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Linuxartist
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Einfuhrverbote für Fleisch und Fleischwaren
Zur Einfuhr verboten sind

   * Fleisch und Fleischwaren von Einhufern (Pferde, Esel, Zebras usw.) und Klauentieren (Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Rehe, Hirsche, Antilopen, Kamele, Giraffen usw.) aus allen Ländern Afrikas, Asiens (ausg. Japan), Südamerikas (ausg. Chile), aus Moldawien, Russland, der Türkei, der Ukraine und aus Weissrussland;
   * Fleisch und Fleischwaren von Hausgeflügel aus allen Ländern Afrikas, Asiens sowie aus Moldawien, Russland, der Türkei, der Ukraine und Weissrussland;
   * Fleisch und Fleischwaren von Schildkröten;
   * Kaviar und andere Störprodukte 4)
   * Tierfutterzubereitungen aus tierischen Stoffen 5).

Über die vollständige Liste und über aktuelle Einfuhrverbote aus Seuchengründen gibt Ihnen Auskunft:
Bundesamt für Veterinärwesen,
3003 Bern
(Tel. 031 / 323 85 24,
Fax 031 / 323 85 22;
Internet: www.bvet.admin.ch)


"We virtualize everything. Even Windows." - VMware Inc.

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Linuxartist
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danach darf man nichmal abgepackte aldi wurst mitbringen.. :blubb:

salu2, Rick


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SirBlade
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Also darf ich nun meine Steaks und Leberkäse mitnehmen? ja oder? :lol:

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Linuxartist
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Real OC or Post God !
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Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, geniessbaren Schlachtnebenprodukten oder Blut sowie Fleischzubereitungen und Fleischkonserven von Tieren der Gruppe A und Hausgeflügel
insgesamt 3,5 kg 2)

2) Vorbehalten bleiben die unter Ziffer 3 aufgeführten Einfuhrverbote für Fleisch und Fleischwaren  

LooL..
Dann landest du wieder oben..

Ich bringe also Känguruhfleisch mit, davon steht da nämlich NÜX.. :lol:

salu2, Rick


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ErSelbst
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@Sir: kannst ja hier mal schauen - wenn du daraus schlau geworden bist, meld dich :lol:


eine Seite weiter steht, dass man 0,5kg Fleischwaren von Tieren der Gruppe A (KA welche das sind) bzw. direkt drunter 3,5kg einführen darf :ugly:


sodele.... 19 1/2 Minuten mit Rick :phone: ;)


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Linuxartist
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Ach so:

Vignette bis 31.1.2006 kostet 40 Franken, also um 30 €uro..

Rick


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SirBlade
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OC God
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Ich drück dir n 50er inne hand und dann is gut.

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Linuxartist
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Wir machen das morgen schon..
Wird schon schief gehen! ;) :thumb:

Werde um kurz vor 12 nochmal beim Aldi anhalten..
12V Kühlbox habe ich dabei!
Wer hat: 12V Ventilator wäre cool :)
Und nen "Auto-12V-mehrfachstecker" wäre auch ne coole sache!! :lol:

Ach ja: Mit der Vignette am Auto fahrn wa dann auch zum "Inoffiziellen OC-Snowtreffen 2005/2006".. :thumb:
Das haben Patrick (ErSelbst) und ich eben am Tele beschlossen!! :lol:

salu2, Rick

(Geändert von Linuxartist um 23:07 am Aug. 18, 2005)


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ErSelbst
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Verordnung vom 20. April 1988 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) (PDF, ~450kb, knapp 50 Seiten)


Ab Seite 17 isses interessant:

2. Abschnitt: Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnisse
Art. 36 Einfuhrbewilligung
1 Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes
eingeführt werden.




Art. 37 Einfuhr ohne Bewilligung
1 Ohne Bewilligung dürfen eingeführt werden:
a. Erzeugnisse aus Fleisch, die dessen Gewebestruktur nicht mehr aufweisen,
wie Fleischextrakt, geschmolzenes Fett, Gelatine;
b. Erzeugnisse mit geringem Fleischgehalt (höchstens 20 Gewichtsprozente);
c. Fleisch und Fleischerzeugnisse von Fischen, Krebstieren, Weichtieren und
Stachelhäutern, die von anerkannten gewerbsmässigen Importeuren eingeführt
werden;
d.63 Sendungen mit Fleisch und Fleischerzeugnissen, die nach den Artikeln 10,
13, 14, 16, 19, 20, 21 und 27 der Verordnung vom 10. Juli 1926 zum Zollgesetz
vom 1. Oktober 192564 sowie nach Artikel 5 der Reisendenverkehrsverordnung
vom 30. Januar 200265 zollfrei eingeführt werden dürfen;
e. 66 Wild in ganzen Tierkörpern, ausgenommen Wildschweine und Raubwild
(Carnivora), das von in der Schweiz wohnhaften Personen in Europa erlegt
worden ist, und selbstgefangene, tote Fische; die Ware muss als persönliches
Gepäck zur Verzollung vorgewiesen werden, und der Zollmeldepflichtige
muss sich beim Zollamt darüber ausweisen, dass er im Gebiet, aus dem die
Ware kommt, zur Jagd oder Fischerei berechtigt gewesen ist;
f.67 20 kg brutto Fleisch und Fleischerzeugnisse pro Person im Reisendenverkehr;
g.68 andere Sendungen aus Europa mit höchstens 20 kg Fleisch und Fleischerzeugnisse.




Die Einfuhr folgender Waren ist nur tiefgekühlt möglich:
a. kleine Fleischstücke wie Geschnetzeltes, Gehacktes und Fleisch aus Separatoren;
b. Teile von unverarbeiteten, rohen Organen;
c. unverarbeitete, rohe Ochsenmäuler, Kutteln, Schweinemägen, Därme und
Blasen;
d. leichtverderbliche Fleischerzeugnisse
e. Blutplasma.





Dauerfleischerzeugnisse,
müssen auf dem Transport gekühlt oder tiefgekühlt und verpackt sein.





und besonders gut zu wissen:

Ganze Tierkörper, Hälften oder Viertel können auch unverpackt eingeführt werden.


:lolaway:



@Rick: Grad mal schauen, ob wir nen 12V Verteiler haben ...  irgendwo hatte ich sowas glaub ich rumfliegen gesehen :lol:

(Geändert von ErSelbst um 23:09 am Aug. 18, 2005)


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Mig
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@ Linux

Das glaube ich erst, wenn ich euch auf der Piste sehe.

Haben das ja jetzt schon 2 mal gemacht und das war wirklich sehr gut. Nur leider immer zu wenig Leute im Winter. Beim ersten mal 4 und beim zweiten nur noch 2 Leute.


Alias R2-D2 düdeldüdeldüdeldü
<--- "Master of the Tea" 2004 & 2005

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