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VPS
aus Regensburg offline
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Wie soll ich mich noch explizierter ausdrücken. Beleidigung ist strafbar, Beleidigung im Internet kann auch verfolgt werden, trotzdem muss der Schuldige eindeutig sein. Ist er es nicht, ist er es eben nicht und warum er es nicht immer sein muss hab ich ja gesagt und dass man da Ärger wegen Fahrlässigkeit bekommen kann, stimmt einfach nicht, wenn man ein Forum wie solches hier zu Grund legt. Ich glaub jetzt reicht es. Es ging mir nie darum, ob meinen einen solchen fall dem gesetz nach strafrechtlich verfolgen lassen, sondern ob man veruteilt werden kann, wenn nur die 3 eben genannten Aspekte eindeutig verfübar sind. Nehmen wir mal an du hast ein paar Leute bei dir zuhause, bist grade in der küche oder ka ahnung wo und jmd ruft den brwoser auf ist daduch im forum eingeloggt und weil jmd so blöd ist wie ich, fängt er an mich zu beleidigen. Daraufhin beschwer ich mich beim admin und zeige dich an, nach der anzeige bekommt die polizei deinen namen und deine adresse vom admin. Jetzt verklage ich dich wegen Beleidigung, du warst es aber garnicht und deswegen kannst du trotz fahrlässigkeit, einfach nach dem rechtsystem ( nicht nach dem richter) nicht gültig für etwas verurteilt werden, was du nicht getan hast. das wäre ein Widersrpuch im System. Deswegen müssen erst andere Aspekte in Betracht gezogen werden, die ein Gericht überzeugen könnten, zu wissen wer der träger des accounts ist wird nicht reichen. --edit von mir aus schon, nur wo? (Geändert von VPS um 19:56 am Aug. 7, 2004)
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Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8128 Tagen | Erstellt: 19:55 am 7. Aug. 2004
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VPS
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Und ich habe davon geredet dass es ohne weitere indizien nicht so einfach geht (ohne mehrfache Ermahungen, absprachen) das man sich nicht jedesmal daruaf berufen kann ist richtig. Mir ging es einfach darum, dass man wegen einer beleidigung doch recht leicht über die fahrlässigkeits schiene entkommen kann, eben wegen der schwierigkeit der beweisbarkeit, trotz des accounts. und ich habe auch nie dem wiedersprochen, dass es verboten ist und es verfolgbar ist, nur man kennt ja die häufigen fälle die wegen mängel an beweisbarkeit eingestellt werden und bei einem forum wie diesem ist das interesse des schutzes des accounts nicht so hoch das man probleme wegen der fahrlässigkeit bekommen könnte. für mich ist die sache jetzt abgeschlossen. Ich wollte nur zeigen wo das problem bei einem solchen prozess liegt und es auch nicht so einfach ist jmd zu verurteilen ( im zweifel für den angeklagten) Einen oberinstanzlichen bescheid wird es wegen der vielfältigkeit der fälle nicht geben, deswegen muss man bei den gegbenden fällen auch wieder genau wissen, welche indizien das gericht überzeugt haben. ich kann doch aber fest halten, dass wenn ich mich jetzt neu in einem foren anmelde dort einige zweit verkehre und dann erstmalig jmd. beleidige so dass es gemeldet wird, die chance meiner verurteilung gering ist. Es wäre schlimm wenn nicht, dann würden nämliche viele unschuldige hätten verurteilt werden können. ansonsten sehe ich alles ein. problem bei uns: du willst den einen Punkt zeigen ( man kann nicht machen was man will und immer wieder entkommen) und ich den anderen ( beweise sind in onlinefällen immer noch schwer trotz Nachweißbarkeit des inhabers) wenn du dem jetzt wiedersprichst höre ich für heute auf. btw: rein rechtlich kann man nicht wegen beleidigung verurteilt werden wenn man es nicht war, die auflagen gelten dann nur der verhinderung der beleidigung des betroffenden
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Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8128 Tagen | Erstellt: 21:18 am 7. Aug. 2004
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