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VPS
aus Regensburg offline
OC God 22 Jahre dabei !
Intel Core i7 2930 MHz
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sind wir hier in austria? Habe ich je gesagt das eine Beleidigung keine Straftat wäre? nein, also ist er erste link schon mal für die katz. ich habe nur gesagt, dass die fahrlässigkeit nicht bestraft wird. Natürlich ist es von Rechtswegen her möglich Anklage zu erheben, dem habe ich auch nicht wiedersprochen, aber es wird nicht zu einem Prozess kommen, wenn die Beweislage nur die Aussage (Beleidigung), den Besitzer des Internetzugangs und den accounträger beinhaltet, wobei der Name des accountträger ja nicht unbedingt echt sein muss. Ich baue mir keine heile Welt auf, ich prüfe nur nach, ob dass Rechtsempfinden auch der Rechtsausübung entspricht und hier hat man ein anderes Rechtsempfinden, wie das Rechtswesen urteilen sollte, als es passiert. Und wie ich schon so oft hatte: der Kläger muss beweisen, dass es der Angeklagte war, weil es nicht strafbar ist in diesem Fall fahrlässig gehhandelt zu haben kann er sich darauf berufen, dass jmd. anderes seinen account benutzt hat und wie soll jetzt deiner Meinung nach ein Gericht urteilen? Oder meinst du da werden noch Zeugen vorgeladen, die bestätigen oder nicht bestätigen können, das jmd Besuch zu diesem Zeitpunkt hatte, oder dass sie gesehen haben dass jmd diese Beleidgung geschrieben hat. Wenn man nicht eindeutig beweisen kann dass es der Angeklagte war, kann man ihn auch nicht veruteilen, sondenrn nur wegen seiner (angeblichen) Fahrlässigkeit ermahnen, oder kann man jetzt neuerdings einfach so verurteilt werden? Und deinen Beamten hast eben angerufen und er meinte: da wurden schon so einige verurteilt oder wie? @ sid würden wir ja, aber hier hat es angefangen
Ich übernehme keine Haftung!
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Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8128 Tagen | Erstellt: 19:09 am 7. Aug. 2004
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Ratber
offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
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Zitat von VPS am 19:09 am Aug. 7, 2004 sind wir hier in austria? Habe ich je gesagt das eine Beleidigung keine Straftat wäre? nein, also ist er erste link schon mal für die katz. ich habe nur gesagt, dass die fahrlässigkeit nicht bestraft wird. Natürlich ist es von Rechtswegen her möglich Anklage zu erheben, dem habe ich auch nicht wiedersprochen, aber es wird nicht zu einem Prozess kommen, wenn die Beweislage nur die Aussage (Beleidigung), den Besitzer des Internetzugangs und den accounträger beinhaltet, wobei der Name des accountträger ja nicht unbedingt echt sein muss. Ich baue mir keine heile Welt auf, ich prüfe nur nach, ob dass Rechtsempfinden auch der Rechtsausübung entspricht und hier hat man ein anderes Rechtsempfinden, wie das Rechtswesen urteilen sollte, als es passiert. Und wie ich schon so oft hatte: der Kläger muss beweisen, dass es der Angeklagte war, weil es nicht strafbar ist in diesem Fall fahrlässig gehhandelt zu haben kann er sich darauf berufen, dass jmd. anderes seinen account benutzt hat und wie soll jetzt deiner Meinung nach ein Gericht urteilen? Oder meinst du da werden noch Zeugen vorgeladen, die bestätigen oder nicht bestätigen können, das jmd Besuch zu diesem Zeitpunkt hatte, oder dass sie gesehen haben dass jmd diese Beleidgung geschrieben hat. Wenn man nicht eindeutig beweisen kann dass es der Angeklagte war, kann man ihn auch nicht veruteilen, sondenrn nur wegen seiner (angeblichen) Fahrlässigkeit ermahnen, oder kann man jetzt neuerdings einfach so verurteilt werden? Und deinen Beamten hast eben angerufen und er meinte: da wurden schon so einige verurteilt oder wie? @ sid würden wir ja, aber hier hat es angefangen
| Bist wohl kaum um ne ausrede verlegen was ? Muß ich erst die entsprechenden Paragraphe n aussem Deutschen Gesetzbuch raussuchen ? Is genau das gleiche nur in anderen Worten. Gut dann geh ich einige Links weiter runter und bringe dir das entsprechende aus Germany. Einmal zum Thema "Beleidigung im Internet" allgemein. Oder hier Yo das erzählt das gleiche nochmal mit anderen Worten. Nochmal zum Mitschreiben: Einer Beleidigung wird ,wenn se Angezeigt wird, auch nachgegangen. Dabei ist es unerheblich über Welches Medium se kommt. Im Internet hinterläst du ne IP und /oder erschwerend noch nen Account über den du Identifizerbar bist und das geht mittlerweile recht flott. Jetzt zufrieden oder willste dich nun aufs Datum oder Bayern stürzen und alles als Veraltet oder Ausland bezeichnen ?
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Beiträge gesamt: 41451 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8663 Tagen | Erstellt: 19:30 am 7. Aug. 2004
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