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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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Hmm. Kommt drauf an, wie hoch der geschuldete Betrag ist, und wie du den Spaßbieter einschätzt. Weißt du sicher, daß er mittellos ist? Sagen wir, der Kerl schuldet dir 50 Euro. Für den Mahnbescheid wirst du 25 EUR hinlegen müssen, damit er amtlich ist. Auf dem Schreiben, daß dein Schuldner vom Amt bekommt, steht dann: Zahlen Sie an Papst 75 Euro. Wenn er innerhalb von 2 Wochen keinen Widerspruch einlegt, kannst du sofort die Vollstreckung oder Pfändung einleiten (Formular bekommst du automatisch). Falls er Widerspruch einlegt, kommt es zur Verhandlung, und der Richter wird ihn fragen: Schulden Sie Papst 50 EUR? Ja? Dann zahlen Sie ihm diesen Betrag plus die 25 EUR des Mahnverfahrens. Punkt. In beiden Fällen wird der Gerichtsvollzieher an seiner Tür klopfen und DVD player, PC, Stereo, Playstation pfänden. Wenn du weißt, der Typ hat die Sachen, dann würde ich es wagen. Wenn ein Spaßbieter einen PC hat und Ebay macht, dann hat er DSL, dann hat er Bewertungen, dann hat er Kohle, und die holst du dir nun. Seit den letzten Erfolgen habe ich mir geschworen, keinen davonkommen zu lassen. Man muß nur die Sachlage im Blick behalten, um Überraschungen zu vermeiden. Aber das blöde Gesicht des Spaßbieters, wenn der blaue Brief vom Gericht kommt, ist mir auf jeden Fall 25 EUR wert.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8633 Tagen | Erstellt: 22:59 am 20. Okt. 2008
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DarkFacility
aus Hannover offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
Intel Core i5 @ 4398 MHz 50°C mit 1.23 Volt
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aber mal jetzt dumm gesagt: wenn man das geld nicht einklagen kann (z.b. mit einem mahnbescheid), nur weil es per vorkasse ist, macht es doch keinen sinn, etwas per vorkasse zu verkaufen, weil man dann ja noch mehr benachteiligt ist. und weiter meine meinung: ein vertrag kommt auch bei vorkasse zustande (zwei übereinstimmende willenserklärung - unabhängig davon ob der käufer es wirklich wollte). da nun zunächst die zahlung erfolgt und dann die leistung ist nun vertragsvereinbarung und dürfte nicht weiter interessant sein, weil es ja nur um die reine zahlung geht. und auf der internetseite des AG Uelzen steht ja drin: "Zulässigkeit: Das Mahnverfahren ist zur Durchsetzung eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, zulässig." und ich als totaler laie würde das darunter auch verstehen, dass es keinen hinweis auf eine leistung geben muss. oder noch einmal andersrum, wenn der käufer zahlt und ich liefere das nicht, dann würde ich auch klagen (unabhängig von der zahlung). vielleicht sehe ich das auch einfach nur falsch
"Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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Beiträge gesamt: 46340 | Durchschnitt: 6 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2003 | Dabei seit: 8011 Tagen | Erstellt: 17:10 am 21. Okt. 2008
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