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CREON
aus Dormagen offline
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Hatte mal so nen Text über die Hausdurchsuchung gelesen. Ich hab ihn in Google gefunden und hier reinkopiert. Ich würde auch: Alte Platte mit Win oder Linux und Originallizenz installieren, die neue Platte bei den Eltern ins Zimmer oder gleich zur Oma oder zu nem Freund. Und halt alles illegale rausschaffen! Aber lies dir mal den Text durch, sind wichtige Verhaltensweisen drin. Und halt uns auf dem Laufenden! eine kleine Aufklärung über Hausdurchsuchungen!! Dieses KnowHow soll euch dabei behilflich sein, euch bei Übergriffen des Staates auf euere Privatsphäre zu unterstützen und euch euere Rechte, aber auch Pflichten etwas näher zu bringen. Als erster Grundsatz sollte euch eines bewusst gemacht sein: Keine Staatsgewalt darf im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln. Um Dich wirksam vor der manchmal auftretenden Willkür der Staatsgewalten zu schützen, musst du erst erkennen wo gültiges Recht überschritten wird und das bedeutet für Dich Wissen ist Macht. Wichtige Gesetzesgrundlagen (wenn ihr die mal genau lesen möchtet): Grundgesetz (Art. 13) und Strafprozessordung (StPO, Par. 110) Kleine Vorgeschichte: Jede Privatperson kann eine Strafanzeige bei den Behörden aufgeben, sofern sich diese Person nicht rechtens Behandelt fühlt (Diebstahl, Verletzung des Copyright-Gesetzes, Bedrohung oder auch wenn sie sich durch einen vermeidlichen Drogendealer bedroht fühlt). Diese Anzeige kann gegen eine bestimmte Peron oder auch gegen unbekannt gestellt werden (also haltet es euch immer gut bei eueren Nachbarn!!!! oder Geschäftspartnern???!???). Wenn dies der Fall ist oder die Behörden aus irgendeinem Grund auf eine Person aufmerksam geworden sind (abgehörte Telefone, gefundene Notizen bei einer Hausdurchsuchung, aussage bei einer Vernehmung einer Person oder sonstige Auffälligkeiten) wird ein Ermittlungsverfahren (EV) eingeleiten. Ein EV dient dazu anklagefähige Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der vermeidliche Verursacher nicht zur Verrantwortung gezogen werden. Während des EV hat die Polizei bzw. Kripo eine ganze Reihe an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und zu überführen (abhören, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim vermeintlichen Verdächtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen). Grundsätzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten im Falle einer HD: Keine Panik!! - einen klaren Kopf bewahren!!! Bei einer rechtmässigen HD kannst Du Dich auf keinen Fall gegen die HD wehren, Du musst diese dann schon erdulden und dabei nützt kein Anschreien, kein gar nicht's, das macht dich alles höchstens auffälliger und die Beamten werden genauer durchsuchen. Also wenn die Polizisten (meistens in zivil) dich besuchen, freundlich bleiben und auf keinen Fall mehr auskunft geben als nötig!!!!! Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich.", die Polizei darf also auf keinen Fall nach Belieben deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmässig tun würden, würden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezählte Lokalitäten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen. Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten würde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung flüchtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später beiseite geschafft sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muss). Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Passierschein der Polizeibeamten für Deine Wohnung, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert: 1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und 1. Oktober - 31. März : 21:00 - 6:00. Natürlich gilt auch hier die Ausnahme für "Gefahr im Verzuge". Wenn also die Staatsgewalt an der Tür klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du ruhig und gelassen nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten währenddessen VOR der Tür. Aus der Lektüre erfährst du welche Räume durchsucht werden dürfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du während der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter übertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles für dich zu protokollieren, auch wenn es nur für dich ist, ist dies hilfreich. Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im Verzug", hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdächtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll. AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MÜNDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN ! Wenn du das tust dann hast du, als freier Bürger, dich mit dem Eingriff in dein Grunderecht einverstanden erklärt, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten. Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl gezeigt bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?". Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchführen wollen, so müssen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich später als ein Vorteil für dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklären solltest - für den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem höflich aber entschieden bleiben. Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt für Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanälen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlässt, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, für die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder. Was dürfen die Beamten während der HD? Grundsätzlich dürfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezählte Räumlichkeiten durchsuchen. Aufräumen müssen sie allerdings nicht, sie dürfen aber keine Gegenstände beschädigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB <=> was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmündigen. Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie länger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu führt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gründlich durchsuchen (Praxiserfahrungen) Weiter sind deine Freiheitsrechte während der Durchsuchung nicht eingeschränkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung frei bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stört - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO! Zettel und Notizen Die Beamten dürfen zwar alle Gegenstände und Schriftstücke in der Wohnung sichten aber keine Schriftstücke lesen (Schutz der Privatsphäre). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie später sagen du wärest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzögern. Das Durchsuchungsprotokoll Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdächtige Straftat enthält, verlangen. Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstände) erstellt. Die Beamten verlangen meistens später deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten lässt du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstück sorgfältig durchzulesen, und eine Erklärung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst. SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstände "freiwillig herausgegeben" wurden oder erst "beschlagnahmt" werden mussten. ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei NICHT EINVERSTANDEN und NICHT FREIWILLIG stehen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein! Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschüchterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachträglichen richterlichen Ueberprüfung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile! Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl stattfindet wirst du sogar ausdrücklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstände einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du während der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen! Was die evtl. mitgenommenen Gegenstände angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Mühe zu ersparen, die einzelnen Gegenstände und den Fundort in der Wohnung so exakt wie möglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite. Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance überhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurückzubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestätigung beim zuständigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gründe für die bereits erfolgte HD überprüfen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit gerät, kannst du dich direkt an den zuständigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche Entscheidung über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme" beantragen. Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind für die Polizei tabu, beschlagnahmt werden dürfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt. zurück zur Drogenhauptseite
Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.
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Beiträge gesamt: 4050 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8614 Tagen | Erstellt: 3:11 am 14. Juni 2003
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