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SPYcorp
offline
OC God 20 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 X2 Dual Core 2000 MHz @ 2400 MHz 50°C mit 1.25 Volt
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Zitat von Sid1973 um 10:12 am Jan. 13, 2007 meine erste Kündigung damals hatten die gar net bekommen (angeblich) weil ich nicht per Einschreiben....
| Das ist ,traurig aber wahr, die Standartvorgehensweiße der GEZ. Die können und wollen sich nicht vorstellen, das man Geräte abmeldet und nutzen erstmal die Ignoriertaktik. Und das mitm dem Einschreiben ist wohl mehr als ne Lüge, die stützen sich da leider auf die gerichtl. Vorgabe, das Kündigungseingang nur per Übergabeeinschreiben rechtl. Nachweisbar sind). Und unverschämter ist, das die einen Nachweiß über den Verbleib des abgemeldeten Gerätes haben wollen . Dafür gibt es keinerlei rechtl. Grundlage und ist reine Einschüchterungstaktik. Was ich aber geil finde ist,daß jemand einen GEZler verklagt hat, weil sich dieser als Beamter ausgewiesen hat (Geändert von SPYcorp um 12:38 am Jan. 13, 2007)
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Beiträge gesamt: 1437 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2004 | Dabei seit: 7463 Tagen | Erstellt: 12:35 am 13. Jan. 2007
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Menace
aus gebufft offline
OC God 22 Jahre dabei !
AMD Ryzen 5
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bei mir hier inner firma waren letze woche zwei juristen vom bayrischen rundfunk, die die GEZ-sache mal in ner öffentlichen veranstaltung aufklären wollten. ich hab allerdings nach 10 min abgeschalten, weil da ich echt nur bahnhof verstanden hab. eine sache war z.b. dass es die GEZ als "einrichtung" anscheinend gar nicht gibt. sie ist auch keine juristische person, kann also auch nicht verklagt werden, etc. die arbeiten nur im auftrag der öffentlich rechtlichen rundfunksender. zur gez-pflicht haben die erzählt, dass der bundesgerichtshof damals beschlossen hat, dass jeder bürger über aktuelle ereignisse, geschehnisse informiert werden MUSS. deshalb gibt`s die öffentlich rechtlichen rundfunkmedien, die jedem zugänglich sein müssen. verschlüsseln oder per werbung finanzieren fällt aus wettbewerbsgründen also aus, weil gleichberechtigung herrschen soll. im grunde sind also die richter die "bösen", die da gerichtlich angeordnet haben, und net die rundfunksender bzw. die gez. zu den sogenannten "neuartigen" rundfunkempfängern sind also internetfähige PCs und sogar UMTS handys. diese müssen angemeldet werden und man zahlt ~5 € wenn man nicht schon ein radio angemeldet hat. wer schon einen fernseher angemeldet hat und ~17€ zahlt braucht den pc oder das handy auch nicht mehr melden. wurde ja aber glaub schon geschrieben.
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Beiträge gesamt: 4240 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: April 2002 | Dabei seit: 8337 Tagen | Erstellt: 9:23 am 19. März 2007
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