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Ratber
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Man sollte was nicht vergessen:

Gehste mit der Vorgabe rein dich erstmal zu EK-Preisen einzudecken dann kann ich dir gleich sagen das das nicht läuft.

Die Größhändler die überhaupt "mindermengen" liefern erheben auch gleich einen "Mindermengenzuschlag" so das die Ware beim Promarkt umme Ecke billiger ist.

Dann kommt noch der Umsatz.

Liegste unterhalb eines bestimmten satzes dann kann es schnell passieren das die Steuerfahndung eine einfach Buchprüfung vornimmt.
Dh. Du hast mit deinen Unterlagen vorstellig zu werden da sich dann evtl. und vieleicht Etc. der verdacht auf Private Nutzung des Gewerbes ergibt.
Das FA ist auch nicht blöd ;)

Du kannst gleich anfange dich in Punkto Buchhaltung und Umsatzsteuer schlau zu machen denn das wird erwartet.

Denn so wie nen Lohnsteuerjahresausgleich (Name,Adresse und absetzbare Beträge reinkritzeln. Wisch nebst Quittungen hinwerfen und abreiten) geht das nicht.


Am Ende ist zu sagen das der Gewerbeschein das kleinste problem ist.


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CREON
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warte mal, wenn du keine mehrwertsteueroption hast, kannst du dann nicht sagen, dass du die waren an dich selber verkauft hast? ich meine, du brauchst keine umsatzsteuer bezahlen etc.
zudem haben geschäfte wie astra für alle die gleichen preise (www.astra-gmbh.de) ... zumindest laut der firma.
ich meine, wer verbietet mir, die ware an meinen bruder zu verkaufen? und wer sagt mir, wie viel gewinn ich damit machen muß? bzw. wen interessiert, wie viel gewinn ich mit mache? solange ich nicht über die 16000 ? / jahr komme....


Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.

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Tobi666
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ohh ohh da ist aber viel "Halbwissen" unterwegs. Ich muß mal einige Punkte klären:

- Gewerbeanmeldung ist für jeden deutschen Staatsbürger ab 18 Jahre möglich

- Handelsregistereintrag ist weder Pflicht noch besonders sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen. Wer sich freiwillig ins HR eintragen lässt wird damit zum "Vollkaufmann". Der Vollkaufmann muß sich an wesentlich strenger Gesetze halten. Z. B. muß eine Bilanz erstellt werden und nicht nur eine einfache Einnahme-Überschuß Rechnung. Also HR erstmal vergessen.

- wer bei der Gemeinde/Stadt ein Gewerbe anmeldet wird automatisch auch dem Finanzamt gemeldet und muß bei seiner nächsten Steuererklärung seinen Gewinn/Verlust aus dem Gewerbe ermitteln.

- ein Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit ist ab dem ersten Euro zu versteuern!! Es gibt keinen Freibetrag. Irgendwelche Zahlen im Bereich 15 - 16.000 DM deuten auf den Grundfreibetrag in der Einkommensteuertabelle hin. Wenn man wie in der Anfangszeit üblich neben dem neuen Gewerbe auch als Angestellter/Arbeiter tätig ist, ist dieser "Freibetrag" bereits in der Lohnsteuertabelle mit eingearbeitet. D. h. wenn man z. B. 20.000 Euro Jahresbruttoarbeitlohn hat, hat man bereits durch den monatlichen Lohnsteuerabzug seine Jahreseinkommensteuerschuld (in den meisten Fällen) beglichen. Kommen dann noch z. B. 10.000 Euro Gewinn aus dem Gewerbe hinzu, wird dieser Gewinn wie zusätzlicher Arbeitslohn voll versteuert. Man hat dann eben für 20.000 Euro Lohnsteuer gezahlt für die 10.000 Gewinn jedoch noch nichts. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 35 % würde demnach eine Nachzahlung in Höhe von 3.500 Euro rauskommen.

- Umsatzsteuerlich kann man dazu optieren (auswählen) als Kleinunternehmer behandelt zu werden, wenn man im laufenden Jahr max. 16.500 und im Folgejahr vorausichtlich 50.000 Euro Umsatz nicht übersteigt (nagelt mich nicht fest bei den Beträgen). Das beteutet, auf der Rechnung die man als Kleinunternehmer ausstellt darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der Käufer demzufolge auch keine Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer abziehen. 99 % der Käufer, welche ebenfalls eine Firma haben, werden jedoch eine Rechnung mit Vorsteuerausweis verlangen, da sie damit das Produkt ja um 16 % USt. weniger kostet. ==> der EDV-Bereich ist für die Kleinunternehmerregelung nicht geeignet.

- ...mit meiner Gewerbeanmeldung kann ich bei den Großhändlern einkaufen... - so einfach ist es nicht!!!
z. B. um bei Astra einkaufen zu können, muß man einen Mehrseitigen Fragebogen ausfüllen und zusammen mit der Gewerbeanmeldung zu Astra faxen. In dem Fragebogen müssen auch Angaben zum Jahreseinkaufsvolumen gemacht werden. Hier kann man natürlich 20 oder 30.000 Euro eintragen, Papier ist ja geduldig. Astra aber nicht. Falls man als Händler zugelassen ist, bekommt man ca. 2-3 mal pro Woche einen Anruf des Kundenberaters, welche aktuelle Preise durchsagt. Wer nicht mehrmals im Monat für mehrere 100 Euro bestellt, ist da ganz schnell wieder abgemeldet.

