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ErSelbst
aus Wiesbaden offline
Moderator 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7 3000 MHz
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Zitat von tOWNshIP um 0:42 am April 10, 2006 .. ich hab kA von Zulassungen von "fremden" Leuten, aber ne Vollmacht vom Vater wird afaik nicht ausreichen, sowas kannste Dir inne Haare schmieren, wenn man den Ausweis braucht, wird auch der Inhaber des Ausweises benötigt .. btw. isses schon strafbar den Ausweis eines "Fremden" mitzuführen bzw. dass Dein Vater ihn nicht dabei hat ... völliger Unsinn .. Vollmacht ... LOL EDIT. ok, das geht, aber der Ausweis des Vaters wird dazu ned benötigt und das ist der springende Punkt zur o.g. Aussage .. (Geändert von tOWNshIP um 0:45 am April 10, 2006)
| Bullshit ... Ich hab schon das 3. Auto mit Vollmacht mein meiner Mum auf sie zugelassen - einfach "Hiermit bevollmächtige ich meinen Sohn Patrick, das Auto (Marke, Modell) auf meinen Namen zuzulassen, Unterschrift, dange, schüss, fertig) .... Kontonummer, Vollmacht, Ausweis, grüne Versicherungs- Schein- Dingens- Bla, evtl. Alte Kennzeichen, evtl. Kennzeichenreservierung, fertig (Geändert von ErSelbst um 15:11 am April 10, 2006)
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Beiträge gesamt: 105206 | Durchschnitt: 12 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8680 Tagen | Erstellt: 15:09 am 10. April 2006
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