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Ratber
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !


Zu 1.

Tja,dumm ist nur das es zu diesem Thema zig Artikel und Urteile gibt die das Gegenteil behaupten.
Meine Quelle ist auch vom Fach und steht zufällig auf der Gehaltsliste vom Staat (Soviel dazu)
Jetzt können wir uns streiten wer rechter hat als der andere

Is also nicht so ......Und Fertig. ;)


Zu 2.


siehe Oben


Zu 3.

Siehe Oben



Zu 4.


siehe Oben


Zu 5.

Bitte. ;)


du kannst dir da selber was inne Tasche lügen und dir deine Persönliche Welt so zurechtbiegen wie de willst aber an der Realität und den Fakten des Lebens komnmste damit nicht vorbei.

Aber wenne meinst dann erklär die Schwerkrafft für ungültig und Spring :dontknow:






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Ratber
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !


Schau einer An.

Etwas gegoogelt und schon gleich ganz oben Fündig geworden.

Nur 2 Auszüge:

Klick Nr. 1

Löick Nr.2



Aber ich denke mal das du das auch mit ner Aussage deiner ominösen Quelle ausser Gefecht setzt.  :lolaway::lolaway:

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Sid1973
aus Großostheim
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Real OC or Post God !
21 Jahre dabei !

AMD Barton
1917 MHz @ 2305 MHz
45°C mit 1.75 Volt


was wird das jetzt hier. Könnt ihr euch net woanders klopfen? mannomannomann...


Ich hab` Tinnitus in den Augen. Ich sehe überall Pfeifen

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Ratber
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !


Was willst denn du hier ?

Wollteste nich zur Einladung Karnickel futtern ? ;)

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VPS
aus Regensburg
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OC God
22 Jahre dabei !

Intel Core i7
2930 MHz


sind wir hier in austria?
Habe ich je gesagt das eine Beleidigung keine Straftat wäre?
nein, also ist er erste link schon mal für die katz.
ich habe nur gesagt, dass die fahrlässigkeit nicht bestraft wird.
Natürlich ist es von Rechtswegen her möglich Anklage zu erheben,
dem habe ich auch nicht wiedersprochen, aber es wird  nicht zu einem Prozess kommen, wenn die Beweislage nur die Aussage (Beleidigung),
den Besitzer des Internetzugangs und den accounträger beinhaltet, wobei der Name des accountträger ja nicht unbedingt echt sein muss.
Ich baue mir keine heile Welt auf, ich prüfe nur nach, ob dass Rechtsempfinden auch der Rechtsausübung entspricht und hier hat man ein anderes Rechtsempfinden, wie das Rechtswesen urteilen sollte,
als es passiert. Und wie ich schon so oft hatte:
der Kläger muss beweisen, dass es der Angeklagte war, weil es nicht strafbar ist in diesem Fall fahrlässig gehhandelt zu haben kann er sich darauf berufen, dass jmd. anderes seinen account benutzt hat und wie soll jetzt deiner Meinung nach ein Gericht urteilen?
Oder meinst du da werden noch Zeugen vorgeladen, die bestätigen oder nicht bestätigen können, das jmd Besuch zu diesem Zeitpunkt hatte,
oder dass sie gesehen haben dass jmd diese Beleidgung geschrieben hat. Wenn man nicht eindeutig beweisen kann dass es der Angeklagte war, kann man ihn auch nicht veruteilen, sondenrn nur wegen seiner (angeblichen) Fahrlässigkeit ermahnen, oder kann man jetzt neuerdings einfach so verurteilt werden?
Und deinen Beamten hast eben angerufen und er meinte:
da wurden schon so einige verurteilt oder wie?



@ sid
würden wir ja, aber hier hat es angefangen


Ich übernehme keine Haftung!

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Hitman
aus Österreich
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Real OC or Post God !
21 Jahre dabei !


Hm, hab ich nicht eben schon gesagt, dass ich Schuld bin?

Naja egal, kloppt euch ruhig weiter, das Topic hälts schon aus.


Kaufempfehlung CPU-RAM-MB, Netzteile, Festplatten
Hausbau Topic - Alle Ideen sehr erwünscht!

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maxpayne
aus tra lien
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !

Intel Core 2 Quad
2830 MHz @ 2830 MHz mit 1.07 Volt


macht einfach nen neuen thread im untersten OT auf, da könnt ihr das weiterhin ausdiskutieren! :lol:


We're born naked, wet and hungry. Then things get worse...

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Ratber
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Zitat von VPS am 19:09 am Aug. 7, 2004
sind wir hier in austria?
Habe ich je gesagt das eine Beleidigung keine Straftat wäre?
nein, also ist er erste link schon mal für die katz.
ich habe nur gesagt, dass die fahrlässigkeit nicht bestraft wird.
Natürlich ist es von Rechtswegen her möglich Anklage zu erheben,
dem habe ich auch nicht wiedersprochen, aber es wird  nicht zu einem Prozess kommen, wenn die Beweislage nur die Aussage (Beleidigung),
den Besitzer des Internetzugangs und den accounträger beinhaltet, wobei der Name des accountträger ja nicht unbedingt echt sein muss.
Ich baue mir keine heile Welt auf, ich prüfe nur nach, ob dass Rechtsempfinden auch der Rechtsausübung entspricht und hier hat man ein anderes Rechtsempfinden, wie das Rechtswesen urteilen sollte,
als es passiert. Und wie ich schon so oft hatte:
der Kläger muss beweisen, dass es der Angeklagte war, weil es nicht strafbar ist in diesem Fall fahrlässig gehhandelt zu haben kann er sich darauf berufen, dass jmd. anderes seinen account benutzt hat und wie soll jetzt deiner Meinung nach ein Gericht urteilen?
Oder meinst du da werden noch Zeugen vorgeladen, die bestätigen oder nicht bestätigen können, das jmd Besuch zu diesem Zeitpunkt hatte,
oder dass sie gesehen haben dass jmd diese Beleidgung geschrieben hat. Wenn man nicht eindeutig beweisen kann dass es der Angeklagte war, kann man ihn auch nicht veruteilen, sondenrn nur wegen seiner (angeblichen) Fahrlässigkeit ermahnen, oder kann man jetzt neuerdings einfach so verurteilt werden?
Und deinen Beamten hast eben angerufen und er meinte:
da wurden schon so einige verurteilt oder wie?



@ sid
würden wir ja, aber hier hat es angefangen




Bist wohl kaum um ne ausrede verlegen was ?



Muß ich erst die entsprechenden Paragraphe n aussem Deutschen Gesetzbuch raussuchen ?

Is genau das gleiche nur in anderen Worten.


Gut dann geh ich einige  Links weiter runter und bringe dir das entsprechende aus Germany.



Einmal zum Thema "Beleidigung im Internet" allgemein.

Oder hier

Yo das erzählt das gleiche nochmal mit anderen Worten.



Nochmal zum Mitschreiben:


Einer Beleidigung wird ,wenn se Angezeigt wird, auch nachgegangen.
Dabei ist es unerheblich über Welches Medium se kommt.
Im Internet hinterläst du ne IP und /oder erschwerend noch nen Account über den du Identifizerbar bist und das geht mittlerweile recht flott.



Jetzt zufrieden  oder willste dich nun aufs Datum oder Bayern stürzen und alles als Veraltet oder Ausland bezeichnen ?


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naKruul
aus gebuffter Hund
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meine fresse, könnt ihr das nicht echt mal woanders ausdiskutieren?

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Ratber
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !


Nein !

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