bin auf alufelgen, habe daher meine radkappen bei ebay verkauft. Der Käufer teilt mir mit das er ausversehen 16" Kappen gekauft hat, aber er 15" braucht. Naja er will mit die ebaygebühren überweisen.
ABER, ich will das nicht. Er soll mir die abnehmen. Ich vereise am Freitag und will die Dinger loswerden.
Muss er mir die abnehmen ?
Beiträge gesamt: 1005 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2005 | Dabei seit: 7269 Tagen | Erstellt: 9:26 am 27. Juni 2006
vielleicht ne andere Lösung: du kannst doch den, der als letztes überboten wurde mal anschreiben, ob er noch, zu seinem gebotenem Preis Interesse an den Teilen hat. Falls ja schlägst du dem eigentlichen Höchstbieter vor, dass er dir die eBay-Gebühren + Differenz zu seinem Gebot erstattet und alle sind zufrieden
Beiträge gesamt: 18440 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2003 | Dabei seit: 7803 Tagen | Erstellt: 9:29 am 27. Juni 2006
AMD Athlon XP 1833 MHz @ 2500 MHz 40°C mit 1.75 Volt
Es gibt auch die Möglichkeit das Käufer und Verkäufer sich einigen den Kauf nicht einzugehen, dann bezahlst du auch keine ebay Gebühren.
Allerdings stimmt es schon das er die eigentlich auch bezahlen muss, aber ich denke da wirst du keine Chance haben, denn wer überweist Geld für etwas was er nicht kaufen will.
Beiträge gesamt: 772 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2005 | Dabei seit: 7200 Tagen | Erstellt: 10:32 am 27. Juni 2006
Ja da hast du auch recht. Ich versuche es dem unterliegendem bieter zu verkaufen. das mit eingigen und das ich die ebaygebühren gutgeschrieben bekomme kenne ich, aber ich will die kappen loswerden bevor ich in den urlaub fahre.
Beiträge gesamt: 1005 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2005 | Dabei seit: 7269 Tagen | Erstellt: 11:30 am 27. Juni 2006
Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 55°C mit 0.99 Volt
Zitat von ErSelbst um 9:35 am Juni 27, 2006 Wäre auch ne Möglichkeit...
Aber zu der Frage: Ja, er MUSS! Er hat mit seinem Gebot nen Kaufvertrag abgeschlossen und ist somit verpflichtet, zu zahlen ....
das stimmt so nicht, denn er könnte seine willenserklärung anfechten. allerdings hat die rechtssprechung gerade bei ebay sehr enge grenzen dafür gesetzt und man hat natürlich einen schadensersatz-anspruchLonger bars indicate better performance.
Beiträge gesamt: 12300 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2004 | Dabei seit: 7599 Tagen | Erstellt: 22:09 am 28. Juni 2006
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