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maxpayne
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !

Intel Core 2 Quad
2830 MHz @ 2830 MHz mit 1.07 Volt



Zitat von The Papst um 0:05 am Juli 10, 2010
Ist es nicht so, dass er Anrecht auf das Fahrzeug hat und der Verkäufer dem ehemaligen Besitzer ein Fahrzeug schuldet?

nein


We're born naked, wet and hungry. Then things get worse...

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kammerjaeger
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Intel Core i3
3100 MHz mit 1.10 Volt



Zitat von The Papst um 0:05 am Juli 10, 2010
Ist es nicht so, dass er Anrecht auf das Fahrzeug hat und der Verkäufer dem ehemaligen Besitzer ein Fahrzeug schuldet?



Ja, aber dazu muss er den Verkäufer erst einmal finden und bei dem den Anspruch geltend machen...  


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maxpayne
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Intel Core 2 Quad
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das glaube ich kaum! man kann nichts gestohlenes kaufen und dann anspruch darauf haben. das besitzrecht kann bei gestohlenen dingen nur bei "öffentlichen auktionen" übertragen werden (nicht ebay). das fahrzeug gehört immernoch dem vorbesitzer!


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hallo
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OC God
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Intel Core 2 Duo
3000 MHz @ 3000 MHz


ich glaube in den Niederlanden ist das so geregelt das man die Sachen nach dem kauf auch behalten darf
bei uns aber nicht

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kammerjaeger
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Zitat von maxpayne um 1:31 am Juli 10, 2010
das glaube ich kaum! man kann nichts gestohlenes kaufen und dann anspruch darauf haben.



Doch, wenn man es nicht bewusst als Diebesgut kauft. Es liegt ein Betrug seitens des Verkäufers vor, wodurch man als Käufer einen Anspruch auf Erstattung erheben kann.


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The Papst
aus Lüneburg
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Real OC or Post God !
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Intel Pentium Dual Core
1300 MHz @ 1300 MHz


Es gibt da leider ein paar Paragraphen die sich widersprechen.

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Live1982
aus Nümbrecht
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AMD Ryzen 5
4200 MHz


war da nich was mit abstraktionsprinzip? verpflichtungs- und erfüllungsebene? ob der kaufvertrag gültig ist hat nichts mit der übertragung des gegenstands zu tun :noidea:


check meine Band: Knocking Dog

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VPS
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OC God
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2930 MHz


Wenn man einen Gegenstand nach Besten Wissen und Gewissen erworben hat, hat man auch Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Der Eigentümer bleibt der ursprüngliche, es wurde ihm ja schließlich geklaut und nur der Besitz hat gewechselt.

(Stichwort: gutgläubiger Beistzer usw ...)

Bringt aber alles nicht viel, wenn man wie bereits gesagt den Verkäufer nicht hat.

Ich würde das Ganze einem Rechtsbeistand überlassen und vohrer genug Informationen sammeln. Die Portale und der Herrsteller wurden ja bereits angesprochen.


Ich übernehme keine Haftung!

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maxpayne
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Real OC or Post God !
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Intel Core 2 Quad
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natürlich hat man einen ANSPRUCH auf das auto, schließlich hat man es mit einem kaufvertrag gekauft. man kann also vom verkäufer den kaufgegenstand verlangen, jedoch bleibt das gestohlene auto davon unangetastet, es gehört immernoch dem ursprünglichen besitzer. ich habe nicht ohne grund "supergau" geschrieben, denn in solch einem fall ist sowohl ware, als auch geld weg. die einzige hoffnung ist den betrüger / die betrüger dingfest zu machen, aber auch dann heisst es noch lange nicht, dass man das eine oder andere erhält.


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spraadhans
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Real OC or Post God !
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Intel Core i7
3700 MHz @ 3700 MHz
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Also Mädels,

der Kaufvertrag ist natürlich wirksam, allerdings kann an gestohlenen Sachen nicht gutgläubig Eigentum erworben werden. Der Verkäufer schuldet bei einem Vertrag über einen Gebrauchtwagen auch nicht mehr diesen, denn es gab ja nur den Einen, sehr wohl ist er aber zur Rückzahlung des Kaufpreises (nach Rücktritt) und zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Abstraktions- und Trennungsprinzip haben damit erstmal wenig zu tun.


Longer bars indicate better performance.

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