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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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Hier eine etwas verzwickte Frage, echter Fall: Ich stand um 01:00 Uhr nachts für eine letzte Zigarette auf meiner Terrasse im 1. Stock. Alles ruhig, still und dunkel. Ich konnte meine Straße sehen und die geparkten Autos meiner Nachbarn. Plötzlich höre ich ein Fahrrad ticken und sehe, wie sich ein Kerl nacheinander an den Autos zu schaffen macht. Er schaute im Schutz der Dunkelheit in jedes Auto, und rüttelte an den Türgrifen. Wenn die Fahrertür nicht aufging, rollte er mit dem Fahrrad an die Heckklappe und rüttelte nochmal. Ein Auto nach dem anderen. Vor allem beim Lieferwagen meines Nachbarn, der Handwerker ist, ging er rabiat vor. Fahrertür, hintere Türen, dann auf der Beifahrerseite an der Schiebetür. Was mich ärgerte, war die Dreistigkeit. Und auf dem Rücken hatte er eine Tüte, wie die der Fahrradkuriere, schön voll. Es war also eindeutig ein Dieb auf professioneller Tour. Nach den Autos auf der Straße rollte er auf den Parkplatz des Supermarkts, direkt vor meinem Fenster, schaute und rüttelte wieder an Audis, Peugeots und VW-Vans der Nachbarn, immer in der Hoffnung, eine Tür aufzukriegen und was mitzunehmen. Als er dann direkt unter meinem Fenster stand, etwa in 5m Luftlinie von mir entfernt, brüllte ich ihn an, beschimpfte ihn, drohte ihm. Er versteckte sein Gesicht unter der Mütze und raste davon. Info: Ich bin in einem Land aufgewachsen, in dem ich in dieser Situation den Typen abgeknallt hätte. Dies geht aber in Deutschland nicht. Ich habe überlegt, mich ins Auto zu stürzen, die Verfolgung aufzunehmen und ihn mit allen Mitteln dingfest zu machen. Der war aber so schnell weg, und kannte die Gassen wohl so gut, daß er schon längst über alle Berge gewesen wäre, während ich noch meinen Autoschlüssel suche. Frage: Hätte ich an dem Tag, in dieser Situation zu meinem high power Luftgewehr gegriffen und ihm ein paar BB's ins Gesicht oder sonstige Körperteile geschossen, hätte ich mich strafbar gemacht? Ich sehe es so: Gegenwärtigkeit? Ja, denn ich habe ihn voll dabei ertappt . Rechtswidrigkeit seinerseits: Ja. Er darf fremdes Eigentum nicht klauen. Verhältnismäßigkeit meiner Handlung? Da ich nicht in Reichweite war, um ihn zu schubsen oder zu knebeln, wäre ein Griff zum Luftgewehr, um die Gefahr zu bannen, das relativ mildeste Mittel gewesen. Ganz abgesehen davon, daß er nie zur Polizei gelaufen wäre um zu heulen: "Buhuu, ich wurde beim Klauen angeschossen"... nehmen wir an, die Bullen hätten es rausgefunden. Frage: Wäre ich nun davongekommen oder nicht?
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8639 Tagen | Erstellt: 17:10 am 24. Sep. 2009
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Blackout
aus .at Klagenfurt-Land offline
OC God 22 Jahre dabei !
AMD FX 3500 MHz @ 5000 MHz 46°C mit 1.48 Volt
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Zu den Rechten des Besitzes gehört auch das Recht, sich in seinem Besitze zu schützen, und in dem Falle, daß die richterliche Hülfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben. (§ 19).” Das Strafrecht regelt die Notwehr in § 3 StGB: § 3 StGB Abs 1: „Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.” Abs 2: „Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.” @papst dann hat man einen miesen anwalt, weil man kann seinen besitz mit allen mitteln verteidigen, die irgendwie angemessen sind (ist zwar davon abzuraten, da eh versichert)... (Geändert von Blackout um 17:28 am Sep. 24, 2009)
***AMD Phenom II X4 965 C3 xPMW***Selbstbau Wakü (Profil) ***DFI LANparty DK 790FXB-M3H5 ***ATI Radeon™ HD 4890***My sysProfile !
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Beiträge gesamt: 3510 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2002 | Dabei seit: 8206 Tagen | Erstellt: 17:25 am 24. Sep. 2009
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spraadhans
aus Nowaja Semlja offline
Real OC or Post God ! 20 Jahre dabei !
Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 55°C mit 0.99 Volt
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Oh je, das läuft ja mächtig durcheinander: @Blackout: Nix für ungut aber hier ist wohl nach deutschem Recht gefragt, das österreichische Notwehrrrecht schützt wohl auch das Eigentum, dafür muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Zum Thema: Notwehr scheidet hier aus, da es sich um keinen Angriff auf einen Menschen handelt. Und beim Notstand muss die Gefahr nicht anders abwendbar sein, hier hat sich gezeigt, dass sie anders abwendbar war. Alleringd steht hier jedermann das Recht zu, den Täter auf frischer Tat festzunehmen, bis die Polizei eintrifft, die sog. Jedermannfestnahme aus 127 StPO. @Bliemsr: Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieses Vorgehen in einem zivilisierten Land rechtmäßig wäre, wo soll das denn sein? (Geändert von spraadhans um 19:01 am Sep. 24, 2009)
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Beiträge gesamt: 12300 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2004 | Dabei seit: 7664 Tagen | Erstellt: 19:00 am 24. Sep. 2009
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