Intel Core i7 3800 MHz @ 4500 MHz 38°C mit 1.45 Volt
Hi
Hab da mal ne Frage ; )
Wie ist das denn mit den Nebelscheinwerfern (Vorne) geregelt?
Manche sagen, man darf die außerort IMMER anhaben, innerorts nicht.
Andere sagen man darf die NUR anmachen wenn schlechte Sicht ist.
Wieder andere sagen NUR bei Nebel ...
Wäre cool wenn mich da jemand aufklären könnte ...
Letzt stand ich Innerorts an der Ampel.. gegenüber von mir die Grünen - ich hatte die Nebelscheinwerfer an, aber gemacht haben sie nix .. Ich blick da nich durch ; )
Gruss
Beiträge gesamt: 1032 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2003 | Dabei seit: 7985 Tagen | Erstellt: 9:07 am 22. März 2007
Die frage hab ich mir auch schon gestellt. also ich glaube wenn die nicht übermässig blenden darf man sie immer anhaben. Weil wenn ich die neuen Daimlers sehe, die haben alle als abbiegelicht die nebelscheinwerfer. Oder wenn der Blinker kaputt geht, blinkt auch der nebelscheinwerfer, geht das Fahrlicht kaputt, richtig, leuchtet nsw. Deshalb würde ich sagen solange die Nebelschlussleuchte nicht mit an ist, ist das kein ding mehr. Man kann ja auch einfach mal bei den grünen vorbei oder anrufen.
Spanky Ham, Ling Ling, Garfield and Angus
Beiträge gesamt: 11475 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2002 | Dabei seit: 8208 Tagen | Erstellt: 9:22 am 22. März 2007
Intel Core 2 Quad 2830 MHz @ 2830 MHz mit 1.07 Volt
jungs!
hab noch mal eine frage zu meinem gestrigen problem: muss das über die versicherung meines kollegen (mit dessen auto ich den schaden verursacht habe) zahlen oder würde es auch über meine haftpflicht laufen können? "theoretisch" muss ich ja nicht sagen, dass der schaden mit einem auto verursacht wurde (er saß niemand im beschädigten auto als es passierte). ich würde gerne verhindern, dass mein kollege da in irgendwas reingezogen wird.
(Geändert von maxpayne um 12:24 am März 22, 2007)
We're born naked, wet and hungry. Then things get worse...
Beiträge gesamt: 16286 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8586 Tagen | Erstellt: 12:19 am 22. März 2007
Intel Core 2 Quad 2830 MHz @ 2830 MHz mit 1.07 Volt
also möglich ist es schon? wäre mir auf jeden fall lieber und kommt sicher auch günstiger. bin gespannt ob das ein dellendoktor noch hinbekommen kann, dann würde ich es noch lieber auf cash-basis machen. dei 100-200€ könnte ich noch verkraften.
edit: was hätte er eigentlich gemacht, wenn ich nicht so ehrlich gewesen wäre und keinen zettel mit meiner nummer dagelassen hätte?
(Geändert von maxpayne um 16:07 am März 22, 2007)
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Beiträge gesamt: 16286 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8586 Tagen | Erstellt: 15:55 am 22. März 2007
Intel Core 2 Quad 2830 MHz @ 2830 MHz mit 1.07 Volt
der meinung bin ich natürlich auch, was aber meine frage nicht beantwortet. sowas mache ich nicht, auch nicht bei kleinigkeiten. aber was macht man als geschädigter in soeinem fall. bleibt man dann selbst auf den kosten sitzen?
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Beiträge gesamt: 16286 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8586 Tagen | Erstellt: 18:58 am 22. März 2007
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