Zitat von Henro um 16:34 am Sep. 9, 2005 tja dann kannste nix machen außer mails schreiben ... sein account -> sein handeln nötig.
Du meinst das Handeln, dessen der Max Muster unter ein schreiben setzen darf. Zwar nicht im Namen des Ebayakount Innhabers. Aber im Namen des Käufers. Dass der Käufer und der Akountinnhaber den Gleichen Namen tragen weiß ja niemand.
(Geändert von Andi553 um 23:59 am Juni 1, 2012)
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Ich hatte schon einmal Glück, dass ein Händler nach dem Rausschmiß doch noch ein paar Artikel da hatte und mir den zuschickte...
Hier sieht es ja leider etwas anders aus. Also nochmal zusammengefaßt: Anmahnen, Frist setzen, anzeigen und abwarten? Toll...
@Rulinator: Wenn dir solche Beträge nur als nen kleiner "sch****" vorkommen, kannst du dem Threadersteller, mir und allen anderen in dieser Art von ebay-Geschädigten das Geld zurückzahlen, wäre doch ne Idee, oder?
(Geändert von Notebook um 0:22 am Sep. 15, 2005)
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