Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 53°C mit 1.05 Volt
ehm, also bisher dachte ich auch, dass eine Einmündung/Kreuzung so etwas aufhebt.
Tatsächlich soll aber § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aussagen, dass geschwindigkeitsbegrenzungen nur in ausnahmefällen nicht aufgehoben werden müssen.
Das bedeutet sozusagen, es stehen nur deshalb nach jeder Kreuzung Schilder die auf eine Begrenzung hinweisen, damit sich Fahrer nicht herausreden können: Ich bin an keinem Schild vorbeigekommen... was hier an dieser Kreuzung durchaus zutreffen könnte.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl
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Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 53°C mit 1.05 Volt
japp, ich auch. hatte letztens sogar ne diskussion im auto mit meiner freundin. wenn das stimmt, müsste ich ja nachträglich klein bei geben... was eine schmach
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Versteh nicht, wie das sonst funktionieren soll ohne Schild. Kann ja sein, dass jemand die Strecke noch nicht gefahren ist und Außerorts + kein Schild ist bei mir = 100
Bei der BAB isses doch auch so. Wenn du auf ne Autobahn fährst, kannste so schnell fahren, wie du willst... außer es steht halt ein Schild da
Hab mal ein bisschen gegoogelt und es ist tatsächlich so, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung prinzipiell für eine Strecke gilt ... wer hat sich denn den Quatsch ausgedacht Zum Glück gibts so Situationen bei uns nicht
<-- Killerspielespieler Geh doch zum MediaMarkt und lass dich da beraten...
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AMD Athlon 64 1800 MHz @ 2506 MHz 38°C mit 1.47 Volt
dennoch isset nicht rechtskräftig wenn du aus einer seitenstrasse zum beispiel einbiegst, und dann gefotogeknipst wirst...
gerade im tv ein gerichtsurteil egsehen, als ein junger mann, aus einem landweg auf eine hauptstrasse einbog. niergenswo war ein ortsschild, noch eine geschwindigkeitsbegrenzung zu sehen, und er ist mit 98klamotten geblitzt worden. nach dem einspruch wurde alles fallen gelassen, und prompt standen shcilder da.... (war aber nur nen klein proviz kuff)
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das einzig schlimme an dieser regelung ist eigentlich, dass ich es in der fahrschule definitiv anders gelernt habe.
solange, wie DS schreibt, bei entsprechendem nachweis, dass kein schild auf der strecke passiert wurde, alles fallengelassen wird, stör ich mich nur an den bürokratiekosten. es ist ne eindeutige regelung und fertig. "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl
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