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JamesButler
aus ! offline
OC God 23 Jahre dabei !
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Zitat von NWD am 20:11 am Sep. 17, 2002 *g* irgendwer fragte wegen dem rueckgängig machen: sicher geht dat auch bei ner ueberweisung ! geh mal in deine Bank und frag nach.. h
| Weiterer Hinweis für Einkäufe im Internet mittels Lastschrift bzw. Überweisung: Einkäufe, die mittels Einzugsermächtigungen vom eigenen Bankkonto bezahlt werden, haben nach deutschem Recht einen wesentlichen Vorteil: der Kunde kann jede einzelne Abbuchung widerrufen, egal ob sie rechtmäßig ist oder nicht. Die Bank muß dann kostenlos rückbuchen. Sicherheitshalber sollte einer Lastschrift unverzüglich widersprochen werden, also spätestens nach zwei bis drei Wochen bzw. nach Rückkehr aus dem Urlaub. Hier sind die Rechtsvorschriften eindeutig auf der Seite des Verbrauchers; eine "sicherere" Zahlungsweise gibt es kaum noch. Bei der Überweisung oder einem Dauerauftrag ist die Rechtsposition des Kunden schon erheblich verschlechtert: eine Rückbuchung durch die Bank ist nicht mehr möglich, wenn das Geld dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben wurde, also häufig schon nach zwei bis drei Tagen. Dann muss man sich mit der Firma auseinandersetzen, die das Geld erhalten hat. Übrigens: eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Bankkontoauszüge ist anzuraten, Banken führen Lastschriften zugunsten von Firmen nämlich ohne weitere Prüfung aus; im Klartext: die Bank prüft nicht, ob eine Einzugsermächtigung tatsächlich erteilt worden ist.
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Beiträge gesamt: 3599 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8681 Tagen | Erstellt: 20:36 am 17. Sep. 2002
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antichrizt
aus sprottentown offline
OC Profi 23 Jahre dabei !
AMD Athlon XP 1333 MHz @ 1333 MHz mit 1.79 Volt
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zum thema gewicht: das gewicht hat 0% beweiskraft, schließlich kannst du sonstwas abgewogen haben, dem handygewicht entsprechend, und es reingepackt haben ins paket zum thema 'ware überprüfen vor bezahlen bei nachnahme': der postbote wird einem das paket nicht zum öffnen geben, bevor man nicht bezahlt hat, man sollte jedoch, wie ratber schreibt, das paket noch in anwesenheit des boten öffnen, damit der den inhalt bezeugen kann paketversicherung zieht in diesem fall wahrscheinlich auch nicht, da diese in der regel nur 2 fälle abdeckt: - das abhandenkommen eines paketes, so dass es nie zugestellt werden kann - die grob fahrlässige oder mutwillige beschädigung der ware durch unsachgemäßen transport (sehr schwer nachzuweisen, da bewiesen werden muss, dass es für den transport entsprechend gut verpackt wurde, wofür der sender die verantwortung hat) daher wünsche ich dir viel glück, dass du doch noch wieder an dein geld kommst, und dass du ansonsten n guten rechtsschutz hast, der dir vielleicht noch weiterhelfen kann
... the evil lurks ...
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Beiträge gesamt: 805 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2001 | Dabei seit: 8569 Tagen | Erstellt: 5:07 am 18. Sep. 2002
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