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Hitman
aus Österreich offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
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300m. Mal an ein Fernglas gedacht? Ich weis nicht wo ichs mal gesehen habe, aber jemand hat sich vor ne Kamera ein Fernglas gepappt. So ne Art Zoom eben. Obs geht, keine Ahnung, wär vielleicht maln Versuch Wert. Mit Gewalt kommt drauf an was das für Typen sind. Wenns 3 "Born to Die" Typen , 2m 100KG sind dann ist manchmal Latte wieviele Freunde du mithast. Also als meine Uroma noch gelebt hat, hat die den Garten immer bewacht. Wenn jemand reingegangen ist, hat er erst mal nen Schlach mitm Spaten bekommen, und sie hat fast jeden getroffen. War erstaunlich fit mit 91 Jahren..... Kann natürlich nicht sagen ob du noch irgendwo ne Uroma hast, aber nen Opa hast du doch . Alarmanlage geht auch nicht wegen Katzen. Minen? Ne geht auch nicht. Elektrozaun könnte klappen aber wird wohl nicht soviel bringen. Wie wäre es z.B. mit Ziemlich wiederstandsfähigen Zäunen. Also mit vielen Stacheln oder Haken, irgendwas wo man mitter Hose hängenbleibt (oder unter der Hose, muahaha) und so richtig auffe Fr***e fliegt. Bewirkt auch wunder. Oder nen kleinen Graben ziehen. (lol, Burgen lassen grüßen)oder aufm Boden Spieße. Wenn se rüberspringen kannse die als Schachlik benutzen...
Kaufempfehlung CPU-RAM-MB, Netzteile, Festplatten Hausbau Topic - Alle Ideen sehr erwünscht!
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Beiträge gesamt: 13368 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7943 Tagen | Erstellt: 13:10 am 19. Juli 2005
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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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Wenn du die Konfrontation scheust, mach es wie jeder normale Rentner auch: ab zur Polizei und Anzeige gegen Unbekannt wegen Landfriedensbruchs und vor allem Sachbeschädigung. Natürlich gibst du der Polizei als Anhaltspunkt die Info über die Tatverdächtigen, so nach dem Motto "Anzeige gegen Unbekannt, aber könnte sein, dass Unbekannt die Jungs von nebenan sind". Oder du stellst sie, wie schon vorgeschlagen, hälst sie fest und rufst sofort die Bullen, damit die den Rest erledigen. Das "Festhalten der Täter unter Zuhilfenahme angemessener Gewalt" ist erlaubt. Wichtig dabei das Wort "angemessen". Du darfst also nicht drauf los prügeln, sondern nur so festhalten, dass sie nicht abhauen können. Das fällt nicht unter "Freiheitsberaubung", sondern ist ein legitimes Mittel der Nothilfe gem. § 32 StGB.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8574 Tagen | Erstellt: 17:04 am 19. Juli 2005
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