|
kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
|
tOWNshIP hat in vielen Dingen Recht. So dient nicht nur der Urlaub der Erholung, sondern auch zwischen den Arbeitszeiten sind gesetzliche Ruhephasen fest verankert. Dies gilt übrigens nicht nur für Berufskraftfahrer! Wer diese Ruhephasen nicht einhält, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt, wenn man aufgrund nicht eingehaltener Ruhephasen auf dem Weg zur Arbeit oder währenddessen durch Übermüdung einen Unfall hat... Wer mehreren Jobs nachgehen will, sollte folgende Punkte beachten: - Die Arbeit beim neuen Arbeitgeber darf nicht in Konkurrenz zum eigentlichen Arbeitgeber stehen, weder zeitlich noch inhaltlich. Wer also z.B. bei MediaMarkt und Saturn gleichzeitig arbeitet, könnte Probs bekommen, da direktes Konkurrenzunternehmen... - Nebenjobs immer vom Hauptarbeitgeber schriftlich absegnen lassen, sonst kann fristlose Kündigung drohen. - Ruhephasen einhalten ! Solange nix passiert, denken viele, daß alles ok ist. Aber später ist das Gejammer oft groß! Daher vorher informieren und Feinheiten abklären !
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
|
Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8044 Tagen | Erstellt: 1:01 am 25. Nov. 2005
|
|
CREON
aus Dormagen offline
OC God 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7 3500 MHz @ 3500 MHz 70°C mit 1.1 Volt
|
Also ich als Arbeitnehmer der MGI Metro Group lache mich gerade über die Aussage, Mediamarkt und Saturn seien Konkurrenten ziemlich schlapp http://www.metrogroup.de Hier draufgehen und dann mal auf Vertriebslinien klicken Na ja, zurück zum Thema der zwei Arbeitsverträge: Rechtlich kenne ich mich jetzt nicht aus, möchte aber mal folgende Punkte erwähnen: Ruhepausen zwischen zwei Arbeitstagen sind festgelegt, aber nicht der Urlaub. Nehme man an, man müßte dem kompletten Urlaub zur "Erholung" benutzen, so sind solche Dinge wie: Im Garten arbeiten schon illegal (schließlich darf man das ja auch beim guten Freund nicht, wie oben festgestellt wurde, da dies als Schwarzarbeit geahndet wird). Zudem wäre das ja eine Festlegung, die ziemlich variabel ist. So ist der Urlaub mal mehr, mal weniger lang bedingt durch Feiertage. Diese Feiertage sowie der Urlaub sind ursprünglich FÜR den Menschen gemacht worden (der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat), gleiches gilt für Arbeitsverträge und Pausenpflichtzeiten. Selbstständige haben meist härtere Bedingungen, sie machen ja auch nichts illegal. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gesetze gibt, die das arbeiten ZWINGEND einschränken. Ich habe mal mit jemandem gesprochen, der hat für seine Familie 2 Jobs bei Bayer hintereinander gemacht, der hatte einen 16 Stunden Tag. Jeden Tag! Es ist nur, damit Firmen den Menschen nicht ausbeuten. Probleme machen kann meines Wissens lediglich der Arbeitsvertrag, wenn in diesem festgelegt ist, dass man keine anderen Tätigkeiten machen darf; zudem die Sache mit der Steuerkarte. Das eine ist aber unabhängig vom anderen. Das neue Unternehmen möchte dich ja, obwohl sie wissen, dass dein jetziger Arbeitsvertrag noch am Laufen ist trotzdem bei sich arbeiten lassen, die werden wohl nichts dagegen haben. Das alte Unternehmen möchte dich natürlich schon eher foppen. Na sollen sie doch. Du nimmst in den letzten Tagen Urlaub, das würde jeder so machen, unabhängig davon ob er schon einen neuen Job hat oder nicht. Ist also erst mal kein Indiz. Dann lässt du noch ein paar Kollegen wissen, dass dein neuer Job erst im März beginnt und dass du in der Zeit Urlaub