Beschreibung Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Stillegung unterbrochen werden. Die vorübergehende Stillegung wird aus unterschiedlichen Gründen gewünscht. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz.-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Stillegung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios. Das Kraftfahrzeug kann auch endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen werden. (Für Wiederzulassung siehe das entsprechende Produktblatt).
Fristen Die vorübergehende Stillegung ist auf 18 Monate befristet. Wird das Fahrzeug dann nicht zugelassen, gilt es als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt.
Erforderliche Unterlagen Vorzulegen sind: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Amtliche(s) Kennzeichen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde eine Abmeldebescheinigung.
Kosten Stillegung
* innerhalb * des eigenen Zulassungsbezirks: 5,10 EURO außerhalb des Zulassungsbezirks: 10,20 EURO zuzüglich Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes
Rechtsgrundlagen § 27 StVZO und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Beiträge gesamt: 13955 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8670 Tagen | Erstellt: 16:15 am 12. April 2004
Ratber offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
Aha.
Ab 18 Monate is die Zulassung komplett wech und nen Teures Gutachten ist fällig.
Ok,das kenn ich noch von früher.
Das mit den 6 Monaten ist die Geschichte mit den Versicherungen die da über 6 Monate abstriche machen.
Tüv und ASU gelten bis zum angegeben Zeitpunkt und müssen ggf. neu gemacht werden.
Ok,dann bin ich im Bilde.
Laß dir die Papiere Zeigen und achte drauf wann der Vogel das letztemal zugelassen war und ob Tüv und ASU nicht allzulang her sind.
Leider versuchene derzeit viele ihren Schrott nochmal zu verhökern um die Entsorgungsgebüren zu sparen.
Ohne Frischen Tüv oder begutachtung (Kost 50-75€) würd ich nix nehmen.
Sonst kann man ja auch gleich auffem Essener Automarkt am Kino kaufen
@Postguru
Das ist der Erste link und sagt nicht viel aus.
Weiter unten gibbet mehr Infos.
Beiträge gesamt: 41451 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8665 Tagen | Erstellt: 16:16 am 12. April 2004
Also nach den 18 Monaten erlischt ein vielleicht noch vorhandenes TÜV oder ASU Gutachten und muss auf jeden fall vor der neuanmeldung durchgeführt werden!
Aber eigentlich ist es ja auch logisch, denn nach 24Monaten braucht das Fahrzeug eh neuen TÜV/ASU falls es kein Neuwagen war!
Bei der Vorrübergehenden Stilllegung (bis 18Monaten) kann man danach auch sein Kennzeichen weiternutzen! Deshalb nicht so teur, da kein super großer Verwaltungsaufwand! Geht natürlich nicht wenn der Besitzer gewechselt wird.
Cu MegSignatur? ich bin gegen Atomkraft :D
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