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Jack the Ripper
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Real OC or Post God !
21 Jahre dabei !

AMD Phenom II
2300 MHz



Zitat von eskimo um 2:11 am Mai 7, 2005
In Dubai machen die des so, dass jemand am Eingang von den großen Märkten steht, und dein Rucksack versiegelt wird.

Beim rausgehen macht dann wer anders das Siegel wieder ab!


Hat mir echt gut gefallen das Prinzip!



Nur wer kann sich das bei uns leisten?
Währe aber evtl. was fürn 1€ Job!
:lol:

Und wenn man da wirklich reingeht um was mitgehn zu lassen stopft mans einfach inne Jacke. In der Innentasche vonner Daunen-Jacke fällt das überhaupt nich auf.

Nein ich klaue nicht, ich will im Kino nur meine mitgebrachten Getränke trinken ;)

btw:
Stimmt es eigentlich, dass man diese Kontrolldinger an den Ausgängen täuschen kann, indem man die Ware in Alufolie einwickelt:noidea:

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Ino
aus Heilbronn
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Real OC or Post God !
22 Jahre dabei !

Intel Core i3


@jacky

dunai daunen jacke ;)


Ein Kaffee am morgen vertreibt alle Sorgen :)

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Nitrex
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OC God
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AMD T-Bred
1466 MHz @ 2525 MHz
44°C mit 1.96 Volt


Jack:

Jo stimmt. Der Stiefvater von nem Kollegen hat nen Müllermarkt und da haben wird das ausprobiert.
Der wollte es nämlich nicht glauben.

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werneee
aus Bayern
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Enhanced OC
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Intel Core i3
1900 MHz @ 1900 MHz


Die Sache mit der Dursuchung bzw. vorläufigen Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei läuft folgendermaßen.

§ 127 Strafprozessordnung - StPO
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, vgl. § 127 Abs. 1 S. 1 StPO.

Das ist genau der Paragraph nach dem Detektive handeln.


Zum Durchsuchen von SACHEN oder gar PERSONEN sind nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft befugt. Sprich Polizisten.

Selbst wenn dich ein Detektiv beim klauen erwischt, darf er dich nicht festhalten, solange du dich ausweisen kannst. Die Anzeige kannst dann auch per Post kriegen.

Also beim § 127 STPO mal genau die Tatbestandsmerkmale subsumieren , also auf UND, ODER achten und siehe da, ein Ausweiß ist Gold wert.


*** Best life is DUKE drive ***

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Gibtnix
aus nahmslos genial
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Real OC or Post God !
21 Jahre dabei !

Intel Core i7
2200 MHz @ 4100 MHz


hier hat sich ja einiges getan....:)

thx@all... ich muss mal überlegen, was ich in einem solchen Fall machen würde...

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QnkeI
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OC God
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2200 MHz



Zitat von AlexW um 0:24 am Mai 7, 2005
@eskimo

Kassentanten Marktleiter und anderes Personal haben kein Recht dich festzuhalten, sehr wohl aber Ladendetektive und Security, das kommt aber auch meist ganz auf den Laden an.



Falsch. Wenn ein Straftäter auf der Flucht ist, ist man sogar dazu verpflichtet ihn festzuhalten bis die Polizei eintrifft. Außer man hat einen driftigen Grund es nicht zu tun (man kriegt grad nen Kind, nen Herzinfarkt etc :lol: )

Moment, suche Paragraph

Hier



Strafprozessordnung
§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


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QnkeI
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OC God
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AMD Athlon 64 X2 Dual Core
2200 MHz


Achja Durchsuchung



Polizeigesetz

§ 29
Durchsuchung von Personen

(1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn

 1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf,
 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,
 3. dies zur Feststellung ihrer Identität erforderlich ist und die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in einer hilflosen Lage befindet,
 4. sie sich an einem der in § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält oder
 5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.

(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.


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mastaqz
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OC God
22 Jahre dabei !


ich hab einmal den Fehler gemacht und meinen Rucksack auf "Anraten" der Kassiererin am Eingang stehen lassen.

Nachdem ich bezahlte hatte, waren Schlüssel und Handy aus meinem Rucksack weg und ich schließe seither entweder meine Sachen ein (Mediamarkt) oder nehme sie mit rein.

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Gibtnix
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@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)

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QnkeI
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Zitat von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005
@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)



Das Polizeigesetz sagt, dass die Polizei dich durchsuchen darf! Sonst kein anderer, außer du willigst ein. Wenn du nicht einwilligst, müssense die Polizei holen.

Das andere war wenn du zum Beispiel jemanden beim klauen erwischst, darfst du ihn festhalten, bis die Polizei eintrifft.

@mastaqz
Da haftet dann eigentlich die Kassiererin dafür, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Da würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehn!


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