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eskimo
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OC God
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AMD Phenom II
3000 MHz @ 3000 MHz


Jap, habe ich bekommen, wäre aber auch egal, da es da ja nur um die Laufzeit geht - ausserdem habe ich mal etwas gegoogelt und eben das hier gefunden:

Klick


Er will es jetzt ans Inkaskobüro übergeben - soll er machen, zahlen werde ich nicht, ich sehe mich vollkommen im Recht.

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Bliemsr
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OC God
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Intel Core i5
3300 MHz @ 4400 MHz
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Ihr sprecht hier von "dem Geld hinterher rennen".
Hat schonmal jemand an den Verkäufer gedacht?

Ich sehe es (auch wenn ich drei Jahre Jura hatte) mit gesundem Menschenverstand:

In seinen AGB steht, er behält sich das Recht vor, bei Widerruf einen
Betrag X zu erheben. Du willst widerrufen, er stellt dir einen Betrag
in Rechnung, und du willst jetzt nicht zahlen? Verstehe ich nicht.
Und warum stellst du seinen Betrag in Frage? Muß er offenlegen, auf
welche Weise er seine Stornogebühr berechnet hat? Glaube ich nicht.

Wenn er das jetzt einem Inkassobüro übergibt hast du nur noch
Ärger am Hals. Du wirst Briefe schreiben müssen, und es besteht
sogar die Gefahr, daß du verlierst wenn alles vor Gericht geht. Und
dann hast du Rechnungen von ein paar Hundert Euro an der Backe
(Shop, Inkasso, Anwalt, Gericht, etc...), die der Verlierer tragen muß.

Ich mag Ebay-Shops nicht besonders, aber manchmal versetze ich
mich dann doch in die Lage des anderen, wenn er eine legitime
Forderung stellt. Sorry, aber das ist meine Meinung.



Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3

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eskimo
aus Kastl
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OC God
22 Jahre dabei !

AMD Phenom II
3000 MHz @ 3000 MHz


In den AGB`s steht nichts davon, dass er bei Wiederruf einen Betrag X erhebt. Da steht drinnen, dass er 20% des Kaufpreises verlangt, wenn der Käufer sich weigert, den Artikel anzunehmen, ohne dazu gesetzlich berechtigt zu sein.
Ein Stück weiter unten räumt er ein Wiederrufsrecht ein, sprich ich bin gesetzlich dazu berechtigt den Kaufvertrag zu wiederrufen und daher nicht mehr in Zahlungspflicht.

So sehe ich dass, mit gesundem Menschenverstand und etwas googeln in diversen Foren etc... - er wird nicht glücklich darüber sein, dass jemand einen ersteigerten Artikel nicht annimmt, dass ist mir schon klar. Jedoch ist das das Risiko, das er als gewerblicher Anbieter zu tragen hat, wenn er über Ebay Sachen verkauft.


Des weiteren - er kann in seinen AGB`s schreiben, was er will.
Nur darf der Käufer durch die AGB`s nicht schlechter gestellt werden, als es gesetztlich vorgeschrieben ist. Tut aber hier eh nicht wirklich was zur Sache.

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spraadhans
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tja, das sind zwei paar stiefel.

zum einen gibt es das widerrufsrecht, das dem käufer seinem sinn nach erst nach erhalt der ware zusteht.

zum anderen könntest du deine willenserklärung, die zum kauf geführt hat widerrufen, wenn ein gesetzlich normierter grund dafür vorliegt.
dies ist in deinem fall offensichtlich nicht gegeben, denn ebay kaufverträge sind bindend für beide seiten, das hat mit widerrufsrecht erstmal nix zu tun.

in der regel hat es sich bewehrt, dem verkäufer in diesem fall mitzuteilen, dass du den artikel nicht mehr möchtest und bevor die kosten des widerrufs beim shop hängen bleiben, eine gütliche einigung zu treffen (zumindest hat das bei mir funktioniert, denn es macht für den verkäufer durchaus sinn).

ob er 20% vom Kp als Schadensersatz verlangen kann, hängt davon ab, ob er diesen betrag auch tatsächlich als schaden geltend machen kann


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eskimo
aus Kastl
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OC God
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Zitat von spraadhans um 19:22 am Aug. 27, 2007
tja, das sind zwei paar stiefel.

zum einen gibt es das widerrufsrecht, das dem käufer seinem sinn nach erst nach erhalt der ware zusteht.

zum anderen könntest du deine willenserklärung, die zum kauf geführt hat widerrufen, wenn ein gesetzlich normierter grund dafür vorliegt.
dies ist in deinem fall offensichtlich nicht gegeben, denn ebay kaufverträge sind bindend für beide seiten, das hat mit widerrufsrecht erstmal nix zu tun.




Das verstehe ich jetzt nicht ganz, wie du dass meinst.
Klar sind ebay Kauverträge bindend, dass hat aber nichts damit zu tun, dass ich ein Widerrufsrecht habe.

Es besteht gesetzlich gesehen kein Unterschied einem Kauf bei ebay (gewerblicher Händler vorrausgesetzt) und einem Kauf in einem online Shop. Ich habe in beiden Fällen das gleiche Recht auf Widerruf.
Wie sich das der Händler nun auslegt ist seine Sache, gesetzlich gilt dies ab dem Tag, an dem ich den Artikel ersteigert habe, bis zu 14 Tagen nach Erhalt der ware, laut seinen AGB`s, bzw. laut Ebay AGB`s 28 Tage.


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spraadhans
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wenn du eine widerrufsbelehrung in schriftform (email ist nach h.m. wohl ausreichend) vorliegen hast, kannst du wirksam widerrufen.

vorher beginnt nach dem wortlaut des gesetzes die frist gar nicht zu laufen (wie kammerjäger schon sagte).

dies widerspricht zwar dem sinn des gesetzes, kann dir aber egal sein.

insofern: widerrufe und du bist an deine willenserklärung nicht mehr gebunden, lass dir den widerruf aber in irgendeiner form vom unternehmer bestätigen


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eskimo
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OC God
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Genau das habe ich ja gemacht.
Die Bestätigung habe ich insofern, dass er sie ablehnt weil ich seiner Meinung nach erst nach Erhalt der Ware wiederrufen kann.

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kammerjaeger
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Das ist Unsinn!
1. Steht in seinen AGBs etwas Anderes.
2. Soll er doch froh sein, daß er Portokosten spart... ;)


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eskimo
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OC God
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AMD Phenom II
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@ kammerjäger
Genau so sehe ich das auch.
Ich lasse es jetzt darauf ankommen, wenn er wirklich wie angekündigt ein Inkaskobüro einschaltet und Anzeige erstattet, lasse ich es darauf ankommen...

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spraadhans
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nochmal, wenn du noch keine widerrufsbelehrung in textform erhalten hast (per mail, nicht nur auf der shopseite), dann ist dein widerruf nicht berechtigt.

das hat mit seinen agb nix zu tun


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