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spraadhans
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wenn die sache vor gericht geht, dann ist das immer eine einzelfallentscheidung.

die herrschende rechtsprechung legt hier besonderen wert auf die artikelbeschreibung, die auch ungenannt eine garantie (früher zusicherung einer eigenschaft) darstellen kann und somit nicht vom  gewährleistungsausschluss erfasst wird.

arglist kommt hier mal garnicht in frage, die müsste die gegenseite beweisen, was in aller regel schwer wird (täuschungshandlung und täuschungswille).

über das ebay formular lässt sich eindeutig beweisen, dass du das handy zumindest nicht als simlockfrei beschrieben hast, insoweit ist die einzelfallentscheidung nun die frage, ob es glaubhaft ist, dass du weder wusstet, was simlock bedeutet und ob es dir möglich gewesen wäre, dich darüber zu informieren.

hast du ihm denn angeboten, das handy zurückzunehmen und wann hat er genau den anwalt eingeschaltet?


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The Mad
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Also was simlock bedeutet ist mir schon klar, informieren hätte ich mich sicher auch gekönnt, man kann sich ja über alles informieren.
Bin eigentlich davon ausgegangen das kein simlock vorhanden ist, weil sämtliche andere Handys die ich aus diesem Vertrag hatte auch keinen hatten(denke ich zumindest da es nie Probleme gab.)

Nachdem ich er das Handy bekommen hatte meldete er sich bei mir und teilte mir mit das es Simlock hat und er das sein geld wieder will oder er geht zum Anwalt. 2 Email´s gab ers dann an nem Anwalt weiter.

Mit dem hab ich ja gestern Telefoniert und er versucht mich ja drauf festzunageln das ich in der Beschreibung stehen habe das das Telefon Simlock frei ist. Bei Netze steht GSM Triband / und in der Beschreibung steht was von UMTS und EDGE Netzen der Anwalt ist der Meinung das es somit simlock frei seien muss.


Ich bin nix, ich kann nix........macht nix

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spraadhans
aus Nowaja Semlja
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dass das angebot (auch nicht im wege der auslegung) die beschreibung simlockfrei enthielt, ist meiner meinung nach eindeutig klar und beweisbar (über das ebay formular).

jedoch würde ich als richter fragen, warum du nicht simlockfrei gewählt hast, da du ja davon ausgegangen bist, dass es genau das ist.

da die ganze sache tatsächlich nicht ganz billig werden könnte (es sei denn du hast rechtsschutz), empfehle ich dir die seite www.frag-rechtstips.de, bei der du einen anwalt gegen eine gebühr befragen kannst (bitte sachverhalt so ausführlich wie möglich darstellen)

da wir jetzt schon in die rechtsberatung geraten, kann ich nur noch sehr allgemein antworten...


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DarkFacility
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ich denke das weiß man, dass hier alle antworten ohne gewähr sind, wenn nicht, sei es hiermit noch einmal gesagt :thumb:


das problem ist auch, der käufer weiß nicht, was man da bei simlock auswählen kann, und wenn da in dem feld nicht gerade drinne steht, dass es simlock hat, kann man das eher zu deinen nachteil auslegen. denn strich würde ich auch so auslegen, dass es kein simlock hat. ;)

am besten ist jetzt eh, handy zurück, geld zurück und handy nochmal verscherbeln ;) hat man mal nen paar miese gemacht und erfahrung erkauft, bevor es noch richtig teuer wird.


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Schermi74
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Also ich würde mal sagen er ist im Recht, für mich heisst der doppelstrich auch "keine Angabe" zumal der Rest ja Fett gedruckt ist und der Strich nicht. Aber wieso hast du es nicht einfach zurückgenommen, das Geld hättest du bestimmt auch mit Simlock bekommen, wenn du es nochmal reingesetzt hättest, oder ist er gleich blöd gekommen. Und Triband = Simlock hab ich auch noch nie gehört :noidea:

Zum Thema "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nochwas: Ist bei ebay nicht "Gekauft wie gesehen/beschrieben"? Wenn keine Angabe gemacht wurde hätte der Käufer nachfragen müssen.

Ich würde mich mal um nen Forum kümmern wo so Fragen geklärt werden, da gibt es bestimmt was, oder mal bei ebay direkt fragen.

(Geändert von Schermi74 um 16:43 am März 15, 2007)


The Dominians, a Ryzom Guild

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eskimo
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Meiner Meinung nach bist du ziehmlich sicher im unrecht.
Zudem dürfte das Handy keinen Simlook haben, sondern eher Netlook - beschränkt aufs D1 Netz oder?

Aber wie schon gesagt wurde, du hast eine große Nutzungseinschränkung verschwiegen und daher wirst du niemals recht bekommen. Unwissenheit schützt wie schon gesagt vor Strafe nicht - daher gibt es auch nichts zu diskutieren was nun zwei "--" heißen.
(Bestätigung habe ich gerade von nem Mitbewohner erhalten, der Jura studiert und grade auf ein Bierchen hier sitzt).

Die Rechnung dürfte im übrigen teuer werden - der Anwalt will sicher inzwischen auch Geld von dir!

(Geändert von eskimo um 19:12 am März 15, 2007)

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mastaqz
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OC God
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Das Problem ist folgendes:

Du verkaufst ein Handy ohne Vertrag o.ä., das heißt, dass es ohne Simlock ist, da du es frei verkaufst.

Simlock: --    bedeutet für mich ganz eindeutig kein Simlock.

Ich sehe den Käufer hier vollkommen im Recht, du hast dich darüber zu informieren, ob das Handy Simlock hat, wenn es dort zur Auswahl steht.

Schildere dem Herren dein Problem ausführlich und nimm das Handy zurück, was Sinnvolleres gibt es wohl nicht.

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