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Lars oha
aus die Maus offline
OC God 18 Jahre dabei !
Intel Core 2 Duo 2400 MHz @ 3402 MHz 56°C mit 1.440 Volt
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Zitat von Mortis um 4:41 am Juni 19, 2006 Wenn du jetzt mit deiner Freundin bei dir bist... wenn scherts? Denkst du die rennen zum StA um nen Durchsuchungsbeschluss zu ergattern, damit se deine Freundin bei dir daheim suchen können? Woher will ein Polizeibeamter eigentlich wissen, dass sie bei dir daheim ist? Die riechen das doch nicht. Wenn sie nach Mitternacht bei dir zu Hause ist, dann ist das nicht in der Öffentlichkeit und somit legal. Die Eltern können die Polizei rufen, die reagieren entweder gar nicht oder mit einem lächeln auf den Lippen. Was hindert deine Freundin daran ohne die Erlaubnis ihrer Eltern bei dir zu pennen? Die Polizei kann da nicht viel machen da du sie ja nicht gegen ihren Willen festhälst oder so. Und das Gezicke der Eltern beruhigt sich nach einiger Zeit von selbst. Aber wäre das meine Tochter... würd ich dir den A**** aufreissen
| Wenn sie zwischen 16 und 18 ist, dann ist das so nen grenzfall wo es eigentlich nur Verlierer geben kann. Logisch kann sie zu ihren Eltern sagen das sie bei dir pennt und auch nicht um 0.00Uhr zu Haus ist wie es die Eltern fordern. Die Konsequenzen daraus die von den Eltern ausgehen muss sie alleine tragen (Hausarrest ect.). Allerdings haben die Eltern auch keine rechtliche handhabe darauf das sie um 0.00Uhr zuhaus sein muss. Ähnlichen Fall hatte ich mal vor einigen Jahren. Ich 19, Freundin 16. Sie hatte Stress mit ihren Eltern und ist abgehauen und natürlich bei mir unter gekommen. Das war abends. Am nächstem morgen stand die Mutter mit der Polizei vor der Tür weil sie bei denen gesagt hat das ich ihre Tochter gegen ihren Willen bei mir festhalte. Sprich, ich hätte sie entführt. Logischerweise muss da die Polizei erstmal reagieren. Das ganze hat sich dann aber in einem Gespräch zwischen Polizei und Freundin alles wieder erledigt weil sie rein rechtlich ab 16 wohnen kann wo sie will, bzw. ab 16 kann die Polizei sie nicht zwangsweise zu ihren Eltern zurück bringen wenn sie in Ordentlichen Verhältnissen lebt. Was ich dir eigentlich nur raten kann, ist ein vernünftiges Gespräch zwischen den Eltern von ihr und euch. Da kommt wesentlich mehr bei raus als wenn man mit Gewalt etwas erzwingen will. (Geändert von Lars oha um 14:03 am Juni 19, 2006) (Geändert von Lars oha um 14:04 am Juni 19, 2006)
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Beiträge gesamt: 2382 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2006 | Dabei seit: 6897 Tagen | Erstellt: 14:03 am 19. Juni 2006
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NolUzR
offline
OC Profi 19 Jahre dabei !
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hatten schon son gespräch, aber die hatten dann zum schluss nur gesagt, dass se nix mehr davon hören wollen, weils sonst noch knapper mit erlaubnissen und so wird... aber ich werd nochmal mit ihnen reden, die gesetzseslage kenn ich ja jetzt danke EDIT: Das mit dem Ärger wäre dann natürlich vorprogrammiert, aber das muss sie entscheiden, was ihr wichtiger ist. und wenn wirs einmal machen können können wirs ja immer wieder machen... ne? EDIT2: Ne, sie wollens auf beiden Seiten nicht, also ich dort geht wahrscheinlich nicht, da können sie ja was sagen, ist ja ihr Haus (Geändert von NolUzR um 17:35 am Juni 19, 2006)
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Beiträge gesamt: 601 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2005 | Dabei seit: 7193 Tagen | Erstellt: 17:32 am 19. Juni 2006
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thepunk
aus gekotzt offline
OC Profi 21 Jahre dabei !
AMD Phenom II 2800 MHz @ 3430 MHz 49°C mit 1.35 Volt
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die ganze sache sollte an sich von den eltern ausgehen. d.h., du musst denen zeigen, das ihrer tochter nix passieren kann, sie bei dir gut aufgehoben ist und das du zuverlässig bist. daraus folgert: mache immer mehr als das was die eltern verlangen. soll sie um 0:00 uhr zu hause sein, sorge dafür das sie spätestens 23:45 auf der matte steht. ohne wenn und aber. versuche nicht, die eltern zu etwas zu überreden, wovon du eh schon ausgehen kannst, das das nix wird. bei diskussionen zwischen ihr und den eltern stelle dich quasi auf die seite der eltern. irgendwann werden sie dann von alleine die zügel lockerer lassen. versetz die in die lage des vaters / der mutter. wenn ich sage, meine tochter soll spätestens um 0:00 zu hause sein, und du kommst mit ihr um 0:30 o.ä., hättest du bei mir verschissen. klar soweit? anders gesagt: mache 'den feind' zum freund. nur so geht's.
PC1: Opti 170@2,8;2GB;4870/1GB PC2: PhenomIIX4 920 @3,43;4GB;HD6950/2GB
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Beiträge gesamt: 742 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7918 Tagen | Erstellt: 11:03 am 20. Juni 2006
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QnkeI
aus Wolfenbüttel offline
OC God 21 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 X2 Dual Core 2200 MHz
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Zitat von NWD um 20:09 am Juni 18, 2006 Es geht um übermäßige Straßennutzung !! !! !! Nicht ums "sinnlose" umherfahren Wenn ich 5x im Kreisverkehr durchfahre, dann ist das übermäßige Straßennutzung und die ist anzumelden. Ebenso wie das 5x im Dorf auf und abfahren um den Motor abzustimmen.. Das Problem haben wir auch immer wenn wir mit mehr als 4 unserer Dienstfahrzeuge zusammen fahren , das ist dann auch übermäßige Straßennutzung. Also solange du nicht immer die gleiche Strecke fährst, kannste machen was du willst.
| NIch unbedingt. Siehe §29 StVO:
CodeStVO§29ÜbermäßigeStraßenbenutzung (1)RennenmitKraftfahrzeugensindverboten. (2)Veranstaltungen,fürdieStraßenmehralsverkehrsüblichinAnspruchgenommen werden,bedürfenderErlaubnis.DasistderFall,wenndieBenutzungderStraßefür denVerkehrwegenderZahloderdesVerhaltensderTeilnehmeroderderFahrweiseder beteiligtenFahrzeugeeingeschränktwird;KraftfahrzeugeingeschlossenemVerband nehmendieStraßestetsmehralsverkehrsüblichinAnspruch.DerVeranstalterhat dafürzusorgen,daßdieVerkehrsvorschriftensowieetwaigeBedingungenundAuflagen befolgtwerden. (3)EinerErlaubnisbedarfderVerkehrmitFahrzeugenundZügen,derenAbmessungen, AchslastenoderGesamtgewichtediegesetzlichallgemeinzugelassenenGrenzen tatsächlichüberschreiten.DasgiltauchfürdenVerkehrmitFahrzeugen,derenBauart demFührerkeinausreichendesSichtfeldläßt. | Alter, da fehl die ganzen Leerzeichn? Egal...
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Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7880 Tagen | Erstellt: 1:08 am 24. Juni 2006
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