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VPS
aus Regensburg offline
OC God 22 Jahre dabei !
Intel Core i7 2930 MHz
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@ ratber vertragliche verpflichtungen kann man auschließen, wenn man bewusst müll verkauft greift, der gesetzliche anspruch, ist es nicht bewusst, naja..... gibt es ja bestimmte stufen der gewährung, was bei privaten gebraucht verkäufern halt sone sache ist. 1.nachbeserung: geht nicht 2.rücknahme/ austausch: kann man vertraglich auschließen ( steht auch im BGB drinn ( "wenn nicht anders bestimmt")) 3. schadens ersatz: kann er sich drauf berufen, ist aber sehr aufwendig, schleißlich muss hier der Käufer allas nachweisen und geschehen die nicht beweisbar sind spielen keine rolle, also ob der verkäufer vom defekt wusste, kann man so nicht nachweisen, nur ob er davon wisssen konnte oder musste.
Ich übernehme keine Haftung!
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Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8114 Tagen | Erstellt: 11:49 am 29. Feb. 2004
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