und zwar muss man gem §8 GewStG diverse Hinzurechnungen zum vorl. Gewinn machen. Diese dann bei überschreiten von 100.000€ durch 4 teilen und hinzurechnen.
dumme frage: was passiert wenn 100.000€ nicht erreicht werden? wird nix hinzugerechnet oder wird nur nicht durch 4 geteilt und somit die gesamte summe draufgerechnet?
hab da grad nen hänger
original wortlaut:
§8 Hinzurechnungen Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden...... hinzugerechet, .... soweit sie..... abgesetzt worden sind: 1. Ein Viertel der Summe aus . bla . bla . ... . .. . . soweit die Summe den Betrag von 100000 Euro übersteigt
check meine Band: Knocking Dog
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das ganze ist ein freibetrag, bis 100.000 fallen keine hinzurechnungen an
"Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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