» Willkommen auf Offtopic «

VPS
aus Regensburg
offline


OC God
22 Jahre dabei !

Intel Core i7
2930 MHz


bist du getauft und konfirmiert?


Ich übernehme keine Haftung!

Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag
Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8082 Tagen | Erstellt: 13:29 am 23. Mai 2004
KakYo
aus FFM & Ingolstadt
offline


OC God
23 Jahre dabei !

AMD Phenom II
2900 MHz @ 2900 MHz
45°C mit 1.1 Volt


für die formlose Verweigerung ist das genug, aber so wie ich das verstanden habe, hast du das ja schon gemacht:lol: Also hat die Gehirnwäsche der Bundeswehr schonmal funktioniert;) Mit ihrem Druck machen...blablabla...jetzt oder nie...usw.

Die richtige Verweigerung sollte inklusive Lebenslauf schon so ca. 3-5 Seiten lang sein. Und du musst in der Verweigerung deinen Gewissenskonflikt schildern:thumb: denn schliesslich berufst du dich ja auf dein Gewissen;)

Also etwas in der Art...
Dir steht ein feindlicher Soldat gegenüber...du hast zwei Möglichkeiten...den Selbsterhaltungstrieb und dein Leben schützen...also sein Leben auslöschen oder ihn am Leben lassen aber mit der Gefahr leben, das du getötet wirst.
Tötest du ihn zerstörst du nicht nur sein Leben sondern evtl. auch das seiner Familie...Frau...Kinder...blablabla evtl. ist er Alleinverdiener und die Familie lebt nach seinem Tod auf der Strasse...


Also ein Hinundher zwischen Selbsterhaltungstrieb und deinem Gewissen was dir sagt, "Du darfst nicht töten"

Prinzipiell sollte ne Verweigerung so aufgebaut werden...

1. Teil: Was ist das Gewissen überhaupt
Sollte ca. ne halbe Seite sein. Kannst da schön nen Lexikon-Text einbringen

2. Teil: Wie wurde mein Gewissen geprägt
Sollte ca. 1-2 Seiten lang sein...schön ausführlich erläutern wie es geprägt wurde, dazu gehören ganz viele Individuelle Sachen...
- Erzählungen der Grosseltern von "damals"
- Medien (Irak-Krieg...Terrorismus oder auch Antikriegsfilme, auf die man eingehen kann)
- Kirche
- Freundeskreis
- Schule
- uvm...

3.Teil: Darlegung des Gewissenskonfliktes
ca. 1 Seite, wie oben beschrieben, halt bissi ausschmücken


Wenn du dich daran hältst, kann nix schief gehen. Aber ich kann dir auch gern mal meine Verweigerung schicken, die ist genau nach dem Muster aufgebaut

Beiträge gesamt: 8161 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag
Registrierung: Okt. 2001 | Dabei seit: 8475 Tagen | Erstellt: 13:33 am 23. Mai 2004
Live1982
aus Nümbrecht
offline



Real OC or Post God !
21 Jahre dabei !

AMD Ryzen 5
4200 MHz


Schwätz halt was über religiöse Erziehung durch deine Eltern blablabla und Erzählungen deiner Großeltern vom 2. Weltkrieg usw...

So ein Gesülze halt. Dann passt das schon...

ODER sag du bist schwul oder du bist Suizidgefährdet o.ä. :lol:


check meine Band: Knocking Dog

Beiträge gesamt: 20657 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag
Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8003 Tagen | Erstellt: 13:35 am 23. Mai 2004
Hitman
aus Österreich
offline



Real OC or Post God !
21 Jahre dabei !


Es gab dieses Jahr mal einen Fall, wo jemand Totalverweigerer war und damit durchgekommen ist. Er bezog sich da auf irgendeine ungereimtheit im Gesetz.

Ich weis leider Gottes nicht, wann das war.

Ich weis aber noch, dass man sich auf dieses Urteil berufen kann.


Kaufempfehlung CPU-RAM-MB, Netzteile, Festplatten
Hausbau Topic - Alle Ideen sehr erwünscht!

