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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Sorry, aber Dein Anwalt wird Dich auslachen (oder höflich wieder nach Hause schicken...). Der Versender hat absolut Recht. Solange Du nach mehr als 6 Monaten nicht nachweisen kannst, daß der Fehler schon von Anfang an bestand (was wohl kaum möglich sein wird), kannst Du Dir die Gewährleistung in die Haare schmieren! Leider kennen immer noch viel zu wenig Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung schützt nicht vor Defekt, sie soll vielmehr vor Betrug und falschen Versprechungen (z.B. wenn Dir jemand eine übertaktete CPU verkauft, was Dir erst später auffällt oder der Nebler angeblich auch Kaffee kochen kann) oder Serienfehlern schützen. Solange Du also nicht noch ein Dutzend Leute findest, die bei dem gleichen Artikel den gleichen Fehler haben, was auf einen Serienfehler hinweisen würde, hast Du null Chancen! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche nur mind. 6 Monate betragen muß. Und dabei sind z.B. Verschleißartikel ausgenommen. Versuch z.B. mal einen Scheibenwischer oder eine Glühlampe auf Garantie zu tauschen... Und selbst im Garantiefall nach mehr als 6 Monaten, ist es Kulanz des Händlers, wenn er sich um die Abwicklung kümmert, statt Dich an den Hersteller zu verweisen.
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 7988 Tagen | Erstellt: 22:40 am 19. Juni 2006
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kammerjaeger
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Zitat von Lars oha um 21:54 am Juni 20, 2006 Tjo, kurze knappe antwort auf meine zweite Mail:
sicherlich kann der Gutachter bemängeln, dass Sie den Diffuser unbeaufsichtigt haben laufen lassen.
| Hallooooooo, gehts noch?
| Ich glaub, Du willst es nicht verstehen! Die können schreiben, was sie wollen, solange sie Dich nicht beleidigen! Kein Gutachter dieser Welt wird Dir einen Sachmangel attestieren, der schon bei Auslieferung bestand (dies ist die Bedingung für das Greifen der Gewährleistung!), solange Du nicht mind. ein Dutzend gleich gelagerter Fälle findest! Wenn ein Sachmangel schon von Anfang an bestand, wie hast Du das Teil dann so lange nutzen können??? Vergiss Gutachter und Anwalt, die kosten mehr als wenn Du dem Anbieter seinen gesamten Monatsumsatz abkaufst...
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