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kammerjaeger
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Intel Core i3
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Wenn bei der Kaufvereinbarung noch keine Rede von einem Bürgen und/oder der Ratenzahlung war, dann kann der Verkäufer natürlich vom Verkauf zurück treten, da bei Gebrauchtkäufen üblicherweise sofort bei Übergabe bezahlt wird.


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spraadhans
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Intel Core i7
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Das kommt darauf, was genau vereinbart wurde.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden, ein Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.


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Jack the Ripper
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AMD Phenom II
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Ich hätte da mal eine Frage:

Opfer1 (O1, noch nicht 18 Jahre alt) und Opfer2 (O2, über 18 Jahre alt) haben an einem "Glücksrat" einer großen deutschen Bank ein Konto mit 25€ Guthaben gewonnen. Die nette Person von der Bank versicherte, dass es keine Kontoführungsgebühren und auch keine Mindestlaufzeit geben würde. Man könne das Konto nach 1 Monat einfach auflösen und sich vorher das Geld auszahlen lassen.
O1 und O2 sollten dann noch einen Vertrag unterschreiben, den beide aber nur überflogen haben (es ist also nicht bekannt, was tatsächlich drin steht und eine Kopie gab es auch nicht).
Von einer dritten Person haben beide jetzt erfahren, dass das eine geläufige Masche sei, um die Leute in die Vertragsfalle zu locken. Es soll angeblich Kontoführungsgebühren und eine Mindestlaufzeit vom Konto geben.

Wenn O1 und O2 diesen Vertrag nun rückgängig machen wollen, können sie sich auch den "mündlichen Vertrag" mit dem Vetreter der Bank stützen? Beide könnten ja gegenseitig bezeugen, was ihnen der Typ erzählt hat. Oder wurde die Möglichkeit durch das setzen der Unterschrift ausgeschlossen?

Kann O1 sich darauf berufen, dass es noch nicht 18 und somit nur bedingt geschäftsfähig ist?

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spraadhans
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Wenn die Eltern des beschränkt Geschäftsfähigen ihre Zustimmung verweigern, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.

Die volljährige Person wird beweisen müssen, dass mündlich etwas anderes vereinbart war, als nachher schriftlich festgehalten wurde.
Das dürfte ziemlich schwierig werden...


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Live1982
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Zitat von spraadhans um 18:32 am April 14, 2009

Die volljährige Person wird beweisen müssen, dass mündlich etwas anderes vereinbart war, als nachher schriftlich festgehalten wurde.
Das dürfte ziemlich schwierig werden...



anfechten wegen erklärungsirrtum? dann evtl. schadenersatz in kauf nehmen... :noidea:


check meine Band: Knocking Dog

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spraadhans
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Es stünde ja sogar eine arglistige Täuschung im Raum aber der Beweis ist schwer bis unmöglich  zu führen.


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kammerjaeger
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Sofern man nicht (z.B. per I-Net-Aufruf) weitere "Opfer" findet, die die "Masche" bestätigen...


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spraadhans
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Naja, noch ist ja gar nicht klar, ob es um eine Masche geht:


Es soll angeblich Kontoführungsgebühren und eine Mindestlaufzeit vom Konto geben.



Vielleicht sollten die beiden Os erstmal den Vertrag lesen...Ich kann mir nämlich nur schwerlich vorstellen, dass eine große deutsche Bank, solche Praktiken anwendet, zumal Kontokunden den meisten Banken ziemlich egal sind, Jugendliche noch dazu...


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rage82
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Thema audio cd

Person A hat eine ca 10 jahre alte audio cd, bei der sich die reflexionsschicht aufgelöst hat. die lagerung entsprach dabei dem was empfohlen wird. zur benutzung in den player, ansonsten in der hülle gelagert und auch vor sonneneinstrahlung geschützt. chancen auf anfrage eine neue zu erhalten rechnet sich A keine aus (nach 10 jahren auch verständlich).

da A diese audio cd weiterhin besitzt und keine privatkopie angelegt hat, wie sähe es aus, wenn er sich eine "privatkopie" aus dem internet herunterladen würde.

einfacher wäre es natürlich im freundeskreis, aber da besitzt keiner außer A diese cd, es gibt sie lediglich als lp.

würde ein solcher vorgang nun als urheberrechtsverletzung gelten, oder würde das vorhandensein einer original cd, zwar defekt, aber zweifelsfrei original das ganze in die "legale grauzone" privatkopie manövrieren?


"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl

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Zenmouron
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@rage82

Es würde eher in die "illegale Grauzone" manövrieren. Es sei der Besitzer des Originals findest eine möglichkeit es ausserhalb von p2p-Netzwerken zu beschaffen, da ansonsten wenn der Besitzer es lädt im normalfall auch gleichzeitig anbietet. Das ist selbst mit 10 Originalen nicht erlaubt.

(Geändert von Zenmouron um 21:51 am April 16, 2009)


Du bist auch so eine kleine Red-Dot Pussi, oder? :)... Kimme und Korn, das ist noch ehrlich und gut.

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