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Skyfox
aus Paderborn offline
Basic OC 19 Jahre dabei !
Intel Pentium IV 2800 MHz 50°C mit 1.775 Volt
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Hallo Leute, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuch's mal. Ich möchte in eine neue Wohnung ziehen, habe auch schon eine schöne gefunden aber nun habe ich ein Problem mit der Elektroinstallation. Es sind mir einfach zuwenige Steckdosen und Stromkreise. Die Wohnung hat einen Herdanschluß und ansonsten 3x16A für die restliche Wohnung. Zum Glück kommt das warme Wasser aus dem Keller, aber wohin mit meiner Spülmaschine, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster, 2 Rechner, Fernseher usw... Ihr kennt das ja. Das Problem ist, dass in der Küche nur eine einzige Steckdose ist (Herd nicht mitgerechnet) und im Flur, wo der Telefonanschluß ist, ist gar keine. Im Badezimmer ist auch keine, aber da würde ich mir vielleicht mit einer Lampe mit Steckdose behelfen. Nun meine Frage. Gibt es irgendwo eine Richtlinie, was der Vermieter heutzutage zur Verfügung stellen muss (sollte)? Das Haus ist schon älter (Ist noch klassische Nullung ) und ich würde mir auch durchaus zutrauen neue Steckdosen zu legen, aber ist das nicht Sache des Vermieters?
Die Stoßstange ist aller Laster Anfang.
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Beiträge gesamt: 159 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2005 | Dabei seit: 7254 Tagen | Erstellt: 22:20 am 28. Aug. 2006
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Skyfox
aus Paderborn offline
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Danke für die Antworten. Nee, angemietet habe ich noch nicht. Der Vertrag liegt hier, ist aber von mir nicht unterschrieben! Das mit der klassischen Nullung ist nicht das Problem. Damit kann ich leben. Ich bin allerdings der Meinung, dass dort, ohne Umbau, zeitgemäßes wohnen nicht möglich ist. Pfusch habe ich auch schon gefunden. Habe ein 3x1,5 gesehen, welches zum Deckenauslaß geht, der rote wird geschaltet und der schwarze liegt brach daneben. Ich habe gestern aber noch einen Austattungscheck gefunden. Das ist allerdings nur eine Richtlinie. Trotzdem will ich mal sehen, was die Vermieterin dazu sagt. Ich habe leider nicht genug Zeit mich um alles zu kümmern und ich habe mal mit der Vermieterin gesprochen, sie würde maximal das Material zahlen. @Puccini Klauseln wie "wie gesehen" sind unzulässig
Mieter können von ihrer Wohnung einen Mindeststandard erwarten, der zeitgemäßes Wohnen ermöglicht. Das gilt auch für unsanierte Altbauwohnungen, die "wie gesehen" übergeben wurden, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 281/03).
| Zitat Vielleicht sollte ich einfach noch ein wenig weitersuchen.
Die Stoßstange ist aller Laster Anfang.
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Beiträge gesamt: 159 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2005 | Dabei seit: 7254 Tagen | Erstellt: 10:37 am 29. Aug. 2006
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