|
|
|
|
|
|
|
|
KakYo
aus FFM & Ingolstadt offline
OC God 23 Jahre dabei !
AMD Phenom II 2900 MHz @ 2900 MHz 45°C mit 1.1 Volt
|
naja, vielleicht ist er ja nur mit 250+ an dem einen Zeugen vorbeigefahren, muss er ja auch, denn für einen Überholvorgang muss man wesentlich schneller als der zu Überholende sein, also hat er da erstmal alles richtig gemacht. Und wenn andere auch so schnell oder ähnlich schnell sind wie er, kann die Autobahn doch nicht soo voll gewesen sein. Danach ist er vielleicht mit 130 weitergefahren, bis er zu dieser Frau kam, die gerade ein paar LKWs mit 110 überholt hat. Und um sein Überholmanöver anzukündigen hat er kurz Lichthupe gegeben, was er auch darf. Das mach ich auch wenn ich recht fix auf der Autobahn unterweg bin und jemand vor mir ist, der keinen Grund hat auf der linken Spur zu fahren. Kurz Lichthupe, wenn der andere nett ist fährt er rüber und wenn nicht fahr ich halt ne Weile hinter ihm her und kündige ne Zeitlang meinen bevorstehenden Überholvorgang an. Ich glaub tagsüber draf man sogar hupen, bin mir da aber nicht sicher. Natürlich darf dabei der Sicherheitsabstand nicht unterschritten werden, aber dafür gibt es ja keine Zeugen. Und warum macht die Frau eigentlich auf der linken Spur ne Vollbremsung??? Hat sie den heiligen Geist gesehen oder was? Sowas könnte man auch als Nötigung seitens der Frau ansehen, die sich gedacht hat, "dem blöden Benz-Macker zeig ichs jetzt"...dabei hat sie sich halt ein bisschen verkalkuliert und ist in den Graben gefahren, soll vorkommen wenn man ne Vollbremsung macht und das Auto anfängt zu rutschen.... In meinen Augen ist da sehr viel Spielraum für Spekulationen, und in meinen Augen müsste hier der Grundsatz "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" gelten. Aber das ist nur meine Meinung, und so wie ich es oben geschildert habe ist es auch nur eine Hypothese meinerseits wie der Vorfall gelaufen sein könnte. (Zu gunsten des Angeklagten natürlich)
|
Beiträge gesamt: 8161 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Okt. 2001 | Dabei seit: 8494 Tagen | Erstellt: 15:17 am 19. Feb. 2004
|
|
|
|
|