

Da es hier doch mal schnell um eine Mange Geld geht und bei Autos ganz gern auch schnell geklagt wird, kann ich nur empfehlen eine anwaltliche Erstberatung zu besuchen.


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ja, wird morgen gemacht ...
genau genommen um 1800 euro.. also nicht die welt.. trotzdem ärgerlich...


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Zitat von poschy um 20:31 am Nov. 1, 2009

hab den wagen letztes jahr im Juni als unfallfrei gekauft :thumb:
während der Zeit habe ich auch keinen unfall gehabt.



Wenn Du das nachweisen kannst, dann hast Du gute Chancen, aus der Sache glimpflich raus zu kommen. Zwar wird der Käufer Dir eine Entschädigung abverlangen, sofern er nachweisen kann, dass der Unfall schon beim Kauf vorhanden war, aber diese kannst Du dann von Deinem Verkäufer wieder einfordern.

Zur Scheibe:
Auch da muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Und dann sollte man sich fragen: Warum hat er das nicht gesehen? Steinschlag-Schäden verschwinden ja nicht vorübergehend, um dann Monate später plötzlich aufzutauchen...
Und selbst wenn: Falls der Steinschlag repariert wird und Du dafür eine Quittung hast, dann kann er höchstens Nachbesserung bei der Werkstatt verlangen. ;)
Zudem ist ein Steinschlag kein so sicherheitsrelevanter Schaden wie eine defekte Bremsanlage und kann von der Kasko kostenlos repariert werden.




Zitat von maxpayne um 16:42 am Nov. 1, 2009

meine fragestellung beginnt aber eigentlich schon vor der lieferung, wenn man es ganz allgemein sieht. es wurde "nichts" verkauft, es kann "nichts" geliefert werden und für "nichts" kann man auch keinen wert für die sache selbst festlegen



Hast Du eine Luftgitarre verkauft? :noidea:


PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB ///  Mein Spielmobil

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