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CREON
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OC God
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In dem Link, der mir empfohlen wurde, steht es so drin, wie ich es gelesen habe. Ich zahlte, da ich die Option nicht gewählt hab, keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer etc.), da ich weit unter einem Umsatz von 6000 € liege (ich glaub so eine Zahl stand irgendwo in dem Text, der hier mal verlinkt war), zahle ich auch keine Gewerbesteuer. Was gibts denn noch für Steuern?


Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.

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Mxgic
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Enhanced OC
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He Bub,
was Du hast ist eine Personengesellschaft, für die zahlt man keine Gewerbesteuer. Du musst bei Deiner Einkommensteuererklärung nach Anlage "GSE" die entsprechenden Einnahmen (auch nach einfach Gewinn/Verlustrechnung) auf Deine Haupterklärung übernehmen. Dann kannste noch Deine Pauschbeträge abziehen und wirst wahrscheinlich ewig im Freibetrag drinbleiben. Umsatzsteuer wird imho immer fällig, Du darfst die Steuer auf keinen Fall behalten.
Desweiteren wirst Du Dich dann eines Tages schon noch wundern, dass Dir unterm Strich dass pro Stunde übrigbleibt, wofür Deine Kumpels auch arbeiten, nämlich 5-7 EUR wenns gut lauft!

HF&GL!


Arctic Cooling Super Silent pro TC,256 MB DDR 266 Samsung @ CL 2, 30 GB Seagate Barracuda III + 120 GB Maxtor, ASUS A7V8X, Geforce 4Ti4200 Asus, NoName Gehäuse 350W NT, Selfmade Dämmung Bitumen
http://www.nethands.de/pys/show.php4?user=Mxgic

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slipknotter
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OC Profi
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Also ich steig da nicht mehr wirklich durch. Habe mir grade die 4 Seiten durchgelesen...Freibeträge und tralallaa....

Ich habe ja mit dem Gedanken gespielt was über Ebay zu verticken, dachte da primär an EDV Kram.
Da ich ja 18 Jahre alt bin, bei meinen Eltern wohne und noch zur Schule gehe habe ich ja keine Kosten und da käme ein Nebenverdienst gerade recht!


"Seid ihr bereit für Frieden und Sozialismus?"
-"Immer bereit!!"

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Ratber
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Real OC or Post God !
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Hmmm

Dann versuche ich mal ne Pauschale (Also nicht jedes Wort auf die Goldwaage ja ) aussage.

1. Die "Umsatzsteuer" hat garnix mit deinen "Einkünften" zu tun.
Is ähnlich wie mit der Mehrwertsteuer. Die ist "immer" fällig.

2. Absetzen kannste nur das was deine Persönlichen Einkünfte sind und die "Umsatzsteuer" ist nicht deine Einkunft sondern die beteiligung des Staates am Geschäft.

Sieh es mal wie die Mafia.

An jedem Geschaft verdient se einen Anteil mit egal was unterm Strich für dich übrig bleibt.

Besser ?

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CREON
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OC God
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und wie hoch liegen die umsatzsteuern?
wenn ich jetzt im großhandel kaufe und das zeugs einfach für den gleichen preis weiterverkaufe. muß ich dann für den vollen betrag umsatzsteuer bezahlen? irgendwie kann das ja wohl nicht sein, wenn die umsatzsteuer (laut magix) bei 50 % liegt (sonst würde mir ja wohl mehr als eben diese 5 - 7 ? übrigbleiben).
mein vater hat sich bei dem typen vom finanzamt erkundigt, da wurde nix von umsatzsteuer gesagt... naja...


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CREON
aus Dormagen
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OC God
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"Wird die Einnahmegrenze von 32.500 DM (16.617 EUR) pro Jahr überschritten, wird man umsatzsteuerpflichtig."

von hier


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Ratber
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !


Was soll denn der Text ?

Da geht es um Jobs und nicht um Handel.

Der Passus mit der Umsatzsteuer bezieht sich darauf wenn man in bezug auf Dienstleistungen Personalverleiher und Leiharbeitnehmer in einer Person ist.

Für dich uninteressant.

Wenn du Waren einkaufst und zum EK verkaufst dann haste nicht gehandelt sondern gleich Steuern hinterzogen.

Meinste das das FA wirklich so dämlich ist oder das du der erste Mensch auf Gottes Erden bist der diese Idee hatte ?????

Handel ist Handel und Sinn des Handels ist Gewinn zum Erwerb und Unterhalt.

Gewinn muß versteuert werden.

Nu sind wir wieder da wo wir die ganze Zeit sind.

Ich kann mich nur wiederholen und dir raten zur IHK zu gehen und dich beraten zu lassen.

Wo ist da das Problem ?

