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Vanessa
offline
OC God 22 Jahre dabei !
Intel Pentium II 450 MHz @ 504 MHz 23°C mit 2.06 Volt
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also,, 1.) ich nehme mir ein film auf PRO7 auf, das verbreite ich im ESEL (ich habe kabelfernsehen bezahlt) der andere spart sich die kabelfernsehn gebühren und zieht sich das ausm ESEL (???FREE-TV???) 2.) ich hab ein karton voller VHS kassetten mit alten filmen die ich problemlos aufm troedelmarkt (!?legal?!) verkaufen kann.. der, der die dann kauft hat auch kein kabelfernsehn, 3.) ein film was ich aufnehme schau ich mir mit 50meiner freunde in einer aula an. (kein einwand und alles legal) den gleichen film KAUF ich mir in der videothek als original und schau mir das mit 50 freunden in einer aula an. (bei der originalen kommt ein untertitel mit der aufforderung ""diese kassette darf nicht fuer aufführungen verwendet werden"" .. oder so ähnlich; irgendwie wiedespricht sich doch alles, erst vorgestern hab ich mir die neue gesetzesänderung durchgelesen, was der software, musik und spiele cds angeht, von einer musikcd darf ich zb. 7 kopien anfertigen, und sie freunden bekannten und verwandten weitergeben ?ist das noch normal? wie kann man da noch nachvollziehen ob jemand eine legale oder illegale cd in der hand hält.. geändert werden die quasi im minutentakt,
Ja Ich Bin WEIBLICH!!!! Nicht Mehr fragen... Danke!!!!!!!!
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Beiträge gesamt: 1134 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8130 Tagen | Erstellt: 17:00 am 14. Jan. 2003
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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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ChainDog, Dominator und Ratber haben Recht! Aufzeichnen zu Privatzwecken ist erlaubt! Aber nicht die Weitergabe an Dritte. Bereits bei nahen Verwandten: Bruder, Schwester, Vater, Mutter, wird's brenzlig. Daher ist das Rippen von CDs zwar erlaubt, aber nicht die Weitergabe der "Sicherheitskopie". Das Runterladen von urheberrechtlich geschützten Liedern, Filmen und "Contents" (intellektuelles Eigentum), ohne dafür an den Autor oder autorisierten Händler bezahlt zu haben oder ohne eine Genehmigung des Rechte-Inhabers, ist schlichtweg verboten. Die Film- und Musikindustrie kennt kein "ja, aber...". Ich muss ein Argument entkräften: Ihr sagt, Pro-7 strahlt da einen Film aus, den sich jeder aufzeichnen kann. Und deshalb darf jedermann die aufgezeichneten Simpsons bei Kazaa einer Million Leuten anbieten. Man hätte sie sich ja auch bei Pro-7 aufzeichnen können... Falsch gedacht. Pro-7 hat nämlich z.B. der Firma Paramount 100.000 Dollar für eine Folge der Simpsons gezahlt, denn Paramount weiss, dass der Sender damit eine Million Menschen versorgt. Wer die Simpsons bei Pro-7 verpasst, hat Pech gehabt, der muss sich eben an Paramount wenden und die Folge dort kaufen (!). So hätte es die Filmindustrie gern. Wenn Sony Records wüsste, dass ich eine CD von Mariah Carey bei Kazaa zum Download bereitstelle, dann würden sie von mir nicht 14,- Euro, sondern mindestens 50.000,- verlangen. Es ist immer die Überlegung: je mehr Leute mit "content" versorgt werden, desto höher der Preis für die Lizenz. Einen User mit content zu versorgen, für den keine Lizenzgebühr bezahlt wurde, ist nicht zulässig. Und so haben sie Napster den Garaus gemacht. Bin gespannt, wie lange uns noch Donkey und Kazaa erhalten bleiben.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8645 Tagen | Erstellt: 17:04 am 14. Jan. 2003
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