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CREON
aus Dormagen offline
OC God 23 Jahre dabei !
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Ich bin auch mal total Idiotisch erwischt worden. Bin immer mit Bruders Ticket gefahren, Richtung Düsseldorf. Richtung Köln hab ich selber ein Ticket. Nur einmal, da bin ich direkt von Köln nach Düsseldorf, auf der anderen Rheinseite, da wußte ich nicht, wann welches Ticket gilt. Statt zu sagen ich will Nachlösen (hätte glaub ich gar nicht genug Geld dabei gehabt), hab ich einfach dem das andere Ticket mit anderem Namen auch gezeigt, dachte das fällt vielleicht nicht auf... na ja, so blöd bin ich nie wieder! Ich hatte dann auf die erste Mahnung gewartet und dann aber die Mahngebühren nicht mit überwiesen. Die wollten sie dann aber auch noch haben. Ich wette die hätten wegen Mahngebühren kein Terz mehr gemacht, das ist meistens per Software so geregelt, dass bei minimalen Beträgen keine Mahnung geschickt wird. Hab sie dann aber (waren 2,5 €) doch noch überwiesen. Also verjährt ist das Blitzen in der Tat nach 3 Monaten, aber bei der Bahn dürfte die gleiche Zeit wie bei allen möglichen Zahlungsaufforderungen gelten, das müßten in der Tat 2 Jahre sein. Wenn sie dich allerdings regelmäßig anschreiben, dann weiß ich nicht, ob sie nicht irgendein Sonderrecht haben, auch über die 2 Jahre hinaus noch was zu verlangen, denke aber eher nicht. @desert: so ein fahrrad hatte ich auch schon, ein händler hat immer 2 nachbesserungsversuche, sowohl bei pc teilen als auch beim fahrrad. d.h.: kaufen -> 1. mangel -> nachbessern -> 2. mangel -> nachbessern -> 3.mangel -> nachbessern -> 4. mangel -> geld zurück! ist echt sch****e mit solchen dingern, ist auch immer das gleiche. bei mir war auch kette andauernd ab. mein opa hat das dann nen paar mal repariert, da war gut...
Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.
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Beiträge gesamt: 4050 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8665 Tagen | Erstellt: 14:14 am 11. Mai 2003
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kammerjaeger
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Zitat von masterofavenger am 16:48 am Mai 10, 2003 jo, das werde ich mal machen, aber trotzdem ist meine frage auf verjährung nicht wirklich beantwortet...
| Slidehammer hat Recht. Es kommt auf den Zeitpunkt der Forderung an. Beim Blitzen gilt die Zustellung der Forderung, beim Schwarzfahren wird die Forderung ja direkt gestellt...
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8061 Tagen | Erstellt: 15:13 am 11. Mai 2003
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kammerjaeger
aus Versehen offline
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Zitat von masterofavenger am 13:18 am Mai 16, 2003 Ich hab da nochmal ne juristische Frage: und zwar: Wasserschaden an Versicherung gemeldet. Schadensersatzforderung gestellt, durchgekommen. Jetzt wird aber nur der Nettobetrag überwiesen (das sind 16% Mehrwertsteuer weniger). mit fehlen hierdurch ein paar hundert Euro. Ist das rechtens? Es wird gesagt nch $ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur Nettobeträge wenn es sich um Kostenvoranschläge oder Gutachetn handelt. Da aber keine Gutachten erstellt sondern nur tatsächliche Werte genannt wurden ist dieses doch nicht zutreffend oder?
| Soweit ich weiss, gilt es nur, wenn es gewerblich absetzbare Werte sind. Die Post ersetzt Gewerbetreibenden verlustige oder beschädigte Sendungen auch nur netto.
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