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DarkFacility
aus Hannover offline
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Zitat von Paschka um 17:38 am Feb. 11, 2006 eine buchführung gibt es bei kleinunternehmern so zu sagen nicht. zumindest nicht im ausmaße einer bilanz. für kleinunternehmen mit dienstleistungen und einem gewinn bis 35000€ im jahr reicht eine simple gewinn und verlustrechnung, oder wie es ein profi sagen würde "schuhkarton buchführung" ^^ lesse mich gerade in den ganzen kram ein....
| die grenze liegt bei 6136€ zahllast an ust, wenn man diese grenze nicht überschreitet oder überschreiten wird kann man zum klein unternehmer optieren, dazu schreibt dem finanzamt einfach nen brief und gut is, allerdings bindet man sich dann 5 jahre an diese entscheidung. in dem fall wäre er selbstständiger und hät einkünfte aus selbstständer arbeit, d.h. er gibt seinen gewinn in der est-erklärung an, muß dann aber auch die anlage EÜR (einnahmen überschuss rechung nach §4(3) EStG) abgeben, die läßt sich natürlich mit ner einfachen buchführung ausfüllen, aber normal geht das auch so. prüfungen sind bei solchen menschen eher selten, weil die nach dem hgb nicht verpflichtet sind bücher zu führen und dadurch schwierig wird alles nachzuweisen. ich bin grad in der ausbildung zum steuerfachangestellten...
"Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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Beiträge gesamt: 46340 | Durchschnitt: 6 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2003 | Dabei seit: 7935 Tagen | Erstellt: 21:05 am 11. Feb. 2006
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