|
|
|
|
|
rage82
aus gebombt offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 53°C mit 1.05 Volt
|
kurze frage: wir haben hier eine strasse, mittlerweile ist es eine verkehrsberuhigte zone, OHNE eingezeichnete parkflächen. praktisch besteht also parkverbot im kompletten bereich. natürlich halten sich die bewohner der straße nicht daran, wir parken meistens mit gegenseitiger rücksicht. wenn aber besuch kommt, so wird des öfteren gegenüber einfahrten geparkt. einer der nachbarn hängt an diese fahrzeuge immer zettel und droht mit anzeige. so, mir ist klar: wenn es zur anzeige kommt, wird das ordnungsamt einen jubelschrei auf den lippen haben, sobald es um die ecke biegt. lassen wir aber mal die verkehrsberuhigte zone ausser acht: meines wissens muss zwischen parkendem fahrzeug und der gegenüberliegenden bordsteinkante 4,05m abstand liegen (meine freundin hat schonmal ein fahrzeug angefahren, das gegenüber ihrer damaligen einfahrt geparkt hat und da wurde uns das mitgeteilt). mittlerweile habe ich sogar ein urteil gefunden in dem 3,74 als nicht zu schmal angesehen werden. dazu kommt, wir haben keinen gehweg sondern eine mischfläche. wir haben als zwischen parkendem fahrzeug und beginn der mischfläche ca 4,2m platz und dazu noch ca 80cm Mischfläche. Was würdet ihr sagen, wenn es eine normale Straße wäre, hätte eine Anzeige sinn? PS.: reden haben wir schon versucht, er stellt sich stur (ist dabei egal ob er mit seinem c-klasse kombi oder peugot 306 ausparkt...) es kam sogar zu einem unfall und dort hat er sich so quer gestellt, dass er die polizie rufen wollte. er hat es aber nicht getan, daher gehe ich davon aus, das er eigentlich vo der problematik weiss, ändert aber nichts an der sachlage. also nochmal: wäre eine anzeige auf einer "normalen" straße sinnvoll?
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl
|
Beiträge gesamt: 18206 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8695 Tagen | Erstellt: 15:04 am 10. Juni 2008
|
|
NWD
aus Gronau (Leine) offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7 3800 MHz @ 4600 MHz 60°C mit 1.325 Volt
|
Auszug StVO ( Da stehen aber leider keine genauen maße drin Oo ) § 12 Halten und Parken [...] (3) Das Parken ist unzulässig [..] 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, 3. vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, [..] 9. vor Bordsteinabsenkungen. [....] (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls auch er muss dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen. [....] ABER: ( Ziemlicher killer, wenn du mich fragst ) Habt ihr einen Verkehrsberuhigten Bereich ( Zeichen 325 / 326 ) Innerhalb dieses Bereichs gilt: 1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. 3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. 4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten FIächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. ( http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/Richtzeichen.html ) ( www.fahrschule.de/verkehrsrecht/stvo ) d.h. eigentlich dürft ihr da gar nicht parken, wenn nichts eindeutig ausgewiesen ist bzw. keine privatparkplätze vorhanden sind
Work like you don´t need the money Love like you´ve never been hurt Dance like nobody´s watching Sing like nobody´s listening But Live as if you will die today
|
Beiträge gesamt: 17781 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8683 Tagen | Erstellt: 16:46 am 10. Juni 2008
|
|
|
rage82
aus gebombt offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 53°C mit 1.05 Volt
|
@NWD das hab ich ja schon geschrieben das wir da eigentlich nicht parken dürfen ist uns bekannt. die verkehrsberuhigte zone existiert auch erst seit ein paar monaten, ich gehe davon aus, das noch Parkflächen gekennzeichnet werden. Mir ging es genau um diesen Satz §12, 3, 3 die "schmale" fahrbahn. es gibt halt urteile, in denen werden konkrete Zahlen genannt, z.b. die 3,74m. es gibt aber auch den punkt, das mehr als 1-3 maliges rangieren mit einem durchschnittlichen pkw als schmal anzusehen ist. ich würde dem nachbarn das gerne unter die nase reiben. er hat selbst nur eine garage und davor einen stellplatz aber 4 autos, von denen 3 regelmäßig vor Ort sind. selbst wenn es zur anzeige kommt, mir geht diese unhöfliche familie so auf den keks das ich ihnen einfach gerne die zunge rausstrecken möchte... wenn es dann zur anzeige bringt hat er sowieso die restliche straße gegen sich... (Geändert von rage82 um 17:03 am Juni 10, 2008)
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl
|
Beiträge gesamt: 18206 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8695 Tagen | Erstellt: 17:02 am 10. Juni 2008
|
|
|
|
|
|