Beiträge gesamt: 13368 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag
Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7962 Tagen | Erstellt: 13:38 am 23. Mai 2004
KakYo
aus FFM & Ingolstadt
offline


OC God
23 Jahre dabei !

AMD Phenom II
2900 MHz @ 2900 MHz
45°C mit 1.1 Volt


ja, aber Totalverweigerung ist stressig...endet meist vor Gericht und ausserdem ist es dafür jetzt eh zu spät;)

Beiträge gesamt: 8161 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag
Registrierung: Okt. 2001 | Dabei seit: 8475 Tagen | Erstellt: 13:40 am 23. Mai 2004
masterofavenger
aus Herford
offline



Real OC or Post God !
22 Jahre dabei !

Intel Core i7
2930 MHz
50°C mit 1.2 Volt


@nwd: hättest du mal geasgt das du musterung hast.

da hättest du am meisten drehen können.

sieh zu das wenn du wirklich gezogen werden solltest du immer zu san läufst und sagt du kommst mit dieser hirarchei nicht zurecht. du nimmst keine waffe in die hand (nicht mal zu übungszwecken).
du kannst nachts nicht schlafen, weinst dich ab und zu in den schlaf,...
und sag du wärst schwul und hast angst vor dieser diskriminierung.

aber da du nun schon "drin bist"
Hier

schau nach ob du was nach den "regeln" drehen kannst.


mein vorschlag:
zieh diese verdammte sch**** neun monate durch, geh zur marine (jedem selbst überlassen, aber da hat man nen schönes leben).
es hat den wenigsten geschadet und ist doch meistens eine lustige zeit, an die man sich gerne zurückerinnert.

(Geändert von masterofavenger um 13:47 am Mai 23, 2004)

Beiträge gesamt: 29097 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag
Registrierung: Feb. 2002 | Dabei seit: 8359 Tagen | Erstellt: 13:45 am 23. Mai 2004
KakYo
aus FFM & Ingolstadt
offline


OC God
23 Jahre dabei !

AMD Phenom II
2900 MHz @ 2900 MHz
45°C mit 1.1 Volt


Ja ne coole Erfahrung kann das schon sein...aber ich nehm dann doch lieber die durchschnittlich 50.000 Euro mit, die einem UNI-Absolventen entgehen würden, wenn er Bund oder Zivi macht...aber jedem das seine;)

Beiträge gesamt: 8161 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag
Registrierung: Okt. 2001 | Dabei seit: 8475 Tagen | Erstellt: 13:50 am 23. Mai 2004
QnkeI
aus Wolfenbüttel
offline


OC God
21 Jahre dabei !

AMD Athlon 64 X2 Dual Core
2200 MHz


Zu 1.

Hier der Paragraph:
Code

GG

Artikel 12a

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.



Von dejure.

Artikel 2 is dein Ding :thumb:

(Geändert von QnkeI um 14:45 am Mai 23, 2004)

Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag
Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7902 Tagen | Erstellt: 14:44 am 23. Mai 2004
Breaker10
aus Weilmünster
offline



OC God
23 Jahre dabei !

Intel Core 2 Quad
2933 MHz @ 3800 MHz
46°C mit 1.2 Volt



Ich glaube das ich hier der einzigste war der sich damals freiwillig

gemeldet hat und es nicht abwarten konnte bis ich da war :lol: Das

einzigste was ich da allerdings gelernt hatte war das saufen :lol:


WIE POSTE ICH FALSCH ?
Nachdem ich GOOGLE, die FAQ´s und die BOARDSUCHE erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann

Beiträge gesamt: 7089 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag
Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8623 Tagen | Erstellt: 16:32 am 23. Mai 2004
PinkAgainstAll
aus Düsseldorf
offline



OC God
22 Jahre dabei !

AMD T-Bred
1463 MHz @ 2000 MHz
47°C mit 1.75 Volt


juhu... noch jemand deer gerade nen antrag schreiben muss...

bei mir is auch so.. ich hab auch schon gegoogelt ohne ende... findet man eigentlich überall gut passige sachen...

ich empfehle die seite hier: www.dfg-vk.de

Beiträge gesamt: 4192 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag
Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8074 Tagen | Erstellt: 17:01 am 23. Mai 2004