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The Edge
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OC God
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Wenn die Leute vom finanzamt mal ne buchprüfung bei dir machen, siehste aber Alt aus ohne Buchführung... druck die Rechnung die du schickst einfach 2x aus und hefte die eine ein.

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Paschka
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OC God
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eine buchführung gibt es bei kleinunternehmern so zu sagen nicht. zumindest nicht im ausmaße einer bilanz. für kleinunternehmen mit dienstleistungen und einem gewinn bis 35000€ im jahr reicht eine simple gewinn und verlustrechnung, oder wie es ein profi sagen würde "schuhkarton buchführung" ^^
lesse mich gerade in den ganzen kram ein....

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Kaffeeheld
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können doch Prüfen kommen, wenn die ein Problem haben, dann werden Sie ihm zur Buchführung verpflichten. :thumb:

und wenn er seine Erklärungen normal macht, dann kommt auch so schnell keine Prüfung.

gibt noch andere schmankas, aber dat ist der schwierigere Weg :lol:


Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung.
Mein Highendpc: AMD Athlon Opteron 175/ 2xGeForce 7800 GTX 512MB PCI-E / ABIT So939 Fatal1ty AN8 SLI nForce4 PCIe / 2GB DDR 500  / BQT P6-600W

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Lars oha
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Zitat von The Edge um 17:09 am Feb. 11, 2006
Was seid ihr für Laberköppe?! Gewerbe anmelden? Blödsinn!

Man holt sich ne Steuernummer, schreibt monatlich ne Rechnung, führt ordentlich Buch, bei Istversteuerung führt man dafür monatlich 16% Mwst. ab, 1x im Jahr halbe Stunde Steuererklärung und gut!?

alles was man irgendwie für die Arbeit braucht kann man von der Steuer absetzen... ist doch ne nice sache... zB Sprit...?

ich höre hier "kleingewerbe, 25€ für gewerbeschein, such dir lieber was anderes..." - man man man, erhöht euern postcounter woanders aber schreibt nicht so nen mist, wenn ihr keine ahnung habt! sorry aber da krieg ich nen hals!



Merkst du nicht das DU hier der einzige bist der komischerweise was anderes sagt? Aber lass mal lieber die Laberköppe reden die wissen um was es geht. ;)


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Zitat von Paschka um 17:38 am Feb. 11, 2006
eine buchführung gibt es bei kleinunternehmern so zu sagen nicht. zumindest nicht im ausmaße einer bilanz. für kleinunternehmen mit dienstleistungen und einem gewinn bis 35000€ im jahr reicht eine simple gewinn und verlustrechnung, oder wie es ein profi sagen würde "schuhkarton buchführung" ^^
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die grenze liegt bei 6136€ zahllast an ust, wenn man diese grenze nicht überschreitet oder überschreiten wird kann man zum klein unternehmer optieren, dazu schreibt dem finanzamt einfach nen brief und gut is, allerdings bindet man sich dann 5 jahre an diese entscheidung.
in dem fall wäre er selbstständiger und hät einkünfte aus selbstständer arbeit, d.h. er gibt seinen gewinn in der est-erklärung an, muß dann aber auch die anlage EÜR (einnahmen überschuss rechung nach §4(3) EStG) abgeben, die läßt sich natürlich mit ner einfachen buchführung ausfüllen, aber normal geht das auch so.

prüfungen sind bei solchen menschen eher selten, weil die nach dem hgb nicht verpflichtet sind bücher zu führen und dadurch schwierig wird alles nachzuweisen.

ich bin grad in der ausbildung zum steuerfachangestellten...


"Hecken schützen Heckenschützen."
“Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U

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Kaffeeheld
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@dark

und ich hab sie schon lange hinter mir :lol: aber viel glück dabei :thumb:

§19 UStG Besteuerung von Kleinunternehmen

da reden wir von 17.500 Grenze, nicht komplizierter machen als es schon ist  ;)

Nochwas zur Buchführungspflicht:

Die originär steuerrechtlichen Buchführungspflichten ergeben sich im Einzelnen aus § 141 AO. Diese Vorschrift ist gegenüber § 140 AO subsidiär. Das heißt, § 141 AO ist immer nur dann anwendbar, wenn eine vorherige Prüfung ergeben hat, daß eine Buchführungspflicht im Sinne von § 140 AO nicht besteht.

Die Vorschriften des § 141 AO betreffen darüber hinaus nur gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte. Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit fallen nicht unter § 141 AO; sie sind nie buchführungspflichtig. Gewerbliche Unternehmer in diesem Sinne sind nur solche, die einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 2 und 3 EStG oder des § 2 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes [GewStG] ausüben; gewerbliche Unternehmer können auch Personengesellschaften sein, die dann „als solche” der steuerlichen Buchführungspflicht unterliegen.


(Geändert von Kaffeeheld um 21:19 am Feb. 11, 2006)


(Geändert von Kaffeeheld um 21:19 am Feb. 11, 2006)


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:ohno:

das war ja die grenze für monatliche und quartalsmäßige abgabe der umsatzsteuervoranmeldung :blubb:


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Kaffeeheld
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6 setzen :lol:

aber du wirst merken das UST noch relativ leicht ist, wenns in die EST geht u dazu noch HGB. viel Spaß  :thumb:

mal davon ab das die Lehrbücher eh immer veraltet sind und voller Fehler nur so überquellen :blubb:

(Geändert von Kaffeeheld um 21:22 am Feb. 11, 2006)


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ich meine die 6136€ ist die grenze für die ust-va :thumb: :lol:


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:noidea:

wo steht diese Grenze??

bsp.

Du machst dich Selbständig und nimmst die Option Kleinunternehmen nach § 19 UStG
-das heiß nicht mehr Umsatz als 17500euro + 2800UST sprich 20300:thumb:

bist du schon selbständig, dann kann man optieren
Schreiben an das FA
Vorraussetzung, man hat im Vergangendenjahr die 17500 nicht überschritten u wird im laufenden Jahr nicht 50.000 auch nicht überschreiten.

Alle kloooohhr  ;)

(Geändert von Kaffeeheld um 21:42 am Feb. 11, 2006)


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