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MisterY
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Hi,

Mister X hat heute von seiner KFZ Versicherung die kündigung erhalten "Im Rahmen einer beabsichtigten Neuausrichtung von XXX in Deutschland, ergeben sich Veränderungen, die leider ..."

da ich die versicherung aber bisher nur einmal bei einem teilkaskofall eingetreten ist (Steinschlag), findet Mister X es natürlich ziemlich blöd, dass er denen Geld in den Rachen geworfen hat ohne eine Leistung zu erhalten. Frage: kann Mister X das geld zurückverlangen?

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spraadhans
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Wenn vertraglich keine Rückvergütung vorgesehen ist, dann gibt es auch kein Geld zurück, das ist das Wesen einer Risikoversicherung.

(Geändert von spraadhans um 17:34 am Okt. 27, 2009)


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Hitman
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Neues Beispiel:

Eine Mietwohnung gehört 4 Leuten. Heißt:
Person 1: 50% Rentner
Person 2: 16,6% Rentner
Person 3: 16,6% Arbeitnehmer
Person 4: 16,6% Arbeitslos

Bisher war es Wohneigentum und es wurde keine Miete bezahlt. Jetzt ist dort jedoch ein "Mieter" eingezogen.

Dieser soll monatlich 150€ zahlen an die 4 Personen. Dieses Geld soll auf ein Konto zum Zwecke für Rennovierungsarbeiten in der Zukunft gesammelt werden. Es liegt kein Mietvertrag vor, sondern es soll in ein Mietbuch eingetragen werden.

Was haben jetzt die 4 Parteien für steuerliche Pflichten? Müssen sie irgendwas beim Finanzamt eintragen lassen oder sonstiges?
Würde es einen Unterschied machen, wenn die Miete anstatt 150€ , 300€ betragen würde?
Das Geld ansich wird per Hand übergeben und ins Mietbuch eingetragen dass bezahlt wurde.

(Geändert von Hitman um 14:05 am Okt. 30, 2009)


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spraadhans
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Bezieht der Arbeitslose ALG2?


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Hitman
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Nein noch nicht. (Geht mir jetzt allgemein darum was die einzelnen Personen für Nachteile hätten wenn anstatt 150€ , 300€ gezahlt würde und was diese machen müssen)



(Geändert von Hitman um 15:46 am Okt. 30, 2009)


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spraadhans
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Ich bin kein Steuerrechtsexperte aber die Vermieter müssen die Miete natürlich als Mieteinnahmen angeben.

Der Arbeitslose muss das Eigentum zwingend als Vermögen angeben, wenn er ALG2 beantragt, ansonsten gibt es empfindliche Sanktionen.


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Hitman
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Der Arbeitslose wird es angeben, aber danke für den Tipp ;)

Die Frage ist, WO angeben? Die beiden Rentner machen keine Steuererklärung, bei dem Arbeitnehmer weiss ich es nicht, der Arbeitslose macht auch keine.

Also Finanzamt fragen?


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spraadhans
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Würde ich wirklich empfehlen, denn bei Einnahmen aus Vermietung wird man sicherlich um eine Erklärung nicht umhin kommen...

Eigentum verpflichtet;)


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Live1982
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Zitat von Hitman um 16:29 am Okt. 30, 2009
Der Arbeitslose wird es angeben, aber danke für den Tipp ;)

Die Frage ist, WO angeben? Die beiden Rentner machen keine Steuererklärung, bei dem Arbeitnehmer weiss ich es nicht, der Arbeitslose macht auch keine.

Also Finanzamt fragen?



Bei Einkünften aus VuV muss man eine Steuererklärung machen ;)

(Geändert von Live1982 um 0:05 am Okt. 31, 2009)


check meine Band: Knocking Dog

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Ino
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Soll doch das Geld der Rentener bekommen und dann nja wisst schon.

macht die wenigsten probleme


Ein Kaffee am morgen vertreibt alle Sorgen :)

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