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vcfmvp
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OC God
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jetz grab ich das ding aber auch nochmal aus.....

ich würd das ganze mal gerne zusammenfassen so wie ich es verstanden habe, stimmt das denn auch so?

ich melde ein gewerbe an, mit dem ziel mit hardware zu handeln. dafür besorge ich mir den gewerbeschein (wo? ) und lege diesen dann bei einem großhandel vor. wenn er mit mir als käufer einverstanden ist kann ich bei ihm einkaufen. sofern ich vorher die option kleinunternehmen gewählt habe, muss ich rechnungen ausstellen, darf aber die mwst nicht ausweisen. meine vst die ich beim einkauf bezahlt habe verlange ich nicht zurück, muss aber am jahresende meinen gewinn ermitteln und den als zusätzliche einnahmen auf meinem lohnsteuerjahresausgleich mit angeben ..... das ganze rechne ich dann auf meinem lohnsteuerjahresausgleich mit ausbildungsvergütung zusammen und ziehe meine freibeträge (werbungskosten usw) ab. wenn ich damit über einem bestimmten satz bleibe, zahle ich darauf steuern, bleibe ich drunter zahle ich nix!?

war das mit vst und ust so richtig? oder habe ich da was nicht richtig verstanden....?
danke


....whether we bring our enemys to justice, or bring justice to our enemys: justice will be done!

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Mxgic
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Enhanced OC
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AMD Athlon XP
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Mein Gott ist das so schwer oder was?

1.
Gewerbeschein holen aufm Rathaus, dazu über 18 Jahre alt sein. Und ca. 10-20 EUR mitnehmen für Barbezahlung des Scheines. (Gebührenmarken)

2.
Händler anfragen
Bsp.: HDD für 116 EUR kaufen = 100 netto + 16% Umsatzsteuer zahlen (Vorsteuer in deiner Finanzbuchhaltung genannt)

3.
HDD verkaufen für 130 EUR  ->Gewinn = 130-116 EUR = 14 EUR, dabei dem Kunden die volle MwSt. aus 130 EUR berechnen, also 17,93 EUR.

4.
Angenommen Du hast eine HDD im Jahr verkauft, dann rechnest Du zum Schluss so:
Eingenommene MwSt. - Vorsteuer = Differenz
Bsp hier: 17,93 - 16,00 EUR = 1,93 EUR -> d.h. Du müsstest 1,93 EUR Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Sodele angenommen Du hast jetzt 100 so Platten verkauft, dann musste 193 EUR ans Finanzamt bezahlen und zwar Umsatzsteuer.

5.
Gewinn berechnen:
(130 EUR - 116 EUR EK - 1,93 EUR Umsatzsteueranl)* Platten = 1207 EUR Gewinn.
Bei kleinen Unternehmen nennt man das auch "Gewinn/Verlustrechnung" oder einfache Buchführung, d.h. Du nimmst Deine Einnahmen und ziehst Deine Ausgaben davon ab.

6.
Von nun musst Du eine Einkommensteuererklärung machen, d.h. den ganzen Krempel den Dein vater jedes Jahr macht, den musst Du auch machen. Wichtig dabei ist die Anlage "GSE" = Einkünfte aus selbständigem Gewerbebetrieb. Damit Du die Ausfüllen kannst, muss aber wenns geht zuerst Deine Jahresbilanz vom Finanzamt abgestempelt sein.

7.
Da Du keinen anderen Job hast machste überall Nullen rein bei "Arbeitnehmer" etc., musst dann aber Zinseinkünfte, oder Einkünfte für Miete mit angeben.
Sodele, angenommen Du hast nur dies 1207 EUR Gewinnübertrag aus Anlage "GSE", dann kannste gleichmal Deine Pauschbeträge abziehen und kommst in der Erklärung auf 0 EUR zu versteuerndes Einkommen.

8. Machen kannste das bis ca. 8000 EUR oder so, ab dann musste Einkommensteuer zahlen, das fängt dann irgendwo bei 20% oder so an von dem Gewinn was Du erwirtschaftet hast.

Wenn Du das jetzt immer noch nicht kapiert hast, dann lass es besser bleiben.

Noch was, alle Akten mussen 10 JAHRE aufbewahrt werden, ebenso kann das Finanzamt theoretisch zur Buchführungseinsicht vorbeikommen, desweiteren bist Du als Einzelunternehmer Vollhafter- d.h. Dein gesamtes Vermögen kann herangezogen werden, wenn Du irgendwie sch****e baust, z.B. einer Deiner PC´s fängt an zu brennen und ne Halle brennt ab und man kann Dir Nachweisen, dass Du nicht an PC´s schrauben dürftest. (Kann ich Dir gleich sagen, dazu brauchste den Elektromeister oder sowas in die Art) -> Ergo, Du dürftest eh nur mit Komponenten dealen.

(Geändert von Mxgic um 19:33 am Dez. 21, 2002)


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Irgendwie gibts aber auch die Möglichkeit, dass du die Umsatzsteueroption nicht nimmst, dann bekommst du deine Mehrwertsteuer nicht zurück, wenn du was einkaufst, mußt dafür aber auch keine Umsatzsteuer bezahlen. Bin mir ziemlich sicher, dass das so geht, jedenfalls wurde mein Vater beim Finanzamt so beraten! Geht natürlich nur zu nem gewissen Betrag.


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