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ErSelbst
aus Wiesbaden offline
Moderator 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7 3000 MHz
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Zitat von NoBody um 20:36 am Juli 28, 2007 Nein, je nach dem was der Hersteller sagt!
| Möööööp
Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des Bundesrates in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt. [bla bla Österreich bla bla] Ab dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland, ab dem 1. Februar 2006 in der Schweiz eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATVs. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal, ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht. Neben der Helmpflicht muss auch ein zugelassener Verbandskasten mitgeführt werden. Diese sind mittlerweile bei den großen Versandhändlern problemlos zu bekommen, meist auf die besonderen Platzverhältnisse bei Quads und ATVs angepasst. Das Nicht-Mitführen führt genauso wie das Nichttragen eines Helmes bei Kontrollen zu einer kostenpflichtigen Verwarnung.
| (Wikipedia)
Helmpflicht für Quad-Fahrer 23.12.05 – Für Fahrer von Quads und All-Terrain-Vehicles (ATV) gilt künftig wie bei Motorrad- und Rollerfahrern die Helmpflicht. Dies schreibt die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vor. Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) hatte schon zuvor die Fahrer der vierrädrigen Fahrzeuge dazu aufgefordert, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. mid/dt
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Ab Januar 2006 gilt die Helmpflicht für Quads 02.01.06 – Der TÜV Nord hat darauf hingewiesen, dass ab Fahrer und Mitfahrer von Quads ab Januar 2006 einen Schutzhelm tragen müssen. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordunung sei jetzt vom Bundesrat verabschiedet worden, teilte der Überwachungsverein mit. Betroffen sind alle Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Gesellschaft hatte schon im Vorfeld dazu geraten, Quads nur mit entsprechender Motorradschutzbekleidung zu fahren. (ar/nic)
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Beiträge gesamt: 105159 | Durchschnitt: 12 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8612 Tagen | Erstellt: 20:42 am 28. Juli 2007
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