dort und dort machst, dann kommt schon keiner mehr auf böse gedanken und dann ziehst du das einfach durch. Wenn die's nicht erlaubt haben, dann müssen sie, um dir zu schaden erst mal nachweisen, dass du woanders gearbeitet hast. Deine neue Firma bzw. deine Frau und Kinder werden dich schon nicht verpfeifen, die Steuereintreiber dürfen bestimmt auch keine Info's rausgeben, also woher soll das jemand wissen. Aber frag halt mal bei nem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nach! Wie gesagt, das ist nur das, was ich mir so denken würde, ohne dass ich irgendwie etwas verlässliches sagen könnte. Nochmal zum Thema Urlaub: Große Firmen dürfen also vor den Gewerkschaften fordern, dass es längere Arbeitszeiten gibt. Aber wenn man selbst eine Stunde nachmittags arbeitet (weil die Gewerkschaften die Mehrarbeit verhindert haben und man sich schonmal dran gewöhnen möchte) dann soll das Mehrarbeiten verboten sein? Warum sollte es? Der Arbeitgeber kann damit ein Problem haben, weil er befürchtet, dass du deine volle Konzentration nicht mehr für die Arbeit aufbringst. Aber doch nicht der Gesetzgeber. Bei Berufsfahrern etc. mag das aus dem Grund der Fall sein, weil sie sonst eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, aber doch nicht bei einem Angestellten! Was die Schwarzarbeit auf der Baustelle angeht: Das ist dann Schwarzarbeit, wenn du dafür entlohnt wirst. Dazu kann ein Kasten Bier bereits ausreichen, aber wer weiß schon, dass den nicht jeder selbst gekauft hat. Von daher hätte ich mich von der Polizei da mal nicht beeindrucken lassen. Die reißen schonmal gerne groß die Fresse auf, aber sie muß ja erstmal was beweisen... Sie hätte euch einfach nichts tun können! Basta!
Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.
|
Beiträge gesamt: 4050 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8648 Tagen | Erstellt: 17:27 am 25. Nov. 2005
|
|
tOWNshIP
offline
OC God 19 Jahre dabei !
AMD K6/2
|
Zitat von CREON um 17:27 am Nov. 25, 2005 Na ja, zurück zum Thema der zwei Arbeitsverträge: Rechtlich kenne ich mich jetzt nicht aus, möchte aber mal folgende Punkte erwähnen: 1.)Ruhepausen zwischen zwei Arbeitstagen sind festgelegt, aber nicht der Urlaub. Nehme man an, man müßte dem kompletten Urlaub zur "Erholung" benutzen, so sind solche Dinge wie: Im Garten arbeiten schon illegal (schließlich darf man das ja auch beim guten Freund nicht, wie oben festgestellt wurde, da dies als Schwarzarbeit geahndet wird). Zudem wäre das ja eine Festlegung, die ziemlich variabel ist. So ist der Urlaub mal mehr, mal weniger lang bedingt durch Feiertage. 2.)Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gesetze gibt, die das arbeiten ZWINGEND einschränken. Ich habe mal mit jemandem gesprochen, der hat für seine Familie 2 Jobs bei Bayer hintereinander gemacht, der hatte einen 16 Stunden Tag. Jeden Tag! Es ist nur, damit Firmen den Menschen nicht ausbeuten. 3.)Probleme machen kann meines Wissens lediglich der Arbeitsvertrag, wenn in diesem festgelegt ist, dass man keine anderen Tätigkeiten machen darf; zudem die Sache mit der Steuerkarte. Das eine ist aber unabhängig vom anderen. Das neue Unternehmen möchte dich ja, obwohl sie wissen, dass dein jetziger Arbeitsvertrag noch am Laufen ist trotzdem bei sich arbeiten lassen, die werden wohl nichts dagegen haben. 