-...wenn interessiert es wenn ich die Sachen an meinen Bruder verkaufe...
das Finanzamt! Wenn das einzige oder fast einzige Kunde ist, wird das Finanzamt die Tätigkeit nicht als Gewerbe einstufen sonder als "Liebhaberei". Das ist der steuerliche Fachausdruck für Hobby. Großhändler können anhand der Steuernummer, die in den meisten Anmeldfragebögen gefragt wird herausfinden, daß man kein richtiger Utnernehmer ist -> Kein Kauf beim Großhändler.

Ihr könnt mir glauben oder nicht. Ich bin gelernter Steuerfachangstellter und seit einem Jahr selbständig im EDV-Bereich tätig. Ich kann allen die mit der Gedanken "einfach mal Gewerbe anmelden " spielen folgenden Link empfehlen:

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html

Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten aus der Welt schaffen. Rückfragen?


http://www.edv-baumann.net

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Ratber
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Nö,von mir nicht.

Ich hab auch schon 1000x drüber nachgedacht ob ich mich selbstständig machen soll aber Erstens ist der Markt längst überfüllt um eine Lücke zu finden und Zweitens bringt das Ganze nur wirklich was wenn man von anfang an schon nen Kundenstamm hat denn einfach ne Hütte aufzumachen und zu erwarten das einem die Kunden (Welche auch immer) den Laden einrennen ist einfach Blauäugig.

Ich kenn einige Leute die es Probiert haben und die meinten sich und die Verwand/Bekanntschaft einzudecken reiche aus.

Die Quittung kam dann nach knapp 2 Jahren vom FA in Form einer gepfefferten Nachzahlung. ;)

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CREON
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Was für ne Nachzahlung beim Finanzamt?

@Tobi: Wegen den Steuerfreibeträgen:
Wenn ich keinen Job nebenher habe, sondern noch Schüler bin, wie sieht es dann mit dem Steuerfreibeträgen aus? Ich hab das jetzt so verstanden, dass ich diese dann sehr wohl besitze, also bis ~ 15k ? umsetzen darf, ohne Steuern zu bezahlen.

Betrifft: von Händler zu Händler.
Wir sind hauptsächlich als Privatspersonen tätig, sprich: Wir helfen keiner Firma, die ihre Mehrwertsteuer zurückhaben will, sondern eigentlich ausschließlich Privatspersonen. Diese wollen auch meistens nie eine Rechnung. Aufgrund der Freibeträge haben wir kein Problem damit eine Rechnung auszustellen, eben weil wir nichts dabei sparen, da wir keine Umsatzsteuer bezahlen. So hab ich das zumindest verstanden...

Bezüglich Astra: Ich verkaufe ja an andere Leute wie meinen Bruder, eine Rechnung hab ich aber noch nie ausstellen müssen, da es sich immer um bekannte handelt. So komme ich jeden Monat auf an die 300 ?, Astra hat damit anscheinend keine Probleme, die dulden mich auch weiterhin und keiner meiner persönlichen Kundenberater hat mich schonmal darauf hingewiesen, dass ich zu wenig bestelle.


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Tobi666
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kleine Anleitung "wie ermittle ich mein zu versteuerndes Einkommen":

Einnahmen (Umsatz)
./. Ausgaben (Wareneinkauf, sonstiges)
= Gewinn/Verlust
+/- anderer Einkünfte (Gewinne/Verlust)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Sonderausgaben (Versicherungen/Spenden/KiSt/usw.)
./. außergewöhnliche Belastungen (z. B. sehr hohe Arztrechnung)
= zu versteuerndes Einkommen

das zu versteuernde Einkommen ergibt dann mal dem Steuersatz die Einkommensteuer gem. Grund/Splittingtabelle
./. Vorauszahlungen / Lohnsteuer
= zu zahlende Einkommensteuer
==============================

Die Tabelle beginnt jedoch nicht bei einem Euro zu versteuerndes Einkommen sondern bei ca. 7.000 Euro (zu faul zum nachschauen). D. h. wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Betrag nicht übersteigt, mußt Du keine Steuern zahlen.

Hoffe jetzt ist das ganze etwas klarer.

mfg

Tobi


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GLOW
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Naja...

Nehmen wir mal an, ich mache meinen Farbstoff ( siehe Sig ;)) und verkaufe ihn Gewerblich.

Und mache 4k € im Jahr umsatz. Was muss ich dann blechen?


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naKruul
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produzierst du das zeug selber glow?

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Ratber
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@Creon

Wenn du keine Rechnungen ausstellst dann ist das Schwarzhandel und umsatz ist umsatz.


Aber mal zu deinem Einkommen:

Wovon lebst du ?
Wie Wohnst du ?
Womit bezahlst du deine ausgaben ?

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Chill
aus Meppen
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OC God
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Wenn Bedarf besteht,kann ich Euch zur Info gerne Material zusammnestellen und hier Posten,aber ob ich das heute noch schaffe,kann ich nicht versprechen. So wie Ihr das beschrieben habt,stimm es nicht (nicht böse gemeint).
Ich arbeite beim Finanzamt, wenn Fragen vorhanden sein sollten,meldet Euch.

Und wenn Ihr bezüglich eines Gewerbes Infos haben wollt,dann sagt bescheid.

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