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Zitat von wakko0816 um 8:03 am Jan. 12, 2007 möglich. das einwohnermeldeamt gibt auch adressen an die gez weiter. zumindest kann man nur so erklären, warum man immer nach einem umzug "werbung" von der gez kriegt. zur gebührenpflicht: zahlungspflichtig ist man ab dem moment, wo man das empfangsgerät bereit hält. dazu zählen auch alte radios, die irgendwo im keller vermodern. deswegen haben viele laptop-besitzer verloren, denn da ist selbst in alten geräten meist ein modem drin. vielleicht kann man sich in dem fall darauf rausreden, dass es nur "mit erheblichem aufwand" zum betrieb überredet werden kann das kriterium des "bereit haltens" ist das, was so prekär daran ist. deswegen kursiert zu recht der vergleich, dass man ja schon mal kindergeld beantragen könnte obwohl man keine kinder hat, denn das gerät ist vorhanden
| ich würde mal das einwohnermeldeamt um die zulassungsstelle erweitern, denn ziemlich genau einen monat nachdem ich mein auto angemeldet habe, kam nen brief von der gez, und halt als ich mich umgemeldet habe
"Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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Beiträge gesamt: 46340 | Durchschnitt: 6 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2003 | Dabei seit: 8023 Tagen | Erstellt: 13:13 am 12. Jan. 2007
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Zitat von SPYcorp um 13:19 am Jan. 12, 2007 Daß das Einwohnermeldeamt die Daten weiterleitet ist gesetzl. festgelgt worden und passiert automatisch. Kabelanbieter und Provider dürfen nicht ihre Kundendaten rausgeben, schon allein wegen des Datenschutz . Also kommt da die GEZ schonmal garnicht ran. Drohung von wegen Hausdurchsuchung weil man ein Gerät "verschweigt" könnt ihr auch ignorieren, da kein Gericht eine wegen solch einer Bagatelle anordnen würde.
Zitat von MisterFQ um 9:40 am Jan. 12, 2007 Hat die Gez nur noch nicht bemerkt...
| Doch das haben sie. Und auch schon mehrfach darauf "hingewiesen". Die miese an der "Internet-GEZ" ist, das Gewerbetreibende ihre Steuererklärung nur noch Online einreichen können / sollen. Ergo ist jeder Gerwerbetreibende schonmal autom. GEZ Pflichtig, auch wenn der PC eig. nur zum Rechnung drucken da ist. Die "Drohschreiben" inkl. der 2 Folgeschreiben können auch ignoriert werden. Es gibt auch ne gute Seite über diese Thematik, nur find ich die grad nicht wieder. (Geändert von SPYcorp um 13:22 am Jan. 12, 2007)
| bei gewerbetreibenden ist es aber zu 95% das die schon nen pkw im betriebsvermögen haben und dafür schonmal die gez gebühr zahlen müssen, d.h. sie brauchen für ihren pc schonmal keine gebühr zusätzlich zahlen, dann ist weiterhin zu sagen dass wir viele mandanten haben, die nur nen pc zum rechnungsschreiben haben, die umsatzsteuervoranmeldung wird meist durch den steuerberater gemacht (in dem fall auch ich), die jahreserklärungen (bilanz, ust-erklärung und und und), können weiterhin nur in papierform eingereicht werden also die gez trifft da wirklich nur leute, die noch nix (radio, o.ä.) angemeldet haben und nun unter die neuen medien fallen
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