4.)Das alte Unternehmen möchte dich natürlich schon eher foppen. Na sollen sie doch. Du nimmst in den letzten Tagen Urlaub, das würde jeder so machen, unabhängig davon ob er schon einen neuen Job hat oder nicht. Ist also erst mal kein Indiz. Dann lässt du noch ein paar Kollegen wissen, dass dein neuer Job erst im März beginnt und dass du in der Zeit Urlaub dort und dort machst, dann kommt schon keiner mehr auf böse gedanken und dann ziehst du das einfach durch. Wenn die's nicht erlaubt haben, dann müssen sie, um dir zu schaden erst mal nachweisen, dass du woanders gearbeitet hast. Deine neue Firma bzw. deine Frau und Kinder werden dich schon nicht verpfeifen, die Steuereintreiber dürfen bestimmt auch keine Info's rausgeben, also woher soll das jemand wissen. Aber frag halt mal bei nem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nach! Wie gesagt, das ist nur das, was ich mir so denken würde, ohne dass ich irgendwie etwas verlässliches sagen könnte. 5.)Der Arbeitgeber kann damit ein Problem haben, weil er befürchtet, dass du deine volle Konzentration nicht mehr für die Arbeit aufbringst. Aber doch nicht der Gesetzgeber. Bei Berufsfahrern etc. mag das aus dem Grund der Fall sein, weil sie sonst eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, aber doch nicht bei einem Angestellten! 6.)Was die Schwarzarbeit auf der Baustelle angeht: Das ist dann Schwarzarbeit, wenn du dafür entlohnt wirst. Dazu kann ein Kasten Bier bereits ausreichen, aber wer weiß schon, dass den nicht jeder selbst gekauft hat. Von daher hätte ich mich von der Polizei da mal nicht beeindrucken lassen. Die reißen schonmal gerne groß die Fresse auf, aber sie muß ja erstmal was beweisen... Sie hätte euch einfach nichts tun können! Basta!
| zu 1.) ... die Zeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss, so glaube ich 11h betragen ... ... na klar ist der Urlaub Urlaub festgelegt, der ist in jedem Tarifvertrag deklariert und Feiertage sind rein gesetzlich kein Urlaub ... ... nein Schwarzarbeit ist es erst dann, wenn vergütet wird und ein Steuerbetrug vorliegt ... ... klar darfst Du in deinem Garten arbeiten, Erholung darf man frei definieren, aber es ist definitiv keine Erholung einem anderem Job nachzugehen ... btw. kann man bei einem Schreibtischjob sehr gut mal sein Hirn auslüften, wenn man mal das Gemüsebeet umgräbt ... zu 2.) DOCH die gibt es, allein schon zum Schutz des Angestellten/Arbeiters und der Allgemeinheit (Sicherheit)... ... und ein 16h-Job in Folgeschicht ist schlichtweg illegal, ich glaube 10h o. 12h am Stück sind gesetzliches Maximum (es mag Ausnahmen geben ...) ... und das ein so grosser Konzern wie Bayer sowas zulässt, halte ich für Unsinn ... zu 3.) ..deshalb müssen beide Seiten darüber informiert werden, es kann Dir von einer Seite auch schlichtweg untersagt werden, rein steuerrechtlich sind mehrere Arbeitsplätze schon vereinbar ... ... sicher hat das neue Unternehmen nix dagegen, aber wird es deshalb ein Straftat begehen ? zu 4.) ... SEHR dünnes Eis ... ich würde die Finger davon lassen, Betrug am Staat wird in westl. Kulturen härter geandet als Gewaltdelikte ... zu 5.) ... der Gesetzgeber soll einen fairen Umgang der Parteien miteinander ermöglichen ... er dient dem Schutz der Allgemeinheit und den interessen einzelner ... ... hm ein Angestellter der eine 16h Stundenschicht im Atomkraftwerk hinter sich hat und dann irgendwelche Fehler begeht ... ... Angestellte/Arbeiter müssen auch gefährliche Arbeiten ausführen, dazu müssen Sie fit sein, bzw. fangen gewisse Arbeiten von einem bestimmten Punkt der Überreizung/-müdung an gefährlich zu werden ... ... die Fehlerquote steigt einfach, nicht nur bei Berufskraftfahrern ... zu 6.) ..stimmt soweit, nur ein Kasten Bier reicht dann doch nicht aus um eine Steuerhinterziehung zu begehen ...
