|
|
|
Gibtnix
aus nahmslos genial offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
Intel Core i7 2200 MHz @ 4100 MHz
|
deswegen meinte ich:
Zitat von eskimo um 0:19 am Mai 7, 2005 Dabei hätte wir dann aber schon wieder das nächste Problem. Die dürfen dich nämlich nicht so einfach gegen deinen Willen festhalten. Auch dann nicht, wenn sie die Polizei holen. Im Prinzip kannst du also einfach gehen, egal was die sagen, bzw. verlangen. Ich habe des schon des öfteren so gemacht. Was bitte gehts so einer Schnapsdrossel an der Kasse an, was ich in meiner Tasche rumtrage. Darin befinden sich private Dinge, die ich nicht vorzeigen möchte. (Frauen lassen sich ja auch von niemanden in die Handtasche schauen). Mich wollte dann sogar schonmal der Chef persönlich (Markleiter) aufhalten. Ich habe Ihn dann nur gefragt, ob er mir irgendwie per Überwachungsband etc... beweisen könnte, dass ich etwas geklaut hätte. Darauf hat er gemeint: "Nein, aber wer seine Taschen nicht kontrollieren lässt macht sich verdächtig". Darauf habe ich gesagt, dass sich eben in meinem Rucksack private Dinge befinden, die Ihn bzw. seine Mitarbeiter nicht zu interessieren haben. Er hat dann nur gemeint, dass er dann die Polizei ruft und ich warten soll. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht warten werde, weil ich einfach nicht die Zeit habe und mit welchem Recht er mich hier festhalten möchte. Personalien etc... hätte er dann auch noch haben wollen, habe ich ihm aber nicht gegeben. (Habe extra auf stur geschalten). Erst wollte er mich nicht gehen lassen, aber als ich ihm dann gesagt habe, dass das was er mir hier unterstellt etc... eine Frechheit ist und er kein Recht hat mich festzuhalten hat er dann doch den Weg freigemacht. Geklaut hatte ich natürlich nix, bin da rein in Supermarkt, habe zwei Gurken oder sowas gekauft und wollte wieder gehen. (War max. 5 Minuten da drinnen).
|
Zitat von eskimo um 0:19 am Mai 7, 2005 Dabei hätte wir dann aber schon wieder das nächste Problem. Die dürfen dich nämlich nicht so einfach gegen deinen Willen festhalten. Auch dann nicht, wenn sie die Polizei holen. Im Prinzip kannst du also einfach gehen, egal was die sagen, bzw. verlangen. Ich habe des schon des öfteren so gemacht. Was bitte gehts so einer Schnapsdrossel an der Kasse an, was ich in meiner Tasche rumtrage. Darin befinden sich private Dinge, die ich nicht vorzeigen möchte. (Frauen lassen sich ja auch von niemanden in die Handtasche schauen). Mich wollte dann sogar schonmal der Chef persönlich (Markleiter) aufhalten. Ich habe Ihn dann nur gefragt, ob er mir irgendwie per Überwachungsband etc... beweisen könnte, dass ich etwas geklaut hätte. Darauf hat er gemeint: "Nein, aber wer seine Taschen nicht kontrollieren lässt macht sich verdächtig". Darauf habe ich gesagt, dass sich eben in meinem Rucksack private Dinge befinden, die Ihn bzw. seine Mitarbeiter nicht zu interessieren haben. Er hat dann nur gemeint, dass er dann die Polizei ruft und ich warten soll. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht warten werde, weil ich einfach nicht die Zeit habe und mit welchem Recht er mich hier festhalten möchte. Personalien etc... hätte er dann auch noch haben wollen, habe ich ihm aber nicht gegeben. (Habe extra auf stur geschalten). Erst wollte er mich nicht gehen lassen, aber als ich ihm dann gesagt habe, dass das was er mir hier unterstellt etc... eine Frechheit ist und er kein Recht hat mich festzuhalten hat er dann doch den Weg freigemacht. Geklaut hatte ich natürlich nix, bin da rein in Supermarkt, habe zwei Gurken oder sowas gekauft und wollte wieder gehen. (War max. 5 Minuten da drinnen).
|
|
Beiträge gesamt: 18440 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2003 | Dabei seit: 7901 Tagen | Erstellt: 22:49 am 10. Mai 2005
|
|
QnkeI
aus Wolfenbüttel offline
OC God 21 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 X2 Dual Core 2200 MHz
|
Zitat von Gibtnix um 22:40 am Mai 10, 2005
Zitat von QnkeI um 22:24 am Mai 10, 2005
Zitat von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005 @QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere? also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas? (Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)
| Das Polizeigesetz sagt, dass die Polizei dich durchsuchen darf! Sonst kein anderer, außer du willigst ein. Wenn du nicht einwilligst, müssense die Polizei holen.
| aber bis die Polizei da ist, vergeht ja Zeit. Bin ich denn verpflichtet, so lange da zu warten?
| Bei einem konkreten Verdacht und Fluchtgefahr haben sie ja nach der StPO, die ich gepostet habe, das Recht dich festzuhalten ja sogar die Pflicht !
|
Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7982 Tagen | Erstellt: 22:55 am 10. Mai 2005
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|