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Lars oha
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Zitat von Mortis um 4:41 am Juni 19, 2006
Wenn du jetzt mit deiner Freundin bei dir bist... wenn scherts? Denkst du die rennen zum StA um nen Durchsuchungsbeschluss zu ergattern, damit se deine Freundin bei dir daheim suchen können? Woher will ein Polizeibeamter eigentlich wissen, dass sie bei dir daheim ist? Die riechen das doch nicht.
Wenn sie nach Mitternacht bei dir zu Hause ist, dann ist das nicht in der Öffentlichkeit und somit legal. Die Eltern können die Polizei rufen, die reagieren entweder gar nicht oder mit einem lächeln auf den Lippen.
Was hindert deine Freundin daran ohne die Erlaubnis ihrer Eltern bei dir zu pennen? Die Polizei kann da nicht viel machen da du sie ja nicht gegen ihren Willen festhälst oder so. Und das Gezicke der Eltern beruhigt sich nach einiger Zeit von selbst.
Aber wäre das meine Tochter... würd ich dir den A**** aufreissen ;)



Wenn sie zwischen 16 und 18 ist, dann ist das so nen grenzfall wo es eigentlich nur Verlierer geben kann.

Logisch kann sie zu ihren Eltern sagen das sie bei dir pennt und auch nicht um 0.00Uhr zu Haus ist wie es die Eltern fordern. Die Konsequenzen daraus die von den Eltern ausgehen muss sie alleine tragen (Hausarrest ect.).

Allerdings haben die Eltern auch keine rechtliche handhabe darauf das sie um 0.00Uhr zuhaus sein muss. Ähnlichen Fall hatte ich mal vor einigen Jahren. Ich 19, Freundin 16. Sie hatte Stress mit ihren Eltern und ist abgehauen und natürlich bei mir unter gekommen. Das war abends. Am nächstem morgen stand die Mutter mit der Polizei vor der Tür weil sie bei denen gesagt hat das ich ihre Tochter gegen ihren Willen bei mir festhalte. Sprich, ich hätte sie entführt. Logischerweise muss da die Polizei erstmal reagieren. Das ganze hat sich dann aber in einem Gespräch zwischen Polizei und Freundin alles wieder erledigt weil sie rein rechtlich ab 16 wohnen kann wo sie will, bzw. ab 16 kann die Polizei sie nicht zwangsweise zu ihren Eltern zurück bringen wenn sie in Ordentlichen Verhältnissen lebt.

Was ich dir eigentlich nur raten kann, ist ein vernünftiges Gespräch zwischen den Eltern von ihr und euch. Da kommt wesentlich mehr bei raus als wenn man mit Gewalt etwas erzwingen will. ;)

(Geändert von Lars oha um 14:03 am Juni 19, 2006)


(Geändert von Lars oha um 14:04 am Juni 19, 2006)


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thepunk
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... oder schlaf du doch mal bei deiner freundin... ;)
oder legt sich papa dann dazwischen :lol:

nee, ernsthaft, diskutieren ist immer die bessere lösung.
zumindest wenn man an was dauerhaftes denkt.
musste halt mal bischen den bauch pinseln...


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NolUzR
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OC Profi
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hatten schon son gespräch, aber die hatten dann zum schluss nur gesagt, dass se nix mehr davon hören wollen, weils sonst noch knapper mit erlaubnissen und so wird...
aber ich werd nochmal mit ihnen reden, die gesetzseslage kenn ich ja jetzt :biglol:

:thumb: danke

EDIT:
Das mit dem Ärger wäre dann natürlich vorprogrammiert, aber das muss sie entscheiden, was ihr wichtiger ist. und wenn wirs einmal machen können können wirs ja immer wieder machen... ne?

EDIT2:
Ne, sie wollens auf beiden Seiten nicht, also ich dort geht wahrscheinlich nicht, da können sie ja was sagen, ist ja ihr Haus :noidea:

(Geändert von NolUzR um 17:35 am Juni 19, 2006)

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Zitat von NolUzR um 22:20 am Juni 18, 2006
und wie siehts aus wenn meine Freundin (16) nicht länger wie bis um 0:00 bei mir (18) bleiben darf? Ist das gesetzlich gerechtfertigt? bitte um Quellenangabe damit ich ihren Eltern mal *zensiert* kann...

:godlike: an alle Antworter



Dann müssen die Eltern dir für die Zeit das Sorgerecht und die Verantwortung übertragen (das dürfen sie an eine 18 jährige Person).

Sonst is allgemein: Wenn de Eltern sagn, das Kind soll zu einer (realistischen) Zeit zu Hause sein, dann hatt es zuhause zu sein.