|
Beiträge gesamt: 2841 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2005 | Dabei seit: 7091 Tagen | Erstellt: 19:41 am 25. Nov. 2005
|
|
kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
|
Zitat von CREON um 17:27 am Nov. 25, 2005 Also ich als Arbeitnehmer der MGI Metro Group lache mich gerade über die Aussage, Mediamarkt und Saturn seien Konkurrenten ziemlich schlapp http://www.metrogroup.de Hier draufgehen und dann mal auf Vertriebslinien klicken
| Das ist mir schon klar, mir ist nur kein anderes Beispiel eingefallen. Sollte doch nur der Verdeutlichung dienen... Zum Rest hat tOWNshIP schon so ziemlich alles gesagt, was zu sagen ist ,und zwar größtenteils so, wie es auch Gesetzgeber und Versicherungen sehen, was nicht immer mit individuellen Fähigkeiten oder gesundem Menschenverstand übereinstimmen muß, aber leider eben im Fall der Fälle trotzdem bindend ist...
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
|
Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8044 Tagen | Erstellt: 23:26 am 25. Nov. 2005
|
|
|
tOWNshIP
offline
OC God 19 Jahre dabei !
AMD K6/2
|
Zitat von tOWNshIP um 15:47 am Nov. 24, 2005 BUrlG §8: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. ABER: Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig, sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen.
| ... da hast Du nen Paragraph, wenn Du mehr willst sag Bescheid, kein Problem ... ... meine Argumente sind nicht nur "geraten", wenn Du Dich in Dtl. eine Weile auf dem offenen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellts und in verschiedenen Firmen tätig warst, glaub mir Du kennts Dich recht schnell mit den Gesetzen und Tarifen aus ... ... sieh Dir mal nen Tarifvertrag an, Du wirst staunen wie geknebelt die Firmen zum Schutz der Mitarbeiter sind ... ... wie Kammerjaeger schon sagte, es entspricht nicht immer dem gesunden Menschenverstand, aber dass tun die wenigsten Gesetze ... EDIT: ...achso noch was, nein die Firmen haben nicht alle Verträge mit unterschiedlicher Anzahl der Urlaubstage, diese variiert nur durch Stellung, Tätigkeit und Branche ... auch hier gibt es bindende Gesetze ... (Geändert von tOWNshIP um 8:23 am Nov. 26, 2005)
|
Beiträge gesamt: 2841 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2005 | Dabei seit: 7091 Tagen | Erstellt: 8:21 am 26. Nov. 2005
|
|
kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
|
Zitat von CREON um 2:15 am Nov. 26, 2005 @township: bei deinen argumenten, bist du dir da sicher oder hast du das auch nur "geraten" wie schon gesagt, ich hab keine ahnung aber das ist, was ich denke. das mit dem urlaub und nicht arbeiten dürfen kann ich mir aber immer noch nicht vorstellen. schließlich hat jede firma andere verträge mit unterschiedlicher anzahl an urlaubstagen, die sich auch mit tarifverträgen ändern können. und diese von der firma bzw. von der gewerkschaft und dem alter des mitarbeiters abhängenden anzahl von urlaubstagen soll eine gesetzliche, zwingende festlegung sein? sorry, aber ohne "belege" oder paragraphen glaub ich das irgendwie nicht... dass es "mindest"-urlaubstage oder soetwas gibt, mag ja sein. aber zwingend alle urlaubstage nicht arbeiten zu dürfen? nein... irgendwie nicht.
| Na dann lies Dir das mal durch, dort ist das Wichtigste in Kürze zusammengefasst: klick Insbesondere §3 und §8 sollten Deine Fragen beantworten.
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
|
Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8044 Tagen | Erstellt: 8:42 am 26. Nov. 2005
|
|
|
kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
|
Ich finde es eindeutig, denn die Feinheiten handeln dann z.B. die Gewerkschaften aus. Der Gesetzgeber schafft nur die Rahmenbedingungen...
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
|
Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8044 Tagen | Erstellt: 14:35 am 26. Nov. 2005
|
|
|
|
|