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ErSelbst
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Zitat von Bliemsr am 19:31 am Jan. 19, 2005
Genau so ist es, ErSelbst.
Ich mache es jetzt so: ich drücke auf "Frage an den Verkäufer"
und stelle irgendeine total harmlose Frage... sowas wie :
"Äääh, ist dieser Prozessor grün?". Der Verkäufer antwortet
mir dann, und ich habe damit seine Mailadresse. Sobald
ich diese habe, schreibe ich ihm und schlage meinen Deal vor.
Diese Korrespondenz kann er dann nicht veröffentlichen.

:lolaway:
Oder so ... ;);)


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maxpayne
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@Bliemsr
dieses thema sehen viele in der ebay-community als grauzone an, da damit nicht mehr die privatsfäre gewart werden kann. selbstverständlich hat sich ebay damit u.a. auch die erwähnten "sofort-kaufen" anfragen per mail, die natürlich gegen die ebay-agb-verstoßen, wehren wollen. du kannst also abgesehen von einem gerichtlichen beschluß oder ähnlich radikalen maßnahmen nichts dagegen tun. wie man dieses umgeht, hast du ja bereits beschrieben. ;) jedoch kann dir der verkäufer im nachhinein immernoch in den rücken fallen. leider gibt es solche deppen bei ebay zu hauf. :down:

btw. HIERDURCH sind solche threads eigentlich überflüssig. :thumb:


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CREON
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Eine Frage:

Wenn ich als Käufer gegen die E-Bay Regelung verstoße, kann mir das nicht egal sein?
Ich meine, kann mich ebay drankriegen, weil ich einem Verkäufer ein unmoralisches Angebot mache?
Ich darf als VERkäufer nicht sagen: Ich verkaufe es dir auch hinter den E-Bay-Tresen bzw. darf solche Angebote anderer nicht annehmen.
Aber niemand zwingt mich als Bieter die AGB anzunehmen, oder doch?
Bzw. bin ich ja dann gar kein Bieter...


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@CREON
mit deiner anmeldung und auch mit jedem gebot, sowie verkauf (allgemein ausgedrück: mit jeder benutzung der webseite) bei ebay akzeptierst du die ebay-datenschutzerklärung und agb. ebay kann dir eine verwarnung aussprechen, wenn ein verkäufer den vorfall an ebay gemeldet hat. nach 3 verwarnungen wirst du auf unbestimmte zeit vom marktplatz ausgeschlossen. ich fände es sehr nett, wenn solche fragen bitte im dafür vorgesehen thread gestellt werden.


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