Mister X hat heute von seiner KFZ Versicherung die kündigung erhalten "Im Rahmen einer beabsichtigten Neuausrichtung von XXX in Deutschland, ergeben sich Veränderungen, die leider ..."
da ich die versicherung aber bisher nur einmal bei einem teilkaskofall eingetreten ist (Steinschlag), findet Mister X es natürlich ziemlich blöd, dass er denen Geld in den Rachen geworfen hat ohne eine Leistung zu erhalten. Frage: kann Mister X das geld zurückverlangen?
Beiträge gesamt: 5439 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2006 | Dabei seit: 6979 Tagen | Erstellt: 14:41 am 27. Okt. 2009
Eine Mietwohnung gehört 4 Leuten. Heißt: Person 1: 50% Rentner Person 2: 16,6% Rentner Person 3: 16,6% Arbeitnehmer Person 4: 16,6% Arbeitslos
Bisher war es Wohneigentum und es wurde keine Miete bezahlt. Jetzt ist dort jedoch ein "Mieter" eingezogen.
Dieser soll monatlich 150€ zahlen an die 4 Personen. Dieses Geld soll auf ein Konto zum Zwecke für Rennovierungsarbeiten in der Zukunft gesammelt werden. Es liegt kein Mietvertrag vor, sondern es soll in ein Mietbuch eingetragen werden.
Was haben jetzt die 4 Parteien für steuerliche Pflichten? Müssen sie irgendwas beim Finanzamt eintragen lassen oder sonstiges? Würde es einen Unterschied machen, wenn die Miete anstatt 150€ , 300€ betragen würde? Das Geld ansich wird per Hand übergeben und ins Mietbuch eingetragen dass bezahlt wurde.
(Geändert von Hitman um 14:05 am Okt. 30, 2009)
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Beiträge gesamt: 13368 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 8012 Tagen | Erstellt: 14:04 am 30. Okt. 2009
Nein noch nicht. (Geht mir jetzt allgemein darum was die einzelnen Personen für Nachteile hätten wenn anstatt 150€ , 300€ gezahlt würde und was diese machen müssen)
(Geändert von Hitman um 15:46 am Okt. 30, 2009)
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Ich bin kein Steuerrechtsexperte aber die Vermieter müssen die Miete natürlich als Mieteinnahmen angeben.
Der Arbeitslose muss das Eigentum zwingend als Vermögen angeben, wenn er ALG2 beantragt, ansonsten gibt es empfindliche Sanktionen.
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