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thepunk
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die ganze sache sollte an sich von den eltern ausgehen.
d.h., du musst denen zeigen, das ihrer tochter nix passieren kann,
sie bei dir gut aufgehoben ist und das du zuverlässig bist.

daraus folgert:
mache immer mehr als das was die eltern verlangen.
soll sie um 0:00 uhr zu hause sein, sorge dafür das sie spätestens
23:45 auf der matte steht. ohne wenn und aber. versuche nicht,
die eltern zu etwas zu überreden, wovon du eh schon ausgehen kannst, das das nix wird. bei diskussionen zwischen ihr und den eltern stelle dich quasi auf die seite der eltern. irgendwann werden sie dann von alleine die zügel lockerer lassen.

versetz die in die lage des vaters / der mutter.
wenn ich sage, meine tochter soll spätestens um 0:00 zu hause sein,
und du kommst mit ihr um 0:30 o.ä., hättest du bei mir verschissen.

klar soweit?
anders gesagt: mache 'den feind' zum freund. nur so geht's.


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Zitat von NWD um 20:09 am Juni 18, 2006
Es geht um übermäßige Straßennutzung !! !! !!

Nicht ums "sinnlose" umherfahren

Wenn ich 5x im Kreisverkehr durchfahre, dann ist das übermäßige Straßennutzung und die ist anzumelden.

Ebenso wie das 5x im Dorf auf und abfahren um den Motor abzustimmen..

Das Problem haben wir auch immer wenn wir mit mehr als 4 unserer Dienstfahrzeuge zusammen fahren , das ist dann auch übermäßige Straßennutzung.

Also solange du nicht immer die gleiche Strecke fährst, kannste machen was du willst.



NIch unbedingt.

Siehe §29 StVO:

Code
StVO§29ÜbermäßigeStraßenbenutzung
(1)RennenmitKraftfahrzeugensindverboten.
(2)Veranstaltungen,fürdieStraßenmehralsverkehrsüblichinAnspruchgenommen
werden,bedürfenderErlaubnis.DasistderFall,wenndieBenutzungderStraßefür
denVerkehrwegenderZahloderdesVerhaltensderTeilnehmeroderderFahrweiseder
beteiligtenFahrzeugeeingeschränktwird;KraftfahrzeugeingeschlossenemVerband
nehmendieStraßestetsmehralsverkehrsüblichinAnspruch.DerVeranstalterhat
dafürzusorgen,daßdieVerkehrsvorschriftensowieetwaigeBedingungenundAuflagen
befolgtwerden.
(3)EinerErlaubnisbedarfderVerkehrmitFahrzeugenundZügen,derenAbmessungen,
AchslastenoderGesamtgewichtediegesetzlichallgemeinzugelassenenGrenzen
tatsächlichüberschreiten.DasgiltauchfürdenVerkehrmitFahrzeugen,derenBauart
demFührerkeinausreichendesSichtfeldläßt.


Alter, da fehl die ganzen Leerzeichn? Egal...

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NWD
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hehe .

§ 30 StVO

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können
.............

Der Rest interessiert nicht..

aber im ersten absatz stehts


Work like you don´t need the money    Love like you´ve never been hurt         Dance like nobody´s watching             Sing like nobody´s listening
But Live as if you will die today

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Zitat von NolUzR um 22:20 am Juni 18, 2006
und wie siehts aus wenn meine Freundin (16) nicht länger wie bis um 0:00 bei mir (18) bleiben darf? Ist das gesetzlich gerechtfertigt? bitte um Quellenangabe damit ich ihren Eltern mal *zensiert* kann...

:godlike: an alle Antworter



War das nicht auch verboten, wer als Volljähriger mit Minderjährigen rummacht??

Ei , ei , ei, pöser Pub.:lol::lol:


edit: zu den 20€.....davon hab ich ja noch nie gehört. Wer sich von den B****n einlullen lässt ist selbst Schuld.

free


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NoBody
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Hu ich dachte schon meine Eltern sind die einzigen die so denken!
Hab sie irgendwie nie so richtig verstanden!
Mit 15 durfte ich inne Disko und da haben sie gesagt:"bring dann morgen früh Brötchen mit"!
Als ich dann endlich 16 war, durfte ich immer nur bis 12:lol:
Jetzt wo ich 17 bin, darf ich alles! Auch wenn es ihr viel lieber wäre, wenn ich immer zu hause schlafe und um 12 zuhause bin :biglol:

Hab noch ne frage: Was ist wenn man seit April 17 ist und noch immer keinen Perso hat?:red:
Was mus man da zahlen wenn man erwischt wird?


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Lars oha
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Soweit ich weiss kostet der Spass 20 Tacken.


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