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spraadhans
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Wenn der biometrische Pass kommt, soll es natürlich Pflicht werden.

Natürlich vorausgesetzt der rollstuhlfahrende Grundrechtseinschränker ist noch im Amt.

Ihr habt es also (mit) in der Hand, lasst nicht immer das Bundesverfassungsgericht die Arbeit machen;).


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MisterY
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ich weiß ja nicht ob du es verpasst hast, aber der biometrische pass ist schon lange da (fast 2 jahre schon)

da werden bilder auf nem chip gespeichert und zwei fingerpatscher.
und nein, die finger patscher werden nirgendswo gespeichert, nur auf dem Chip im Pass/Perso.

so stehts zumindest bei der bundesdruckerei auf der seite


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Hitman
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Mal ne andere Frage:
Meine Nachbarin von oben hat über ihren Balkon so wunderschöne Balkonpflanzen hängen. Sie kann sich freuen, die Blüten, wenn sie denn schon soweit sind, fallen ab und auf meinen Balkon. Sie hat die Pracht, ich die Putzerei.

Lasst mich raten, da habe ich wieder keinerlei Rechte oder? Muss also sicherlich weiter saugen aufm Balkon oder?

PS: Und wenn ja, dann kehr ich den Schrott zusammen, werf ihn vor ihre Haustüre, die geht mir mit ihrem Blumen-Arrangement total aufn Keks. Ich mein, ein paar Blumen kann man ja haben und auch gegen Balkonpflanzen hab ich nichts, aber was die da macht ist schon fast Zucht-artig, nur mich nervt es hier. Vor allem mit den Blüten auf meinem Kunstrasen.... Staubsauger sei dank gehts ja jetzt wenns trocken ist, bei Nässe ists aber wieder umständlich...


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MisterY
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OC God
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wenn ein baum über deine grenze wächst, darfste den ja auch beschneiden und das schnittgut rüberwerfen.

wie es damit aussieht, weiß ich allerdings nicht. nicht, dass du nicht wegen illegaler müllentsorgung dran kommst

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spraadhans
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Real OC or Post God !
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Man könnte (rechtlich) über einen Unterlassungsanspruch aus 1004 BGB nachdenken.

Oder mal mit der guten Frau reden...


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Hitman
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@Mistery
Ich wohn im ersten Stock, sie schräg rechts drüber im Zweiten.

Da wächst das Zeuch zwar übern Balkon, aber nirgends hin.

@Spraad
Reden? Also sie wohnte als ich einzog noch genau über mir. Da hatte ich komischerweise Vogelfutter auf meinem Balkon und Tauben haben ihr Werk bei mir hinterlassen. Als ich sie freundlich darauf ansprach, ob sie denn füttere (Meisen o.Ä.) meinte sie nur, sie täte dies nicht. Da ich in dem Gestrüpp da oben auch nichts erkennen konnte hab ichs sein gelassen.
Als sie dann noch oben rechts zog hatte auf einmal mein Nachbar alles voll mit Taubendreck und Futter, da es aber nicht mehr mein Bier war, ist mir wurst ob er das regelt.  Aber es ist nunmal 100% sicher, dass ihre blöden Blumen, die da runterhängen von Balkonkästen zu mir runterkommen. Ansich hat mich das bisher nicht gestört, da kein Kunstrasen, jetzt jedoch kommen die vertrockneten Blumen runter und ich muss jede Woche Staubsaugen, das kanns doch net sein. Gegen normale Balkonpflanzen hab ich ja auch nichts, da kann man auch mal den eigenen Balkon sauber machen, vor allem kommt ja über den Wind auch mal anderes drauf. Aber da oben der Regenwald ist übertrieben...


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quake34ever
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OC God
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Ich habe da mal ein großes Anliegen:

Ich weiß, dass eine Rechtsberatung nicht möglich ist, aber ich nenne mal ein Beispiel:

- Mieter zahlt dem Vermieter die Miete stehts zu spät (manchmal 3, meist 4 Wochen zu spät) => also dauerhaft eine Miete im Rückstand

- Mieter zahlt dem Vermieter die Nebenkosten der letzten 2 Jahre nicht bzw. bislang keine Zahlung erfolgt (Nebenkosten= alles was mehr verbraucht wurde als der mtl. Abschlag zusammengerechnet am Jahresende) => zusammen weit über 2 Monatsmieten

- Mieter ignoriert den erhöhten Abschlag pro Monat im laufenden Jahr bei seinen Zahlungen (erhöhter Abschlag, da im Vorjahr extrem viel mehr verbraucht worden ist und dies im laufenden Jahr anhält)

- Mieter lässt Grundstück und Haus verkommen: Kein Unkraut wegmachen; kein Rasenmähen; kein Hecke schneiden; absolut einfach nichts; demoliert fremdes Eigentum; meldet sich nicht, wenn etwas defekt ist; deponiert in Kellerräumen und Dachspeicher sowie Garage bis unter die Decke Müll bzw. alten Kram, so dass sich Schimmel bildet

Nennen wir es mal "Verwarlosung, gibt es da eigtl eine Definition oder liegt das im Auge des Betrachters?

Ölflecken, Rostflecken usw usw. sind mal außer acht gelassen

Mieter wurde schriftlich mit Zahlungaufforderungen (das Wort "Mahnung" ist nicht gefallen) vor mehreren Monaten "erinnert"
mündlich auch oft genug, aber das zählt bekanntlich nicht

Mietvertrag gilt mehrere Jahre bzw. noch 12 Monate und soll nun vorzeitig seitens des Vermieters gekündigt werden.

Was ist zu beachten? Was wählt man als besten Grund?
Gelten die zu zahlenden Restbeträge der Nebenkosten der letzten Jahre als 2 Monatsmieten, die man überall als Zahlungsverzug sieht?
Wie sind die Fristen und welche sind einzuhalten?



(Geändert von quake34ever um 14:02 am Mai 26, 2009)


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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spraadhans
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Schau mal in die §§ 573ff BGB.

Sind denn die ganzen Fristsetzungen, Mahnung und auch die Verwahrlosung beweisbar?


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quake34ever
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OC God
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Beweisbar ist das Schreiben von vor paar Monaten definitiv.

Die ständigen stark unpünktlichen Zahlungen ebenso durch Kontoauszüge

Verwahrlosung liegt ja oft im Auge des Betrachters, aber "Müll"berge bis unters Dach sind sowas im Auge des Vermieters

Fristsetzungen beweisbar? Verstehe ich gerade nicht.
Der Vermieter hat in seinem damaligen Schreiben Fristen gesetzt für die offenen Beträge! wenn das gemeint ist ;)

Was mich nun interessiert, sollte der Vermieter im Kündigungsschreiben nur einen Grund oder doch lieber mehrere aufzählen?!


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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spraadhans
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Je mehr desto besser, die Rechtsprechung ist in Deutschland eher mieterfreundlich.


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