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Ratber
offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
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Zitat von VPS am 15:01 am Aug. 7, 2004 Ich bin dafür verantwortlich aber und muss die Konsequenzen tragen, genau wie bei der checkkarte, mehr aber nicht. Geldweg, account weg. Wenn mein kumpel in meiner wohung an meinen autoschlüssel kommt und mit meinem auto jmd überfährt, dann hat er ihn überfahren, mit einem auto habe ich ihm keine waffe gegeben, micht trifft keine schuld, es sei denn ich hätte den schlüssel speziell sichern müssen. wenn mein kumpel sich an meinen pc setzt und sich dadurch ins forum einloggen kann, bin ich "am arsch" was das forum betrifft, aber nicht was die straftat betrifft. Das ist natürlich jetzt unabhängig davon ob jmd aussagen kann dass es mein kumpel war oder nicht.
| Ach jetzt kapier ich erst. Seit neuestem hab ich ein Persönliches Echo im Forum das alles Verstümmelt wiederholt was ich sage. Sehr Interessant.
Der PC ist aus, hat kein PW, dein kumpel geht ran, ruft den browser auf, ist per keks eingeloggt, ist das jetzt fahrlässig oder nicht?
| Wie Naiv man sein Kann. Wie kommt dein Kumpel denn überhaupt an den Rechner ? Isser bei dir eingebrochen oder hat er offiziell zugang zur Wohnung ? Darf er an deinen Rechner oder darf er nicht ? Wenne das Beantworten kannst dann sollteste die Antwort kennen Waffen mit PC's zu vergleichen zeugt davon das du nicht wirklich deinem Alter entsprichst (Is doch dein Geburztag da im Profil oder ?). Hier gehts um Anonymität und dann kamen wir auf ne angenommene Beleidigung. Die ist unabhängig vom Medium immer ein Tatbestand egal ob Papier,Mündlich direkt,Am telefon oder im Web. Da kannste dem Anwalt ruhig einen von ............
Es handelt dich dabei um eine geringe Fahrlässigkeit ( gering im Sinne der gefährlichkeit des Objekts), diese wird nicht strafrechtlich verfolgt. Und wie so oft, weil irgendwelche andere Personen fast nie beweisbar oder wiederleg bar sind, ist die Sache erledigt. Eine Klage würde nicht zugelassen werden. Man hat nur die direkten Konsequenzen des Portals zu tragen.
| ...erzählen.Er wird dich nur auslachen. Wenn das möglich wäre jemanden ungestraf im Web zu beleidigen dann wäre hier der Teufel los und noch mehr Affenhirne würden die Foren belagern. PS: über deinen Geisteszustand mache ich mir keine Sorgen. Zwecklos
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Beiträge gesamt: 41451 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8663 Tagen | Erstellt: 16:09 am 7. Aug. 2004
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VPS
aus Regensburg offline
OC God 22 Jahre dabei !
Intel Core i7 2930 MHz
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1.Ich hab für den "dicken" Satz eine kundige Person gefragt, es ist so, fertig. 2.Ob er darf oder nicht darf ist total egal, es reicht das es denn Fall geben kann. Dein Anwalt muss schon ein Genie sein, um nachweisen zu können, das ich den posting geschrieben habe. Und zur Fahrlässigkeit hatte ich breits gesagt, dass sie in diesem Fall nicht strafbar ist. 3.ich glaub du hast den Vergleich waffen<--> pc falsch aufgefasst, eben darum ist es für mich nicht strafbar, wenn ich einen kumpel in der wohung habe der, während ich kurz beim nachbarn bin, meinen PC anmacht und ohne pw bis zum "immer-eingeloggten" Browser kommt und dann eine Sittenwidrigkeit begeht. Jetzt kannst du sagen, dann muss ich aber sagen wer der Kumpel ist, weil ja dann eindeutig wäre, dass er es war und wenn ich mehrere Kumpel da hatte... Außerdem bin ich nicht verpflichtet in anzuklagen wenn er über meinen account eine straftat begangen hat. Stel dir mal vor was in den gerichten los wär wenn man jeden User wegen Beleidungen anklagen würde. Wenn du soviel Geld hast, dass deine Anwälte selber den Aufwand betreiben die Daten zu beschaffen und um dann Klage einzureichen, wird sie wohl, wenn es "nur" eine Beleidigung war wegen Mangel an Beweisbarkeit und Art des Vergehens nicht zugelassen. Das heißt ja nicht, dass man sowas nicht verklagen darf. 4.Der Staat wird eher dich auslachen wenn du jmd. aus einem Forum wegen Beleidgung verklagst. 5. ...danke
Ich übernehme keine Haftung!
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Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8129 Tagen | Erstellt: 16:27 am 7. Aug. 2004
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